Textanalyse-Software Referenznummer der Bekanntmachung: 20-05449
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tk.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Textanalyse-Software
Der Beschaffungsgegenstand beinhaltet die Lieferung einer Software zur Textanalyse als On-Premise-Lösung zum zeitlich befristeten Gebrauch. Die TK hat das Ziel durch den Einsatz der Textanalyse-Software ihre Texte zu analysieren und zu optimieren. Über die Textanalyse-Software sollen Texte auf die Einhaltung bestimmter Kriterien geprüft werden.
22305 Hamburg
Der Beschaffungsgegenstand beinhaltet im Einzelnen folgende Leistungen:
- Bereitstellung einer Software für die Textanalyse,
- Kickoff,
- Installation und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft,
- Customizing / Programmierdienstleistungen (Geschätzte Abnahmemenge: 24 Std. / max. Abnahmemenge 40 Std.),
- Einführung in die Software (Geschätzte Abnahmemenge: 4 Std. / max. Abnahmemenge 10 Std.)
- Aktualisierung der Software,
- Weitere Leistungen auf Abruf (Geschätzte Abnahmemenge: 30 Std. / max. Abnahmemenge 45 Std.).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYDCD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.