Standardmöblierung von Studentenwohnheimen in Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: 13-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]85
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stw.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Standardmöblierung von Studentenwohnheimen in Berlin
Rahmenvertrag für Standardmöblierung von 32 Wohnheimen im gesamten Stadtgebiet Berlin
Die Serie besteht im Regelfall aus :
1 x Schreibtisch, 1 x Kleiderschrank, 1 x Buchregal, 1 x Sideboard , 1 x Bett , und 1 x Garderobe , zum Teil in
verschiedenen Abmessungen. Kommoden, offene Schränke etc . sind optional je nach Möblierungsplanung .
Die einzelnen Möbel sind in den beigefügten Planunterlagen zeichnerisch dargestellt.
Innerhalb der Serie
sind Sondermaße möglich .
Grundsätzliche werden die Möbel in weiß beschichteter Platte ausgeführt. Alternativ können weitere farbige
Dekore abgefragt werden.
Zusätzlich werden je nach Wohnheim Sonderanpassungen und - arbeiten anfallen .
Wenn in ergänzenden Positionen nichts anderes beschrieben ist, so gilt, dass die ausgeschriebenen Möbel
und Ausstattungen fertig montiert in den einzelnen Zimmern aufzustellen sind . Verpackungsmaterial hat der
AN auf eigen Kosten fachgerecht zu entsorgen .
Minimalausstattung eines Standardzimmers:
Je nach Raumgröße sind in den Standardzimmern folgende Möbel je Zimmer enthalten und anzunehmen :
-Bett mit Bettkasten
- Schreibtisch mit Container ( wahlweise rechts oder links unter Schreibtisch )
-Kleiderschrank
-Buchregal
-Kommode
-Garderobe
studierendenWERK BERLIN Hardenbergstr. 34 10623 Berlin 32 Wohnheime im gesamten Stadtgebiet Berlin
1 WH "Victor Jara", Oberfeldstraße 111 - 132, 12683 Berlin
2 WH Sewanstraße, Sewanstraße 173 - 179 und 209 - 219 (jeweils ungerade), 10319 Berlin
3 WH Franz-Mehring-Platz, Franz-Mehring-Platz 2/3, 10243 Berlin
4 WH "Hans und Hilde Coppi", Coppistraße 14 - 24, 10365 Berlin
5 WH "Ferdinand Thomas", Storkower Straße 219 - 225, 10367 Berlin
6 WH Hochstraße, Neue Hochstraße 49, 13347 Berlin
7 WH Wassertorplatz, Kohlfurter Straße 2/4, Erkelenzdamm 45/47/49,10999 Berlin
8 WH "Haus Unger", Derfflinger Straße 21, 10785 Berlin
9 WH ISB, Theodor-Heuss-Platz 5, 14052 Berlin
10 WH Pfalzburger Straße, Pfalzburger Straße 29, 10717 Berlin
11 WH Juliusstraße, Juliusstraße 33, 12051 Berlin
12 WH Hoppestraße, Hoppestraße 17, 13409 Berlin
13 WH Spandauer Damm, Spandauer Damm 134/136/138/140/142, 14050 Berlin
14 WH Augustenburger Platz, Luxemburger Straße 20 b/c, ...
Rahmenvertrag für Standardmöblierung von 32 Wohnheimen im gesamten Stadtgebiet Berlin
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Euro-Max s.c. Małgorzata Sobolewska, Adam Sobolewski
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Szczecin
NUTS-Code: PL428 Szczeciński
Postleitzahl: 70-892
Land: Polen
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.euro-maxsc.pl/de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6TYYE5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich der Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe der Europäischen Union (§135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer