Bauüberwachung Bahnhof Konstanz Neubau Bahnsteige Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI42016
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachung Bahnhof Konstanz Neubau Bahnsteige
Konstanz
Los 3: Bauüberwachung Konstruktiver Ingenieurbau, SiGeKo.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 3 Bauüberwachung Konstruktiver Ingenieurbau, SiGeKo.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Konstanz
Los 3: Bauüberwachung Konstruktiver Ingenieurbau, SiGeKo.
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
LÄA 3: vertraglich vereinbart waren nur 20 Nachtschichten und keine Wochenendarbeiten. Auf Grund zusätzlicher Arbeiten und auf Grund des Bauablaufes, wurden zusätzliche Schichten notwendig.Auf Grund des schlechten Zustandes Dachstützen werden umfangreichere zusätzliche Arbeiten notwendig (weitere Schichten, die in Nachtrag 1 noch nicht berücksichtigt sind)
Da sich die zusätzlichen Leistungen zeitlich mit den Hauptvertragsleistungen überschnitten haben, kann nur der selbe Bauüberwacher die HLV Leistungen sowie zusätzlichen Leistungen überwachen. BÜW in allen Betren und Sicherungsplänen benannt und schon in der Arbeitsvorbereitung der Arbeiten gemäß baubetrieblicher Anmeldung.
Zeitverlust durch erneute Ausschreibung führt zu einem Baustillstand und erheblichen Zusatzkosten/Finanzierungsrisiko