Universal-Nackenschutz mit Stirnblende [65-2021]
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10715
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgbau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universal-Nackenschutz mit Stirnblende [65-2021]
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Lieferung von 50.000 Stück Universal-Nackenschutz mit Stirnblende an eine Lieferadresse in Oberursel.
Oberursel
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Lieferung von 50.000 Stück Universal-Nackenschutz mit Stirnblende an eine Lieferadresse in Oberursel bis spätestens 15.03.2022.
Das Produkt muss folgende Eigenschaften aufweisen:
• UV-Schutz durch Stoff und Sonnenblende: UPF 50+;
• Prüfung/Zertifizierung gemäß eines der drei folgenden Standards von Textilien für UV-Schutzeigenschaften:
– Australisch-Neuseeländischer Standard (AS/NZS 4399:1996 oder Norm AS/NZS 4399:2017 mit Zertifizierungsnachweis der PSA-Verordnung [EU] 2016/425);
– Europäischer Standard (EN 13758-1);
– UV-Standard 801;
• Nackenschutz aus weich fallendem Textil, angenehmer Tragekomfort;
• Einfarbiges Textil (nicht bezogen auf Saum oder Nähte) in einer Farbe, die einen Aufdruck deutlich erkennbar macht • waschbar;
• Nackenschutz schützt Ohren und Nacken, schränkt aber das Sichtfeld und die Bewegungsfreiheit nicht ein;
• Stirnblende transparent und biegsam ohne dauerhaften Formverlust;
• Passgenau für die meisten Industrieschutzhelme (insbesondere Standard-Schutzhelme und Schutzhelm im Bergsteigerdesign);
• Einfaches Anbringen an Industrieschutzhelm;
• Guter Halt auf den Helmen mit oder ohne Klebemittel. Hinweis: Sofern ein Klebemittel verwendet wird, muss dieses nachweislich auf allen Helmmaterialien verträglich sein.
Die Produkte müssen mit einem Bildaufdruck und einzeln in durchsichtiger Kunststofffolie verpackt sein. Jeder Einzelverpackung ist eine doppelseitig bedruckte Informationskarte im Format A6 beizufügen.
Ergänzung zu II.2.7: Der Vertrag beginnt mit Zuschlag und endet nach Abnahme der Lieferung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis zur Befähigung der Berufsausübung (z. B. Handelsregisterauszug)
1. (Eigen-)Erklärung des Bieters (Anlage 02),
1.1. dass keine Zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB vorliegen;
1.2. dass keine Zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegen;
1.3. dass keine Fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB vorliegen;
1.4. über die Gesamtumsätze des Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020);
2. Nachweis einer Betriebshaftpflichthaftpflichtversicherung.
zu 2.) mind. 0,5 Mio. EUR
1. Eigenerklärung, ob und ggf. welche Leistungen (Art und Umfang) das Unternehmen an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind ggf. zu benennen.
2. Angabe von mindestens drei Referenzen in Form einer Liste über erbrachte vergleichbare Leistungen in den drei letzten Geschäftsjahren (2018-2020).
3. Einreichung von zwei Mustern.
zu 2.) Damit die Referenzen nachprüfbar sind, muss die Referenzliste Angaben enthalten über:
[a] die erbrachte Leistung;
[b] den Zeitraum, in dem die Leistung erbracht wurde;
[c] den Auftraggeber (Name, Anschrift) und einen dortigen Ansprechpartner mit Kontaktdaten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
[1] Bei beabsichtigter Gründung einer Bietergemeinschaft ist eine Aufstellung beizufügen, die die Zusammensetzung und Leistungsanteile je Mitglied ausweist. Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Angaben und Eigenerklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Im Übrigen haftet eine Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch und muss einen bevollmächtigten Vertreter haben.
[2] Unabhängig von der Übermittlung des elektronischen Angebots sind geforderte Muster durch den Bieter so rechtzeitig einzureichen, dass sie bei Ablauf der Angebotsfrist in der Vergabestelle der BG BAU (siehe I.1) in körperlicher Form vorliegen. Die Muster sind in einem verschlossenen Paket an die genannte Anschrift zu senden oder dort abzugeben. Auf der Sendung muss deutlich erkennbar folgender Hinweis angebracht sein:
„Muster zum Vergabeverfahren 65-2021 – Nicht öffnen vor dem 21.09.2021, 12.00 Uhr!“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung per Fax oder elektronisch der Bekanntgabe der beabsichtigten Zuschlagserteilung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]