Rahmenvertrag Lieferleistung Videotechnik Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2021-0197
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Lieferleistung Videotechnik
Rahmenvertrag Lieferleistung Videotechnik
Ein vorhandenes Videosystem am BER wird durch den AG selber gewartet und instandgehalten.
Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Kameras, Montagematerial, Medienkonvertern und Speichersystemen für Videodaten zur Realisierung der Service-Level für das Service-Team des AG und fristgerechter Beistellung von Videotechnik beim AG am Standort BER mit einem Vertragspartner mit folgenden Produktgruppen:
Kameras und Zubehör des Herstellers BOSCH
En-Decoder des Herstellers BOSCH
Speichertechnik des Herstellers BOSCH/NetApp
Übertragungstechnik von Hersteller ComNet
dazugehörige Lizenzen
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beläuft sich auf 3 Jahre mit der Option für den Auftraggeber der jährlichen Verlängerung bis zu einer Gesamtlaufzeit von maximalen 5 Jahren.
Es ist ein maximaler Gesamtschätzwert auf die komplette Laufzeit inkl. Optionaler Verlängerungen von ca. 1,8 Millionen Euro aus heutiger Sicht geplant. Es gibt keine Abnahmeverpflichtung seitens des AG.
siehe II.2.11
Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der aufgeführten Mindestzahl von wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
Option 1:
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN) zweimal um 12 Monate verlängert werden. Die Verlängerung muss bis spätestens 3 Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung der Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder Vergütung) herleiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail und, Telefonnummer.
2)
Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ("Vertrauliche Informationen"). Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung - Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung. Mit der Einreichung der gezeichneten Eigenerklärung Vertraulichkeit und Datenschutz werden die dortigen Bedingungen anerkannt.
3)
Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
BewGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
4)
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe)
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Dritten zur Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender Eignung erfolgen.
Die nachstehenden Angaben / Erklärungen / Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen NU vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen / Angebote ist nicht ausreichend.
Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020). Die Umsatzangaben sind für jedes Jahr separat anzugeben.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der BewGe in Höhe von 700.000 € (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren/Wirtschaftsjahren (2018, 2019, 2020).
Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die BewGe zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/ konzernverbundenen Unternehmen verweisen will (Eignungsleihe), sind die obigen Angaben/Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).
Der AG stellt hierzu das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
1. Als Nachweis für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist eine bestehende Boschpartnerschaft seitens des Bieters einzureichen.
2. Unternehmensreferenzen
Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, und die Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 01.08.2016 erbracht worden sind und die nachfolgend benannte Leistungen im Punkt. 2.1ff - 2.5ff beinhalten.
Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.1.3), Punkt 1 und 2 stellt der Auftraggeber das Formblatt Projektbezogene Eignung zur Verfügung, was von den Bewerbern genutzt werden soll.
1) Als Nachweis für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist eine bestehende Boschpartnerschaft seitens des Bieters einzureichen.
2. Unternehmensreferenzen
2.1) Als Mindestanforderungen hat der Bieter eine (1) nachprüfbare Referenz einzureichen. Für die eine geforderte nachprüfbare "Referenz zum Leistungsgegenstand" gelten die folgenden Anforderungen:
2.1.1) Lieferung von min. 250 Videokameras inkl. Montagezubehör des Herstellers BOSCH
2.1.2) Zeitpunkt der Leistungserbringung: nach dem 01.08.2016
2.2) Als Mindestanforderungen hat der Bieter eine (1) nachprüfbare Referenz einzureichen. Für die eine geforderte nachprüfbare "Referenz zum Leistungsgegenstand" gelten die folgenden Anforderungen:
2.2.1) Lieferung von min. 30 Decodern des Herstellers BOSCH
2.2.2) Zeitpunkt der Leistungserbringung: nach dem 01.08.2016
2.3) Als Mindestanforderungen hat der Bieter eine (1) nachprüfbare Referenz einzureichen. Für die eine geforderte nachprüfbare "Referenz zum Leistungsgegenstand" gelten die folgenden Anforderungen:
2.3.1) Lieferung von Speichersystemen des Herstellers NetApp mit der Angabe von Basis- und Erweiterungseinheiten
2.3.2) Zeitpunkt der Leistungserbringung: nach dem 01.08.2016
2.4) Als Mindestanforderungen hat der Bieter eine (1) nachprüfbare Referenz einzureichen. Für die eine geforderte nachprüfbare "Referenz zum Leistungsgegenstand" gelten die folgenden Anforderungen:
2.4.1) Lieferung von min. 60 Medienkonvertern - auf LWL- und/oder 2-Drahtkonverter - des Herstellers ComNet
2.4.2) Zeitpunkt der Leistungserbringung: nach dem 01.08.2016
2.5) Als Mindestanforderungen hat der Bieter eine (1) nachprüfbare Referenz einzureichen. Für die eine geforderte nachprüfbare "Referenz zum Leistungsgegenstand" gelten die folgenden Anforderungen:
2.5.1) Lieferung eines Lizenzpaketes für das BOSCH Videomanagementsystem von mindestens 250 Kanalerweiterungen und
2.5.2) von 20 Workstation Erweiterungen und
2.5.3) Zeitpunkt der Leistungserbringung: nach dem 01.08.2016
Die Nichterfüllung schon einer dieser vorgenannten aufgeführten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge, die verspätet sind, werden ausgeschlossen.
Alle Bewerber, die die Mindeststandards erfüllen und gegen die keine anderen Ausschlussgründe vorliegen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern.
Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
gemäß Vergabeunterlagen
gemäß Vergabeunterlagen
- Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als BewGe einreichen. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der BewGe das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
- Für den Teilnahmeantrag von BewGe stellt die Vergabestelle ein Formular Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung, das von BewGe genutzt werden soll.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1)
Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen
2)
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA/-2021-0197 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 01.09.2021, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
4)
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
5)
Der Auftraggeber behält sich vor, die Mindestfrist von 10 Tagen gemäß § 15 SektVO für die 1. Angebotsabgabe vorzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werdeen.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de