Erweiterung Mauerpark – 2. BA Bernauer Straße / Mauerpark – Qualifizierung Bestand
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gruen-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Mauerpark – 2. BA Bernauer Straße / Mauerpark – Qualifizierung Bestand
Eingangssicherung Schwedter Straße Süd (Bernauer Straße) und Schwedter Straße Nord (Gleimstraße) - Polleranlagen
10437 Berlin
13355 Berlin
Von der städtebaulichen und technischen Prävention des Landeskriminalamtes LKA wird der Mauerpark derzeit auf dem 15. Platz der Gefährdungslage eingestuft. Die Vorgaben bezüglich der Eingangssicherung des Mauerparks sind aus Sicherheitsgründen entsprechend der Forderung des LKA umzusetzen.
In der Folge sind im Eingangsbereich Schwedter Straße Süd und Nord insgesamt 72 feste Hochsicherheitspoller sowie vier hydraulische Poller für die Zufahrt von Feuerwehr und Polizei zu liefern und einzubauen. Die Poller sollen zum einem im öffentlichen Gehwegbereich Bernauer Straße und Gleimstraße und zum anderen in der Schwedter Straße als Bestandteil der öffentlichen Grünanlage Mauerpark eingebaut werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung Mauerpark – 2. BA Bernauer Straße / Mauerpark – Qualifizierung Bestand
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12277
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]