Planungsvertrag Gepäckfördertechnik „Zentrale Ankunft / EES“ Referenznummer der Bekanntmachung: 52000318
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bremen-airport.com/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsvertrag Gepäckfördertechnik „Zentrale Ankunft / EES“
Am Flughafen Bremen soll die zentrale Ankunft im EG des Terminal 1 umgebaut und erweitert werden, um den aktuellen und künftigen rechtlichen und betrieblichen Anforderungen gerecht werden zu können. Wesentliche Maßnahmen sind dafür die Verlegung und Erweiterung der Einreisekontrolle im Zusammenhang mit der EU-weiten Einführung des EES (Entry Exit Systems) sowie eine Erweiterung der Gepäckausgabe mit Erneuerung der Gepäckrundläufe.Die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Planungsleistungen für die Gepäckfördertechnik.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Am Flughafen Bremen soll die zentrale Ankunft im EG des Terminal 1 umgebaut und erweitert werden, um den aktuellen und künftigen rechtlichen und betrieblichen Anforderungen gerecht werden zu können. Wesentliche Maßnahmen sind dafür die Verlegung und Erweiterung der Einreisekontrolle im Zusammenhang mit der EU-weiten Einführung des EES (Entry Exit Systems) sowie eine Erweiterung der Gepäckausgabe mit Erneuerung der Gepäckrundläufe.Für das Projekt zentrale Ankunft / EES wurde ein Pflichtenheft mit einer Funktionsplanung erstellt, welches die Anforderungen der Bereiche des Flughafens sowie externer Nutzer zusammenfasst und als Grundlage für die Planung dient. Für das Projekt wurde vorab eine Überprüfung der technischen Umsetzbarkeit, unter Einbeziehung der notwendigen Fachplaner inkl. Brandschutz, durchgeführt. Diese Unterlagen werden dem AN für die Planung zur Verfügung gestellt.Die einzelnen Maßnahmen werden in 4 Teilprojekte unterteilt, die unmittelbar nacheinander oder mit zeitlicher Unterbrechung realisiert werden können.Teilprojekt 1: Erweiterung der Rücklaufsicherungen für Schengen-AnkünfteTeilprojekt 2: Einführung EES mit Verlegung und Erweiterung der Grenzkontrolle Einreise sowie Erweiterung der Grenzkontrolle Ausreise Teilprojekt 3: Erneuerung und Erweiterung der Gepäckrundläufe 2-4Teilprojekt 4: Erneuerung und Erweiterung Gepäckrundlauf 1 mit neuer GepäckhalleDie Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgt unter laufendem Betrieb und unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Sicherheitsbereich des Flughafens. Die Terminalbetriebsabläufe dürfen nicht gestört werden, gegebenenfalls sind Interimsmaßnahmen zu planen. Die Bildung von Bauphasen innerhalb der einzelnen Teilprojekte ist mit den beteiligten Fachabteilungen des AG abzustimmen und bei der Planung zu berücksichtigen. Der vorliegend ausgeschriebene Leistungsumfang beinhaltet die Fachplanung für die Gepäckfördertechnik und die Vor- und Entwurfsplanung der Verkehrsplanung für die Gepäckankunft. Für die sonstigen Planungsleistungen wird ein Generalplaner beauftragt werden. Einzelheiten sind den informatorischen Vergabeunterlagen zu entnehmen, vgl. Ziff. I.3 und VI.3 der Bekanntmachung.
Eine Festbeauftragung erfolgt zunächst für die Projektstufe 1 mit den HOAI-Leistungsphasen 1 – 4. Für die weiteren HOAI-Leistungsphasen sind folgende Projektstufen vorgesehen:- Projektstufe 2: HOAI-Leistungsphasen 5 – 7- Projektstufe 3: HOAI-Leistungsphasen 8 + 9.Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Projektstufen über die Festbeauftragung hinaus besteht nicht. Aus einer Nichtbeauftragung kann der Auftragnehmer keine Rechte herleiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Zug
NUTS-Code: CH Schweiz / Suisse / Svizzera
Postleitzahl: 6300
Land: Schweiz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer gemäß Ziffer VI.3.1 der vorliegenden Bekanntmachung geltend gemacht wird.