Wartung/Inspektion von Feuerschutz- u. Rauchschutzabschlüssen u.DGUV-Prüfg.; Dienstliegenschaften Bundespolizei St. Augustin/Bad Honnef, Bundesanstalt f. Immobilienaufgaben VOEK 043-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 043-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung/Inspektion von Feuerschutz- u. Rauchschutzabschlüssen u.DGUV-Prüfg.; Dienstliegenschaften Bundespolizei St. Augustin/Bad Honnef, Bundesanstalt f. Immobilienaufgaben VOEK 043-21
Wartung u. Inspektion von Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüssen (Rauchschutz- und Brandschutztüren, Brandschutztoren mit und ohne Feststellanlagen) und DGUV-Prüfung auf Liegenschaften der Bundespolizei in St. Augustin u. Bad Honnef
a) Bundespolizei (BPol) St. Augustin, Bundesgrenzschutzstr. 100, 53757 St. Augustin
b) Bundeskanzler-Adenauer-Haus, Konrad-Adenauer-Str. 17, 53604 Bad Honnef
Wartung/ Inspektion von Feuerschutz- u. Rauchschutzabschlüssen (Rauchschutz- und Brandschutztüren, Brandschutztoren mit und ohne Feststellanlagen) und DGUV-Prüfung Vorschrift 4. Es gelten besondere Betretungs- und Anmeldebedingungen vor Beginn der Wartungsarbeiten. Die Termine der Wartungsarbeiten sind mind. 10 Werktage vor Beginn beim Nutzer anzumelden (vgl.Anlage 7 des Vertrages -Arbeitshinweise-Regelungen Fremdfirmen). Die E-Mailadresse dafür wird nach Zuschlag bekanntgegeben.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich, sofern nicht die AG mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um zwei weitere Jahre.
Die entsprechende Widerspruchsfrist für den AN beträgt 9 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der AG mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre und endet damit spätestens am 31.12.2027, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Mit dem Angebot sind die Eigenerklärungen für die vorhandene fachliche Qualifizierung/Zertifizierung des einzusetzenden Personals (-Zertifizierungsnachweis zur Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677 und Qualifikation -befähigte Person gemäß § 3 DGUV- Vorschrift 3 und/oder 4 oder eine gleichwertige Qualifikation oder die Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100)) abzugeben. Auf Anforderungen sind die Nachweise in ausreichender Anzahl vorzulegen.
Weiterhin sind sind bei den zu erbringenden Referenzen mind. 3 vergleichbare Referenzen für die -Wartung von hand- und/oder kraftbetätigten Anlagen mit u. ohne Feststellanlagen und mind. 2 vergleichbare Referenzen für die DGUV-Prüfung gem. § 3 DGUV-Vorschrift 3 und / oder 4- aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre nachzuweisen.
Weiterhin sind mit dem Angebot die Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und ein Nachweis der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung einzureichen. Genaue Ausführungen dazu sind dem Angebotsaufforderungsschreiben Pkt. 9 Eignungskriterien zu entnehmen.
Es werden freiwillige Ortsbesichtigungen in der Zeit vom 15.09. bis 29.09.21 angeboten. Die genauen Bedingungen der Anmeldung sind im Angebotsaufforderungsschreiben in Nr.4 aufgeführt. Es werden nur bestätigte Ortsbesichtigungen entsprechend der zu diesem Zeitpunkt herrschenden Corona-Lage durchgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung u. Leistungsfähigkeit nachfolgende Erklärungen u. etwaige Nachweise vorzulegen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen u. Nachweise sog. Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu verwenden u. mit dem Angebot einzureichen. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs.1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs.2 VgV nach.
Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem.§ 42 Abs.1 VgV i.V.m. §§ 123,124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB ergriffen hat.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung von Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Der Nachweis der Eignung u. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen kann teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Ausgeschlossen davon sind die geforderten Referenzen.
