Herstellung von Formularen zur Beitragserhebung

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bgw-online.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E47475351
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E47475351
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Herstellung von Formularen zur Beitragserhebung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79800000 Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ausschreibungsgegenstand ist die Herstellung, Kuvertierung und Archivierung von jährlich insgesamt ca. 1.000.000 Sendungen zur Beitragserhebung und Zahlungsverfolgung an die im Zuständigkeitsverzeichnis der BGW eingetragenen Unternehmen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.

Die Durchführung der Aktionen erfolgt im Rahmen einer jährlichen großen sowie jeweils kleinerer monatlicher Aktionen. Die konkreten Termine werden nach Vertragsabschluss zwischen der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer und der BGW (Abteilung Unternehmerbetreuung) abgestimmt und stellen einen gemeinsamen, verbindlichen Terminplan dar. Dieser Terminplan wird jährlich erstellt und quartalsweise mit dem Auftragnehmer/der Auftragnehmerin abgestimmt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79811000 Digitaldruck
72252000 Datenarchivierung
79823000 Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung
72310000 Datenverarbeitung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Bundesweit möglich

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Vertrages ist die technische Herstellung, Kuvertierung und Archivierung von Formularen zur Beitragserhebung und Zahlungsverfolgung sowie die ausreichende Lagerhaltung von Papierrollen, Blanko-Formularen und passenden Versandhüllen. Vertragsgegenständliche Formulare sind: Bescheide zur Beitragserhebung, Mahnungen, Außerkraftsetzung der Unternehmerversicherung, Vollstreckung inkl. Vorankündigung, Säumniszuschläge.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Auftraggeberin ist berechtigt, den Vertrag zweimal um jeweils ein weiteres Kalenderjahr zu verlängern.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Es ist ein Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder ein vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens vorzulegen. Der jeweilige Nachweis darf nicht älter sein als sechs Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote. Als im Handelsregister nicht eingetragene bzw. ausländische Bieterin/nicht eingetragener bzw. ausländischer Bieter ist ein vergleichbarer, gleichwertiger Nachweis vorzulegen; die Gleichwertigkeit ist mit der Vorlage nachzuweisen. Zu bestätigen ist, dass der dem Angebot beigefügte Auszug bzw. Nachweis den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1. Die Bieterin/der Bieter muss als Mindeststandard den in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielten Jahresgesamtumsatz (netto) angeben. Eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit ist keine Mindestanforderung.

2. Die Bieterin/der Bieter muss als Mindeststandard den erzielten Umsatz mit Leistungen in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren angeben. Ein Umsatz mit vergleichbaren Leistungen im vorgenannten Sinne in jedem der letzten drei abgeschlossenen Jahre ist keine Mindestanforderung.

3. Die Bieterin/Der Bieter hat eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung über den Betrag von 2 Mio. € als Mindeststandard abgeschlossen.

Für den Fall von Bietergemeinschaften genügt es, dass alle Mitglieder gemeinsam die Deckungssumme zur Erfüllung des Mindeststandards erreichen.

Für diese Erklärungen ist das Formblatt „Eignung/Eigenerklärungen der Bieterin/des Bieters zur wirtschaftlichenund finanziellen Lage“ (vgl. Anlage 5 in den Vergabeunterlagen, s. Ziff. 1) auszufüllen.

Für den Fall von Bietergemeinschaften oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i.S.d. § 47 VgV) sind die entsprechenden Angaben (Anlage 5) von den Mitgliedern der Bietergemeinschaften und den anderen Unternehmen zu machen, soweit sich die Bieterin/der Bieter für die Erfüllung des Eignungskriteriums der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf das Mitglied der Bietergemeinschaft oder das andere Unternehmen beruft.

Vgl. im Einzelnen die Vergabeunterlagen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Die Bieterin/der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (festangestellte und freiberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter).

2. Die Bieterin/der Bieter muss über geeignete Referenzen ausgeführter Aufträge aus den letzten drei Jahren verfügen.

Hierzu ist das Formblatt in Anlage 5 (in den Vergabeunterlagen, vgl. Ziff. 2 und 3) zu verwenden.

Für den Fall von Bietergemeinschaften oder der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“ i.S.d. § 47 VgV) sind die entsprechenden Angaben (Anlage 5) von den Mitgliedern der Bietergemeinschaften und den anderen Unternehmen zu machen, soweit sich die Bieterin/der Bieter für die Erfüllung des Eignungskriteriums der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf das Mitglied der Bietergemeinschaft oder das andere Unternehmen beruft.

Vgl. im Einzelnen die Vergabeunterlagen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/09/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/09/2021
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform www.subreport.de-ELViS statt. Die interessierten Unternehmen werden ausdrücklich darum gebeten, sich kostenfrei zu registrieren, um an der Kommunikation mit der Auftraggeberin teilnehmen zu können und ggf. den automatischen Hinweis aufgeänderte Vergabeunterlagen zu erhalten.

Zur Angebotsabgabe: Gemäß Ziff. I.3) dieser Bekanntmachung sind die Angebote – ausschließlich – elektronisch über die Vergabeplattform www.subreport.de einzureichen. Die Abgabe des Angebots in Papierform ist unzulässig (vgl. auch Vergabeunterlagen).

Für die elektronische Abgabe benötigen Sie nur eine aktuelle Version des Internet-Explorers oder Firefox und eine (annähernd) aktuelle Java-Version. Eine elektronische Signatur ist für die Abgabe des Angebots nicht erforderlich. Bei Fragen zur Bedienung des Vergabeportals wenden Sie sich bitte direkt an die Vergabeplattformsubreport: Tel. +49 (0)221/98578-0.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

- gegen § 134 GWB verstoßen hat oder

- den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/08/2021