NEBUG Parkdeck Referenznummer der Bekanntmachung: X-BSAG-2021-0043
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsag.de
Abschnitt II: Gegenstand
NEBUG Parkdeck
Neubau eines Parkhauses mit 64 Stellplätzen auf 2 Ebenen.
Inkl. aller technischn Gebäudeausrüstungen, Planungen, Nachweise.
Auf dem Grundstück der Baustelle "Gröpelinger Heerstraße 300-304",
Katasterbezirk VR, Flur 31 (siehe Übersichtsplan Baubeschreibung) wird eine
Umsteigeanlage, ein Werkstattareal, ein Polizeigebäude und ein Parkdeck errichtet.
Inhalt der vorliegenden Leistungsbeschreibung ist ausschließlich die Errichtung des
Parkdecks.
Vom Auftragnehmer gefordert ist der Neubau eines Parkdecks gemäß den nachfolgenden
Beschreibungen. Die Technische Gebäudeausrüstung ist ebenfalls Teil der Leistung.
Der Neubau ist vom Auftragnehmer so zu erbringen, dass das gesamte Gebäude nach der
Fertigstellung zu den vorgesehenen Nutzungen gemäß Punkt 1.4.1 uneingeschränkt zur
Verfügung steht.
ART DER NUTZUNG
Der zu errichtende Neubau dient als Parkdeck für die Mitarbeiter der BSAG (im UG) und
Mitarbeiter der Polizei (im EG). Im EG sind zudem 3 Stück PKW-Stellplätze mit blickdichter
Verkleidung sowie eine räumliche Abtrennung zur Einlagerung von Fahrrädern sowie eine
räumliche Abtrennung als Hundebox auszubilden. Alle Stellplätze (auch die Stellplätze in der
oberen Parkebene) sind überdacht auszuführen.
Insgesamt werden 64 Stellplätze auf 2 Ebenen benötigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vertragserfüllungsbürgschaft 5 % der Auftragssumme
Gewährleistungsbürgschaft 3 % der Schlussrechnung der erbrachten Leistung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).