In der Bieterauskunft sind anzugeben (im Vordruck -Bieterauskunft- enthalten oder durch EEE):
1. Einzelbieter o. Bietergemeinschaft
2.1 Allg. Angaben zum Unternehmen: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand d. Unternehmens, Nummer d. Eintragung in einem öffentl. Register o. Geschäftsnummer d. Genehmigungsbehörde, Registergericht o. Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort
2.2 Einzelunternehmer / Freiberufler
Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen o. ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung o.Gesetzl. Vertretungsberechtigten): Vorname, Name ggf. abweichender Geburtsname, Geb.-datum, Geb.-ort, Staatsangehörigkeit
2.3 Eigenerklärung, zu den im Unternehmen vorhandenen Zertifizierungen (Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen.)
3. Eigenerklärungen über zwingende u. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 u. § 124 GWB:
-Eigenerklärung nach § 123 Abs.1 GWB über Straftaten u. Ordnungswidrigkeiten,
-Eigenerklärungen nach § 123 Abs.4 Nr.1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern u. Abgaben u. von Beiträgen zur gesetzl. Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- u. Arbeitslosenversichg.) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zust. Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zust. Berufsgenossenschaft,
-Eigenerklärg. nach § 124 Abs.1 Nr.2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren o. ein vergleichbares gesetzl. geregeltes Verfahren eröfnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde , dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder d. Geschäftsleitg. keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Intigirität des Unternehmens infrage stellen. Die AG behält sich die Anforderung eines aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister vor (nicht älter als 6 Monate),
-Eigenerklärung nach § 124 Abs.2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsende-Gesetz (AEntG), das Mindestlohn-Gesetz (MiLoG), das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und das Aufenthaltsgesetz (AufenthG),
-Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss u. zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs.2 GWB
4. Eigenerklärung zur bestehenden bzw. abzuschließenden Betriebshaftpflichtversicherung (im Vordruck - Bieterauskunft- enthalten o. durch EEE):
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mind. folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden = 2,0 Mio €, Sachsschäden = 1,0 Mio €, Vermögensschäden = 500.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorg. Deckungssummen derzeit noch nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entspr. zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen. Mit dem Angebot ist der Nachweis der bestehenden Versicherung einzureichen.
5. Eigenerklärung (im Vordruck -Bieterauskunft- enthalten oder durch EEE) zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz der ausgeschriebenen Leistungsarten, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, dass das Unternehmen ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen die notwendigen Maschinen, Werkzeuge u. Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen (im Vordruck - Bieterauskunft- enthalten oder durch EEE);
Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen für das Vorhandensein der Nachweise der fachlichen Qualifikation/Zertifizierung des einzusetzenden Personals anzugeben. Ebenso sind die Befähigungsnachweise/Erlaubnis zur Berufsausübung [Berufs-o.Handelregeisterauszug, Handwerkerrolle o. Gewerbeanmeldg.] mit dem Angebot einzureichen. Fehlen die Eigenerklärungen/Nachweise, wird das Angebot aus dem Verfahren ausgeschlossen.
7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen (im Vordruck - Bieterauskunft- enthalten oder durch EEE)
a) Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?; b) Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens; c) Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschrieben Leistungsart; d) Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
8. Eigenerklärungen zu mind. 3 vergleichbaren Referenzen für die -Wartung von hand- und/oder kraftbetätigten Anlagen mit u. ohne Feststellanlagen und mind. 2 vergleichbare Referenzen für die DGUV-Prüfung gem. § 3 DGUV-Vorschrift 3 und / oder 4- aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre von mind. zwei versch. Auftraggebern mit Angabe: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift d. Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang in €/ Anzahl der Anlagen, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers u. Ansprechpartner mit akt. Tel.-Nr. (im Vordruck - Bieterauskunft- enthalten oder durch EEE)
9. Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern d. Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen u. für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vg. Erklärungen ist die Bietergemeinschsaftserklärung (Vordruck -Anhang IV-) zu verwenden.
10. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen (im Vordruck -Bieterauskunft- enthalten od. durch EEE): Beschreibung d. Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist
11. Eigenerklärung zur Eignungsanleihe, wenn diese in Anspruch genommen wird; Darstellung d. Aspekte, auf die sich die Eignungsanleihe bezieht u. der Mittel u. Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden.
