Neubaustrecke Turmstraße - Umweltanalytik Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0217-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Neubaustrecke Turmstraße - Umweltanalytik
Neubaustrecke Turmstraße - Umweltanalytik
von S Hauptbahnhof bis U Turmstraße im Bezirk Mitte/Moabit von Berlin
Berlin
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die zu erbringenden Leistungen für die Umweltanalytik für die Straßenbahnneubaumaßnahme Turmstraße I. In Vorbereitung auf die Umweltanalytik wurde ein Entsorgungskonzept erstellt und anhand der Lagepläne Rasterfelder zur Beprobung festgelegt. Die von der Baumaßnahme betroffenen Bereiche befinden sich in Berlin, im Stadtbezirk Mitte Ortsteil Moabit. Im Zuge der Neubaumaßnahme soll die Neubaustrecke Turmstraße vom Berliner Hauptbahnhof bis zum U-Bahnhof Turmstraße verlängert werden. Die Länge der Strecke beträgt rund 2,2 km Doppelgleis. Das östliche Bauende befindet sich am Knotenpunkt Invalidenstraße/Clara-Jaschke-Straße. Dort schließt die Neubaustrecke der Invalidenstraße an das bestehende ATD-Gleis in Fahrtrichtung Berlin-Mitte an. In der Invalidenstraße befindet sich bereits in der nördlichen Fahrbahn ein ATD- Gleis, welches zur bestehenden Kehranlage in der Emma-Herwegh-Straße führt. Vom Knoten Invalidenstraße/Alt-Moabit setzt sich die neue zweigleisige Strecke bis zur Rathenower Straße fort, folgt dieser bis zur Turmstraße. Die Gleise befinden sich im weiteren Verlauf in der Mitte der Turmstraße. Unmittelbar hinter der Thusnelda-Allee wird eine zweigleisige Aufstell-/ Kehranlage eingebaut.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubaustrecke Turmstraße - Umweltanalytik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12681
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.