2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ausführungsplanung für die Bauausführung Hp Hauptbahnhof und Hp Marienhof VE550 Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI34469
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ausführungsplanung für die Bauausführung Hp Hauptbahnhof und Hp Marienhof VE550
Für die unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) München Hauptbahnhof und Marienhof wurden mit dieser Vergabe die Leistungen der technischen Bearbeitung ausgeschrieben. Ergebnis ist eine geprüfte und zur Ausführung freigegebene Ausführungsplanung die dem Stand der Lph 5 der HOAI entspricht. Inhaltlich sind hier u.a. folgende Planungsbereiche enthalten:
- Planung Konstruktiver Ingenieurbau (Rohbau der Stationen, bergmännische Bauweisen der Bahnsteigröhren und Verbindungstunnel, maschineller Vortrieb Tunnel mit Trogbauwerk) sowie
- Planung Raumbildender Ausbau / Innenräume und
- Planung TGA / Ausbaugewerke weiterhin
- Planung sonstiger Anlagen (u.a. Wartungs- und Reinigungskonzept; Warenautomaten; Fahrkartenautomaten; Fahrkartenentwerter; Notrufstelen; Crowd Management; Gebäudeautomation).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, Ausführungsplanung für die Bauausführung Hp Hauptbahnhof und Hp Marienhof VE550
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Rum bei Innsbruck
NUTS-Code: AT332 Innsbruck
Land: Österreich
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Für die unterirdischen Personenverkehrsanlagen (uPva) München Hauptbahnhof und Marienhof wurden mit dieser Vergabe die Leistungen der technischen Bearbeitung ausgeschrieben. Ergebnis ist eine geprüfte und zur Ausführung freigegebene Ausführungsplanung die dem Stand der Lph 5 der HOAI entspricht. Inhaltlich sind hier u.a. folgende Planungsbereiche enthalten:
- Planung Konstruktiver Ingenieurbau (Rohbau der Stationen, bergmännische Bauweisen der Bahnsteigröhren und Verbindungstunnel, maschineller Vortrieb Tunnel mit Trogbauwerk) sowie
- Planung Raumbildender Ausbau / Innenräume und
- Planung TGA / Ausbaugewerke weiterhin
- Planung sonstiger Anlagen (u.a. Wartungs- und Reinigungskonzept; Warenautomaten; Fahrkartenautomaten; Fahrkartenentwerter; Notrufstelen; Crowd Management; Gebäudeautomation).
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Die InGe VE550 ist mit der Erstellung der Ausführungsplanung für die uPva Hauptbahnhof und Marienhof beauftragt.
Die uPva wird in unmittelbarer Nähe von Bestandsbauwerken gebaut, die teilweise sehr sensibel sind. Zu diesen sensiblen Bauteilen zählt neben der U1/U2 auch die Gleishalle des Hauptbahnhofs München, deren Mittelstützenreihe sich direkt über dem bergmännisch aufgefahrenen Bahnsteigröhren befindet. Die durch die Baumaßnahmen entstehenden Gesamtverformungen setzen sich neben den Verformungen aus dem Teilbereich "bergmännischer Vortrieb", u.a. auch noch zusätzlich aus den Bereichen "Wasserhaltung", "Betontechnologische Einflüsse" und "Aushubentlastung" zusammen. Der Sachverhalt, dass diese Leistung der geotechnischen Fachplanung als zusätzliche Leistung der VE550 ausgewiesen wird, ist u.a. in den komplexen Interaktionen zwischen Baugrund und Bestands- bzw. Neubauwerken geschuldet. Die berechneten Verformungen haben direkten Einfluss auf die tragwerksplanerische Betrachtung der uPva Hauptbahnhof.
Die angeordnete zusätzliche Leistung an einen weiteren AN zu übertragen, ist aus diversen technischen Gründen nicht möglich. Die angeordnete Planungsaufgabe besteht insbesondere aus der "Prognose der Verformungen im Bereich der Gleishalle infolge der Baugruben der 2SBSS" und dem "Baubegleitenden Soll-Ist-Vergleich", d.h. dem Vergleich mit den tatsächlich gemessenen Verformungen.
Die Gründe, warum ein Wechsel aus technischen Gründen nicht möglich ist, gliedern sich im Wesentlichen auf die folgenden Teilbereiche auf:
- Die Verformungsbetrachtung als Gesamtes, bestehend u.a. aus den Teilbereichen "bergmännischer Vortrieb", "Wasserhaltung", "Betontechnologische Einflüsse" und "Aushubentlastung" muss gesamtheitlich erfolgen, überlagert werden und ausgewertet werden.
- Die beteiligten Planer arbeiten in gemeinsamen Baugrund und Bauwerksmodellen.
- Der baubegleitende Soll-Ist-Vergleich der berechneten Verformungen mit den tatsächlich gemessenen Verformungen erfolgt durch den Planer selbst.