Strategische IT-Beratung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-414
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10719
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ibb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strategische IT-Beratung
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Beratungsleistung hinsichtlich einer IT-Strategie beschafft werden.
Investitionsbank Berlin Bundesallee 210 10719 Berlin
Die strategische Ausrichtung der hausinternen IT soll überprüft werden. Schwerpunkte sind hierbei die organisatorische Aufstellung und Schnittstellen im Haus.
Eine detaillierte Beschreibung der Ausgangslage und geforderten Leistungen entnehmen Sie bitte Anlage 01 Leistungsbeschreibung, die Ihnen nach Einreichung der Anlage 12 Datenschutz und Informationssicherheit bei Ausschreibungen zur Verfügung gestellt wird.
Optional wird die Begleitung der Umsetzungsphase vereinbart. Ob und wann diese Option gezogen wird, entscheidet der Auftraggeber im Anschluss an die Strategiephase, jedoch spätestens bis zum 31.12.2022. Für die Umsetzungsphase ist ein Tagessatz anzugeben, der gemäß der Anlage 03 Bewerbungsbedingungen und Wertungskriterien in die Wertung einbezogen wird.
Bei Punktegleichstand entscheidet die Bewertung des Projektteams. Sollte auch hier Punktegleichstand herrschen, entscheidet die Bewertung der Arbeitsprobe. Bei weiterem Gleichstand entscheidet die Bewertung des Preises für die Strategiephase, dann des Tagessatzes Partner der Strategiephase, daraufhin die Bewertung des Tagessatzes Senior oder Assistent/Junior für die Strategiephase und zuletzt der Tagessatz für die Umsetzungsphase. Sofern weiterhin Punktegleichstand herrscht entscheidet das Los (dokumentiert nach Vier-Augen-Prinzip).
Die Zuschlagskriterien und die Erläuterung der Bewertung entnehmen Sie bitte den Anlage 03 Bewerbungsbedingungen und Wertungskriterien sowie der Anlage 04.1 Bewertungsmaßstab für die Arbeitsprobe und 04.2 Bewertungsmaßstab für das Projektteam.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zur Eignung Wirt-124 EU P §§ 123, 124 GWB
2. Korruptionsregisterauskunft: Die Vergabestelle wird von dem Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, eine Erklärung zum Korruptionsregister abfordern und die Auskünfte entsprechend einholen. Mit Abgabe des Angebots erklärt das Unternehmen sein Einverständnis dazu. Eintragungen können zum Ausschluss führen.
3. Gewerbezentralregisterauskunft: Die Vergabestelle wird von dem Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, eine Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a GewO einholen. Mit Abgabe des Angebots erklärt das Unternehmen sein Einverständnis dazu. Eintragungen können zum Ausschluss führen.
4. Bei Bietergemeinschaften und Einsatz von Subunternehmen s. Erläuterungen und Eigenerklärungen
Diese Erklärungen sind zwingend von allen bietenden Unternehmen einzuhalten bzw. zu erbringen (also auch von Nachunternehmern oder Mitgliedern einer Bietergemeinschaft).
Soweit die Auftraggeberin Vordrucke stellt, sind diese zu verwenden. Formulare für die Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Die folgenden Angaben werden den Bewerbern mit der Anlage 03 Bewerbungsbedingungen und Wertungskriterien ausgehändigt.
Versicherungsschutz:
Es ist eine Erklärung über eine Vermögens- und eine Betriebshaftpflichtversicherung beizufügen. Eine entsprechende Versicherung ist für die gesamte Laufzeit des Vertrags aufrecht zu erhalten.
Ein Formular für die Erklärung ist in den Vergabeunterlagen enthalten (s. Anlage 09 Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung).
Die folgenden Angaben werden den Bewerbern mit den Anlagen 03 "Bewerbungsbedingungen und Wertungskriterien" ausgehändigt.
Referenzen:
Angaben von mindestens drei Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre (01.08.2018 bis 31.07.2021), die nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Referenzenprojekte, bei denen die IT eines Finanzdienstleisters (exkl. Versicherungen) strategisch oder organisatorisch beraten wurde.
Ein Formular für die Erklärungen ist in den Vergabeunterlagen enthalten (s. Anlage 08 Eigenerklärung zu den Referenzen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Angebote sowie Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig.
(2) Die Verfahrenskommunikation wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals abgewickelt.
(3) Zur Ausschreibung sind ergänzende Informationen und Formulare (Vergabeunterlagen) vorhanden. Diese sind bei der Erstellung der Angebote unbedingt zu beachten bzw. zu verwenden. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Deutschen Vergabeportal zum Download bereit. Für die Bieterkommunikation sowie für die Abgabe von Angeboten ist die kostenfreie Registrierung auf dem Deutschen Vergabeportal (https://www.dtvp.de/Center/) unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens erforderlich. Es ist sicherzustellen, dass Posteingänge über die angegebene Emailadresse regelmäßig abgerufen bzw. überwacht werden.
(4) Die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen sind vertraulich zu behandeln. Deren Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne Genehmigung der Vergabestelle unzulässig.
(5) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten hin zu prüfen. Fragen und Anmerkungen von interessierten Unternehmen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 13.09.2021 und ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum).
Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen (ebenfalls über den Kommunikationsbereich des Deutschen Vergabeportals als Nachrichten der Vergabestelle). Die Interessenten werden über das Einstellen neuer Nachrichten der IBB im Projektraum per E-Mail informiert. Die von der Vergabestelle derart bereitgestellten Antworten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Auf Beantwortung verspätet eingegangener Fragen besteht kein Anspruch.
(6) Die Beteiligung am Verfahren (u.a. Erstellung von Angeboten) erfolgt auf Kosten der interessierten Unternehmen. Aufwendungen, die den interessierten Unternehmen entstehen, werden nicht erstattet.
(7) Die Angebote sind spätestens bis zum 20.09.2021, 10.00 Uhr, elektronisch über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen ausgefüllt im Projektraum hochladen. Es ist sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xls, doc bzw. pdf) verwendet werden.
Achtung: Eine elektronische Einreichung von Angeboten ist nur möglich, wenn sich das Unternehmen vor dem Ende der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung registriert hat!
(8) Zur Abgabe eines elektronischen Angebots müssen Sie die Clientsoftware (Cosinex-Bietertool mit Java-Software) von dem Deutschen Vergabeportal auf Ihren Rechner herunterladen. Bitte beachten Sie die im Cosinex-Bietertool unter dem Reiter "Abgabe" gemachten Hinweise zum Vorgehen bei elektronischer Angebotsabgabe.
(9) Vor Erhalt der Anlage 01 Leistungsbeschreibung ist die Anlage 12 Datenschutz und Informationssicherheit bei Ausschreibungen einzureichen. Eine Fristverlängerung erfolgt hierdurch nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRXR4TW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Auf § 160 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hiermit hingewiesen. Der Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.