Starkstrom (Steuerung und Schutztechnik) INFRA Phase I Referenznummer der Bekanntmachung: OV 073-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de/kfe
Abschnitt II: Gegenstand
Starkstrom (Steuerung und Schutztechnik) INFRA Phase I
Steuerung und Schutztechnik
Lieferung und Aufstellung der Steuerungsanlagen
Lieferung und Aufstellung der SPS - Datensammler
Lieferung und Montage der Schutztechnik
Anpassungen in der Leitwarte im Kraftwerk
Lieferung und Verlegung der Steuerkabel zwischen den MS-/NSHV´s und SPS
Anschlussarbeiten, Messungen und Inbetriebnahmen
Stundenlohnarbeiten (bei Bedarf)
UKE Hamburg Eppendorf Martinistr. 52 20251 Hamburg
Steuerung und Schutztechnik
Lieferung und Aufstellung der Steuerungsanlagen
Lieferung und Aufstellung der SPS - Datensammler
Lieferung und Montage der Schutztechnik
Anpassungen in der Leitwarte im Kraftwerk
Lieferung und Verlegung der Steuerkabel zwischen den MS-/NSHV´s und SPS
Anschlussarbeiten, Messungen und Inbetriebnahmen
Stundenlohnarbeiten (bei Bedarf)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21079
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y88RBRV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.