Auf Anforderung der Vergabestelle sind vorzulegen: der in den Ziffern 2.1; 2.2; 3.; 4; 6; und 7 ausgefüllte Vordruck -Bieterauskunft- von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und vom bevollmächtigten Mitglied eine vollständig ausgefüllte Bieterauskunft;
-bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. Inanspruchnahme von Eignungsleihe anderer Unternehmen: Die Verpflichtungserklärung von Unterauftragnehmern bzw. von Unternehmen, die für die Eignungsleihe in Anspruch genommen werden, mit Hilfe der Vordrucke -Anhang V- u. die entsprechend ausgefüllte Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Vordruck -Anhang II-) für jeden Unterauftragnehmer u. jedes Unternehmen, dass Eignung zur Verfügung stellt.
Das einzusetzende Personal muss die geforderten Qualifikationen/Zertifizierungen ( Zertifizierungsnachweis zur Fachkraft für Feststellanlagen gemäß DIN 14677 und Qualifikation -befähigte Person gemäß § 3 DGUV- Vorschrift 3 und/oder 4 oder eine gleichwertige Qualifikation oder die Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100)) besitzen.
Es darf nur fachkundiges (entsprechend den geforderten Qualifikationen/Zertifizierungen) und zuverlässiges Personal eingesetzt werden.
Die eingesetzten Mitarbeiter müssen die deutsche Sprache beherrschen und sich mit dem vor Ort arbeitenden Personal verständigen können.
Alle im Angebotsaufforderungsschreiben unter Punkt 9 und im Leistungsverzeichnis mit Leistungsbeschreibung -Anlage 3.0 d. Vertrages- aufgeführten fachlichen Qualifikationen/Zertifizierungen müssen vorhanden sein und die Nachweise dafür müssen auf Anforderung eingereicht werden. Die Nachweise der vorhandenen Betriebshaftpflichtversicherung und die Nachweise der Berufsausübung müssen mit dem Angebot eingereicht werden. Weiterhin ist der Anhang III - Grundlagen Angebotskalkulation- mit dem Angebot einzureichen. Fehlen die vorgenannten Nachweise, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für das Angebot ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene LV (Anl.3.0 d. Vertrages) zu verwenden. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen u. Ergänzungen im LV führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. Vorgaben aus einem für allg. verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindeslohn- und Arbeitnehmerentsende-Gesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.
Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen u. Nachweisen richtet sich nach § 56 VgV. Hierbei setzt die AG eine angemessene Frist von mindestens 3 Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs.1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) herunter geladen werden. Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help Desk (vgl.Pkt 7.2 nach-Hinweis zu § 11 Abs.3 VgV-) zur Verfügung.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Nennung der Vergabe-Nr. VOEK 043-21 ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Die Fragen werden beantwortet, wenn diese bis spätestens am 08.10.2021, 12:00Uhr bei der e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die Vergabe- Plattform beantwortet. Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse -[gelöscht]- eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch über die E-Mail beantwortet. Es sind die Ausführungen in Punkt 18 des Angebotsaufforderungsschreibens zu beachten.
Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben.
Eine Registrierung zur Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich. Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oder E-Mail, sowie schriftlich eingegangene Angebote werden nicht zum Verfahren zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Es werden freiwillige Ortsbesichtigungen in der Zeit vom 15.09. bis 29.09.21 angeboten. Diese müssen spätestens 10 Arbeitstage vor dem gewünschten Termin über die im Angebotsaufforderungsschreiben in Nr. 4 angegebenen E-Mailadressen angemeldet werden. Die genauen Bedingungen der Anmeldung sind dort ebenfalls aufgeführt. Es werden nur bestätigte Ortsbesichtigungen entsprechend der zu diesem Zeitpunkt herrschenden Corona-Lage durchgeführt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs.3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gem. Ziffer IV.2.2) gerügt werden.
Der Antrag auf Einleitungeines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin , einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. §160 Abs.3 Satz 1 Nr.4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de