Architekten/innen als Generalplaner/innen mit Tragwerksplaner/innen und Planer/innen der Technischen Ausrüstun für die Öffnung des Flughafengebäudes Tempelhof – Tower THF, Berlin Tempelhof-Schöneberg.

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.thf-berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://pkm.conclude.com/thf-vs-btu
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Management und Entwicklung des denkmalgeschützten Flughafengebäudes

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Architekten/innen als Generalplaner/innen mit Tragwerksplaner/innen und Planer/innen der Technischen Ausrüstun für die Öffnung des Flughafengebäudes Tempelhof – Tower THF, Berlin Tempelhof-Schöneberg.

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Wettbewerbs war die Öffnung des Towers im Kopfgebäude (Kopfbau West/ KBW) am Tempelhofer Damm 45, 12101 Berlin. Das markante Treppenhaus, die oberste Gebäudeebene, das Dach und der Tower – sollen öffentlich zugänglich gemacht und barrierefrei erschlossen werden. Hauptziele der Maßnahme sind die Schaffung eines neuen Zugangs, die Erschließung der neu zu planenden Dachterrasse und die Sanierung des Towers zum begehbaren Aussichtspunkt. Als weitere Nutzung soll ein Raum für Ausstellungen und kleinere Events die Attraktivität erhöhen. Die Gesamtfläche beträgt circa 2200 m². Der Auslober erwartete funktional und gestalterisch anspruchsvolle Entwürfe sowie einen respektvollen Umgang mit dem denkmalgeschützten Bestand.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Flughafen Berlin-Tempelhof

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei diesem Nachtrag handelt es sich um die Erweiterung der Trafostation, Mittelspannungsschaltanlage und Niederspannungsschaltanlage des KBW. Die bisherige Planung für das Gewerk Elektrotechnik beinhaltet die Erneuerung der Nieder-spannungsanlagen ab Trafoabgang an der Station 18 im Kopfbau West. Die Erneuerung ist für das Bauteil ausreichend, berücksichtigt jedoch nicht die Zielnetzplanung für das gesamte Flughafengebäude. In Abstimmung mit der Berlin Energie (BE) sollen die elektrotechnischen Anlagen im KBW derart ausgeführt werden, dass bereits jetzt alle Voraussetzungen für die neue Netzstruktur am THF geschaffen werden. Der Nachtrag umfasst die Ergänzungen dieser Abstimmung mit BE: Es sind zusätzlich die neue Netzstation 18 mit Mittelspannungsschaltanlagen, Trafo (6/10 kV) und zusätzliche Stationsabgänge in der Niederspannungs- und Mittelspannungsschaltan-lage für Eventnutzungen und Einbindung in die Stromversorgung des Flughafengebäudes zu planen, auszuschreiben und umzusetzen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Die vorgesehene Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit kann ohne die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens erfolgen, da die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 a) und Nr. 3 GWB erfüllt sind. Die vorgesehene Erweiterung des Auftrags beläuft sich auf weniger als 50 % des ursprünglichen Auftrags. Ein Wechsel des Auftragsnehmers kann aus wirtschftlichen Gründen nicht erfolgen. Zudem ist diese Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden, welche wir als öffentlicher Auftraggeber im Rahmen unserer Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnten. Diese Änderung ändert den Gesamtcharakter des Auftrags nicht.

Wirtschaftliche Gründe:

Ein Einarbeiten und Koordinieren neuer externer Büros wäre mit Mehraufwand und Mehrkos-ten verbunden. Die Neuausschreibung und Einarbeitung würde den Terminplan der Gesamt-maßnahme nochmals um mind. 6-10 Wochen verzögern und so zu weiteren Folgekosten führen. Weiterhin ist es nach Erfahrung des AG unwahrscheinlich, dass zum derzeitigen Zeitpunkt (Hochkonjunktur) ein Angebot für diese verhältnismäßig kleinteilige Leistung eingehen und das neue Büro unverzüglich beginnen würde. Folglich wären die Kosten für ein mögliches externes Angebot, das auch Kosten der Einarbeitung einpreisen würde, plus die Kosten der Neuausschreibung und Koordinierung plus die Kosten aus der Bauzeitverzögerung mit Sicher-heit deutlich höher als das vorliegende Angebot, das auf einem moderaten Stundensatz beruht.

Unvorhersehbares Ereignis:

Die elektrotechnische Versorgung des THF ist stark sanierungsbedürftig. Die vorhandene Netzstruktur und die Trafostationen sind für die geplante Umnutzung des Flughafens nicht geeignet. Zudem sind die vorhandenen Trafostationen z. T. überaltert. Zur Sicherstellung der Elektroenergieversorgung der Bauteile und von Veranstaltungen ist es notwendig, das Maschennetz der Mittelspannung und der Niederspannung zu erneuern. Die für den KBW geplante Erneuerung der Stromversorgung ist für das Bauteil ausreichend, berücksichtigt jedoch nicht die Zielnetzplanung für das gesamte Flughafengebäude. Um Mehrkosten bei der Umsetzung der Zielnetzplanung zu vermeiden, wird vorgeschlagen, die elektrotechnischen Anlagen im KBW derart auszuführen, dass bereits alle Voraussetzungen für die neue Netzstruktur am THF geschaffen werden. Eine Um- und Nachrüstung zum späteren Zeitpunkt ist sehr viel kosten- und zeitintensiver und beeinträchtigt die Nutzung im Gebäude. Zugleich werden Anschlussmöglichkeiten für Großveranstaltungen im Bereich des Bauteils geschaffen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2016/S 056-094685

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 33000-027_045-375.16 MZB 256.21
Bezeichnung des Auftrags:

Nachtrag 18, Nachauftrag 24 Zielnetzplanung

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
18/08/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biel
NUTS-Code: CH021 Bern / Berne
Postleitzahl: 2503
Land: Schweiz
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es handelt sich vorliegend um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Vertrag zu schließen. Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen. Der Vertragsschluss soll voraussichtlich nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen. Unter der Nr. V.2.1) wurde das Datum der Absendung der Bekanntmachung eingetragen, da das Formular keine Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/08/2021