5-Laser Durchlusszytometer Referenznummer der Bekanntmachung: VV 096-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20246
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
5-Laser Durchlusszytometer
5-Laser Durchlusszytometer
UKE Martinistr. 52 20246 Hamburg
Das "Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf" (UKE) beabsichtigt für die I. Medizinische Klinik und Poliklinik (Gastroenterologie mit den Sektionen Infektiologie und Tropenmedizin) ein multiparametrisches Durchflusszytometer zu beschaffen. Das Zytometer soll ggf. auch von anderen Kliniken und Instituten verwendet werden.
Das Gerät muss über mindestens 5 Laser verfügen, wobei Wellenlängen im blauen, roten, violetten, gelbgrünen und ultravioletten Bereich zu bedienen sind. Pro Lasermodul werden mindestens 8 Detektionskanäle gefordert.
Einsatzbereich des Gerätes ist die Grundlagenforschung zur Immunologie des Verdauungstraktes. Hierbei werden verschiedene Fluoreszenzfarbstoffe und -proteine verwendet. Aus diesem Grund muss die Analyse biologischer Proben anhand von mindestens 35 verschiedenen Fluoreszenzfarbstoffen mit dem Gerät möglich sein.
Weiterhin muss das Gerät mittels Streulichtdetektion die Identifikation von Erythrozyten sowie die Unterscheidung von verschiedenen Zelltypen durch Autofluoreszenz ermöglichen.
Zu Ziffer II.1.7 und Ziffer V.2.4 dieser Bekanntmachung: Der genaue Auftragswert wird aus Gründen des Wettbewerbs nicht veröffentlicht. Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von EUR 214.000,- wurde in dieser Ausschreibung erreicht bzw. überschritten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
5-Laser Durchlusszytometer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amsterdam
NUTS-Code: NL Nederland
Postleitzahl: 1105 BP
Land: Niederlande
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPRBY2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.