Schadstoffsanierung in der Brigittenstr. 20-28, Barbarastr. 14-26, Ruthstr. 17-19, Kaiser-Wilhelm-Str. 51, 51a, 12249 Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: BWS-1422-459-21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.degewo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schadstoffsanierung in der Brigittenstr. 20-28, Barbarastr. 14-26, Ruthstr. 17-19, Kaiser-Wilhelm-Str. 51, 51a, 12249 Berlin
Die Schadstoffsanierung umfasst im Wesentlichen folgende Arbeiten:
- Rückbau, Demontage, Ausbau von asbest-, PAK, und KMF-haltigen Gegenständen und Bauteilen
- Entsorgungsarbeiten
Berlin
Die Schadstoffsanierung ist im Zusammenhang mit einer Strangsanierung, Teilsanierung der Elektroinstallation sowie der Sanierung von Fenstern, Balkonen und Dachterrassen zu erbringen.
Das zu sanierende, im Jahr 1929 errichtete Wohngebäude ist fünfgeschossig einschl. eines 1992 ausgebauten Dachraums. Die Erschließung der insgesamt 162 Wohnungen mit einer Wohnfläche von 10.366m² sowie drei Gewerbeeinheiten erfolgt über 16 Treppenhäuser (Zwei- bis Vierspänner).
Das Bauvorhaben ist in 4 Bauabschnitte unterteilt, die Sanierungsmaßnahmen erfolgen dabei aufgangsweise. Die Wohnungen werden einschließlich der Möblierung für den Zeitraum der Sanierungsarbeiten aufgangsweise leergezogen.
Die Schadstoffsanierung umfasst im Wesentlichen folgende Arbeiten:
- Baustelleneinrichtung/ Schutzmaßnahmen wie Industriesauger, PSA, Folienabschottungen, Schleusen, Unterdruckhaltegeräte
- Feinreinigung der Sanierungsbereiche
- ca. 90 St Rückbau asbesthaltiger Blumenkästen
- ca. 5 St. Rückbau von Fensterbänken mit Asbestplatten
- ca. 90 St. Rückbau von Asbestpappen an Fensterbänken
- ca. 100m Rückbau von Asbestzementrohre
- ca. 1000m² Rückbau von Fliesen mit asbesthaltigen Kleber
- ca. 400m² Rückbau von asbesthaltigen Flexplatten
- ca. 300m² Entfernen von asbesthaltigen Putzen und Spachtelmassen
- ca. 145m² Rückbau PAK-haltiger Sperrschichten Balkone
- ca. 50m² Rückbau KMF-haltige Akustikdeckenplatten
- ca. 600m² Demontage KMF-Dämmung
- ca. 100m Rohrummantelungen KMF
- ca. 350m² Bodenbelag entfernen
- ca. 150m Ausbau AZ-Platten
- Entsorgung von ca. 30t Estrich, 21t Beton/ Ziegel, Fliesen, 5t Asbestzement, 30t Flexplatten, 12t Fräsgut, 1t schwachgebundene Asbestprodukte, 30t Fliesen mit Asbestkleber, 14t KMF, 2t KMF-Deckenplatten, 4t Sperrschichten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Angaben sind in dem von der Vergabestelle vorgegebenen Bieterbogen incl. Anlagen zu machen:
1. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Bieterbogen - Anlage 1)
2. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Anmeldung und Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der gesetzlichen Beiträge bei der/den Krankenkasse(n) (Bieterbogen - Anlage 2)
3. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Eintragung und Erfüllung der Verpflichtung zur Entrichtung der gesetzlichen Beiträge bei der Berufsgenossenschaft (Bieterbogen - Anlage 3)
Werden anstelle von Eigenerklärungen Unbedenklichkeitsbescheinigungen der zuständigen Stellen eingereicht und ist in diesen keine Gültigkeitsdauer angegeben, dürfen die Bescheinigungen am Tag des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als ein Jahr sein.
Hinweis: Eingereichte Eigenerklärungen zu Nr. 1 (Steuern und Abgaben) und Nr. 3 (Berufsgenossenschaft) sind durch den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch die Vergabestelle kurzfristig durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen der zuständigen Stellen oder einer Kopie der gültigen ULV- oder PQ-Eintragung zu bestätigen.
Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen:
Kopie der am Tag des Schlusstermins für den Eingang der Angebote gültigen
- ULV-Eintragung bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin oder
- ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Brandenburg oder Sachsen oder Sachsen-Anhalt
oder Mecklenburg-Vorpommern oder
- Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis (PQ)
(als Anlage 4 dem Bieterbogen beizulegen)
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers als Anlage 10 dem Bieterbogen beizufügen, jeweils in deutscher Sprache.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung vom Bieter/von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, die Vorlage einer Bankerklärung zu fordern und diese in die Zuschlagsentscheidung einzubeziehen.
