Neubau und Sanierung des Albert-Schweitzer-Gymnasiums am Standort Struckholt 27-29 - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: SBH VgV VV 048-20 PP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schulbau.hamburg/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau und Sanierung des Albert-Schweitzer-Gymnasiums am Standort Struckholt 27-29 - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
SBH | Schulbau Hamburg hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die ca. 350 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. m² und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. m².
In dieser Tätigkeit wurde SBH mit dem Ausbau zur 6-Zügigkeit des Albert-Schweitzer-Gymnasiums am Standort Struckholt 27-29 beauftragt.
Das derzeit vier-bis fünfzügige Albert-Schweitzer-Gymnasium ist weit über die Grenzen Hamburgs hinaus als Musikgymnasium bekannt.
Die „Schule im Grünen“ befindet sich auf einem ca. 28.000 m² großen, zum Alsterlauf abfallenden Grundstück im Landschaftsschutzgebiet des Alstertals. Das denkmalgeschützte Schulensemble des Architekten Bernhard Hermkes ist überwiegend originalgetreu erhalten.
Im weiteren siehe Ziffer 2.4. der Bekanntmachung.
Struckholt 27-29 in 22117 Hamburg
NEUBAU: Auf einer Fläche von rund 4.115 m2 NRF sollen im Neubau folgende Nutzungen realisiert werden: Flächen für den allgemeinen Unterricht, Flächen für den naturwissenschaftlichen Fachunterricht, Flächen für Lehrer und Verwaltung, Gemeinschaftsflächen sowie Ganztagsflächen mit einer Vitalküche bis 1.000 Versorgungsteilnehmer.
Zur Definition des pädagogischen Konzepts für den Neubau wurde durch das externe Schulbauberater-Team (Egon Tegge & tun architektur) eine Phase Null mit der Schule durchgeführt. Der Neubau soll dem KfW-40-Standard entsprechen.
In einer Machbarkeitsstudie von tun architektur, Hamburg wurden unter enger Einbeziehung von Oberbaudirektion, Stadt- und Landschaftsplanung, Denkmalschutz sowie Stadtgrün die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Realisierung des Neubauvolumens untersucht. Konsensual wurde festgelegt, dass Variante 03 der Studie als Grundlage für die weitere Planung dienen soll.
ABRISS:
Diese Einigung bedingt den Abriss des denkmalgeschützten Fachklassengebäudes (Geb. 2).
Zur Schaffung von Baufreiheit müssen zudem das Hausmeisterwohngebäude (Geb. 3) sowie die Laubengänge im Baufeld rückgebaut werden.
Nach Fertigstellung des Neubaus soll der nicht denkmalgerechte Anbau an die Aula rückgebaut werden. Die dort enthaltenden Flächen werden ebenfalls im Neubau abgebildet.
SANIERUNG AULA:
Direkt anschließend an den Abriss beginnt die Sanierung der Aula (Geb.11). Der denkmalgerechte Umgang mit der Substanz, insb.die Wiederherstellung der Fassade der Aula zum Innenhof, soll weitestgehend mit den Anforderungen einer energetischen Sanierung nach KfW-70-Standard in Einklang gebracht werden. Die Realisierung eines Gründachs soll geprüft werden.
Aufgrund der besonderen Bedeutung des Naturschutzes wird ein nationales, konkurrierendes Verfahren für Freianlagen durchgeführt. Dieses wird zeitversetzt zum vorliegenden Verfahren ausgeschrieben.
Das vorläufige Gesamtinvestitionsvolumen für die Maßnahme beträgt ca. 9,7 Mio. Euro brutto für die KG 300 – 400 gem. DIN 276. Der Betrag ist als Kostenobergrenze zu verstehen und wird Bestandteil des Vertrages.
Die Bauvorhaben sollen gestaffelt ab Frühsommer 2022 bis Herbst 2025 durchgeführt werden.
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sollen die ausgewählten Bieter gem. § 76 (2) VgV eine Lösungsskizze erstellen.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
• Objektplanung gem. § 34 HOAI für den Zubau, LPH 2
• Objektplanung gem. § 34 HOAI für ebd., LPH 3-9 als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen
• Objektplanung gem. § 34 HOAI für die Sanierung Aula, LPH 2-9 als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen
• Leistungsbild AHO Planungsbereich „Baufeldfreimachung“ Nr. 18 aus d. Schriftenreihe des AHO für die Abbruchmaßnahmen der Gebäude 2+3+11, Leistungsstufen 1-4 als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen
• Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gemäß § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen.
• Besondere Leistung eines Workshops mit Schule und AN Freianlagenplanung
• Besondere Leistung der Bestandsaufnahme als optionale Leistung durch Festlegung des AG
Vertreter der Schule sowie Vertreter der oben genannten Genehmigungsinstanzen werden neben dem Auswahlgremium des Auftraggebers vorr. in beratender Funktion an den Verhandlungen teilnehmen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das Büro Drost Consult, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
- Objektplanung gemäß § 34 HOAI für den Zubau, Leistungsphasen 3-9 als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen
- Objektplanung gemäß § 34 HOAI für die Sanierung Aula, Leistungsphasen 2-9 als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen
- Leistungsbild AHO Planungsbereich „Baufeldfreimachung“ Nr. 18 aus der Schriftenreihe des AHO für die Abbruchmaßnahmen der Gebäude 2+3+11, Leistungsstufen 01- 04 als optionale Beauftragung
- Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gemäß § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen.
- Besondere Leistung eines Workshops mit Schule und AN Freianlagenplanung
- Besondere Leistung der Bestandsaufnahme als optionale Leistung durch Festlegung des AG
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und dem Auftraggeber ein Ansprechpartner benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau und Sanierung des Albert-Schweitzer-Gymnasiums am Standort Struckholt 27-29 - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22769
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]