Folgende Angaben sind in dem von der Vergabestelle vorgegebenen Bieterbogen incl. Anlagen zu machen:
1. Erklärung über die Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren (2018-2020) pro Jahr jahresdurchschnittlich und aktuell (Stand:Juli 2021) beschäftigten Arbeitskräfte (aufgeschlüsselt in gewerbliche Mitarbeiter) (Bieterbogen, Pkt. 6)
2. Referenzliste über erfolgreich beendete ähnliche Vertragsverhältnisse, insbesondere Schadstoffbeseitigungen, in vergleichbarer Größenordnung während der letzten 5 Kalenderjahre (2016 - Juli 2021) mit Angabe der Projekte, der Auftraggeber (mit Ansprechpartner, Adresse und Tel.-Nr.), des Zeitraums der Leistungserbringung (gewertet werden nur fertiggestellte Projekte) und Angaben zu Art (bspw. Rückbauarbeiten, Schadstoffsanierungen) und Umfang der Leistung (Anzahl der Wohneinheiten) (Bieterbogen - Anlage 5)
3. Eigenerklärung, dass mindestens ein Mitarbeiter (einschließlich Nachunternehmer) folgende Nachweise besitzt und entsprechend geschult ist:
- Sachkunde TRGS 519, Anlage 3 (gültig, d.h. nicht älter als 6 Jahre)
- Zulassung als Fachbetrieb nach GefStoffV, Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 4 für Abbruch- und Sanierungsarbeiten
an schwachgebundenen Asbestprodukten
- Fachkunde TRGS 521
- DGUV 101-004 (Anhang 6B)
- Emissionsarme Verfahren nach DGUV-I-201-012 (BT-Verfahren):
a) für den Ausbau von Flexplatten und asbesthaltigen Kleber: BT 11 (Ausbau von Flexplatten) in Kombination mit BT 17 (Abschleifen von asbesthaltigen Bitumenklebern von mineralischem Untergrund) / BT 40 (Abfräsen von asbesthaltigen Bitumenklebern von mineralischem Untergrund) oder BT 33 (Ausbau von Vinyl-Asbest-Platten in Verbindung mit dem Entfernen des asbesthaltigen Klebers von mineralischem Untergrund).
b) für die Entfernung von asbesthaltigen Spachtelmassen: BT 43 (Wände) und BT 44 (Decken)
c) für die Entfernung der asbesthaltigen Bodenkleber: BT 17 oder BT 33 oder BT 40
(Bieterbogen Anlage 6). Die Eigenerklärung ist vor Zuschlagserteilung durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu ersetzen.
zu Nr. 2 Ein Referenzobjekt während der letzten 5 Kalenderjahre mit mind. 30 Wohnungen.
Mit Angebotsabgabe sind Erklärungen zur Frauenförderung sowie zur Einhaltung des Mindestlohnes abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
degewo AG, Potsdamer Str. 60, 10785 Berlin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zu Ziff. I.3): Es werden keine Vergabeunterlagen in Papierfassung versendet. Angebote in Papierform sowie per Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen und werden deshalb ausgeschlossen.
2. Fragen zu dieser Ausschreibung sind nur über die Vergabeplattform einzureichen, ansonsten werden sie nicht berücksichtigt. Sie werden nur beantwortet, wenn Sie dort bis zum 18.09.2021 eingehen.
Die Antworten sind für alle interessierten Unternehmen in anonymisierter Form unter
www.meinauftrag.rib.de (Suchbegriff: Referenznummer gem. Ziffer II.1.1) abrufbar. Die interessierten Unternehmen haben sich eigenverantwortlich über Aktualisierungen zu informieren.
3. Alle geforderten Angaben zum Nachweis der Eignung sind in dem von der Vergabestelle vorgegebenen Bieterbogen und seinen Anlagen zu machen. Er ist vom Bieter ausgefüllt seinem elektronischen Angebot beizufügen. Das Formblatt für den Bieterbogen incl. Anlagen liegt den Vergabeunterlagen bei.
4. Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und vorzulegen.
5. Mehrfachangebote können auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Nachunternehmer bei Vorliegen einer Wettbewerbsverzerrung zum Ausschluss führen.
6. Bei Angebotsabgabe durch eine Bietergemeinschaft ist die Erklärung gem. Anlage 8 des Bieterbogens (Bietergemeinschaftserklärung) vollständig auszufüllen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterschreiben.
7. Geforderte Nachweise sind auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers bedient. Soweit sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers bedient, ist mit dem Angebot eine Erklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass er dem Bieter im Auftragsfall seine Ressourcen zur Verfügung stellen wird (Bewerberbogen - Anlage 10). Die Vorgaben für Nachunternehmer gelten genauso für verbundene Unternehmen.
8. Der Auftraggeber wird für den Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz sowie eine Auskunft aus dem Korruptionsregister des Landes Berlin gem. § 6 KRG anfordern und auf dieser Basis die Eignungsprognose verifizieren. Im Falle einer negativen Eignungsprognose kann der Zuschlag auf das Angebot des Bieters/der Bietergemeinschaft nicht erteilt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann nur innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]