Universal-Nackenschutz mit Stirnblende [65-2021]

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10715
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgbau.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E79149892
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E79149892
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Universal-Nackenschutz mit Stirnblende [65-2021]

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
18140000 Zubehör für Arbeitskleidung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Lieferung von 50.000 Stück Universal-Nackenschutz mit Stirnblende an eine Lieferadresse in Oberursel.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18140000 Zubehör für Arbeitskleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Hauptort der Ausführung:

Oberursel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Lieferung von 50.000 Stück Universal-Nackenschutz mit Stirnblende an eine Lieferadresse in Oberursel bis spätestens 15.03.2022.

Das Produkt muss folgende Eigenschaften aufweisen:

• UV-Schutz durch Stoff und Sonnenblende: UPF 50+;

• Prüfung/Zertifizierung gemäß eines der drei folgenden Standards von Textilien für UV-Schutzeigenschaften:

– Australisch-Neuseeländischer Standard (AS/NZS 4399:1996 oder Norm AS/NZS 4399:2017 mit Zertifizierungsnachweis der PSA-Verordnung [EU] 2016/425);

– Europäischer Standard (EN 13758-1);

– UV-Standard 801;

• Nackenschutz aus weich fallendem Textil, angenehmer Tragekomfort;

• Einfarbiges Textil (nicht bezogen auf Saum oder Nähte) in einer Farbe, die einen Aufdruck deutlich erkennbar macht • waschbar;

• Nackenschutz schützt Ohren und Nacken, schränkt aber das Sichtfeld und die Bewegungsfreiheit nicht ein;

• Stirnblende transparent und biegsam ohne dauerhaften Formverlust;

• Passgenau für die meisten Industrieschutzhelme (insbesondere Standard-Schutzhelme und Schutzhelm im Bergsteigerdesign);

• Einfaches Anbringen an Industrieschutzhelm;

• Guter Halt auf den Helmen mit oder ohne Klebemittel. Hinweis: Sofern ein Klebemittel verwendet wird, muss dieses nachweislich auf allen Helmmaterialien verträglich sein.

Die Produkte müssen mit einem Bildaufdruck und einzeln in durchsichtiger Kunststofffolie verpackt sein. Jeder Einzelverpackung ist eine doppelseitig bedruckte Informationskarte im Format A6 beizufügen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 60 Punkte erreichbar
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 40 Punkte erreichbar
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 6
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Ergänzung zu II.2.7: Der Vertrag beginnt mit Zuschlag und endet nach Abnahme der Lieferung.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Nachweis zur Befähigung der Berufsausübung (z. B. Handelsregisterauszug)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. (Eigen-)Erklärung des Bieters (Anlage 02),

1.1. dass keine Zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB vorliegen;

1.2. dass keine Zwingenden Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegen;

1.3. dass keine Fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB vorliegen;

1.4. über die Gesamtumsätze des Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020);

2. Nachweis einer Betriebshaftpflichthaftpflichtversicherung.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 2.) mind. 0,5 Mio. EUR

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Eigenerklärung, ob und ggf. welche Leistungen (Art und Umfang) das Unternehmen an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind ggf. zu benennen.

2. Angabe von mindestens drei Referenzen in Form einer Liste über erbrachte vergleichbare Leistungen in den drei letzten Geschäftsjahren (2018-2020).

3. Einreichung von zwei Mustern.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 2.) Damit die Referenzen nachprüfbar sind, muss die Referenzliste Angaben enthalten über:

[a] die erbrachte Leistung;

[b] den Zeitraum, in dem die Leistung erbracht wurde;

[c] den Auftraggeber (Name, Anschrift) und einen dortigen Ansprechpartner mit Kontaktdaten.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/09/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 19/11/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/09/2021
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

[1] Bei beabsichtigter Gründung einer Bietergemeinschaft ist eine Aufstellung beizufügen, die die Zusammensetzung und Leistungsanteile je Mitglied ausweist. Für Bietergemeinschaften sind die geforderten Angaben und Eigenerklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Im Übrigen haftet eine Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch und muss einen bevollmächtigten Vertreter haben.

[2] Unabhängig von der Übermittlung des elektronischen Angebots sind geforderte Muster durch den Bieter so rechtzeitig einzureichen, dass sie bei Ablauf der Angebotsfrist in der Vergabestelle der BG BAU (siehe I.1) in körperlicher Form vorliegen. Die Muster sind in einem verschlossenen Paket an die genannte Anschrift zu senden oder dort abzugeben. Auf der Sendung muss deutlich erkennbar folgender Hinweis angebracht sein:

„Muster zum Vergabeverfahren 65-2021 – Nicht öffnen vor dem 21.09.2021, 12.00 Uhr!“

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung per Fax oder elektronisch der Bekanntgabe der beabsichtigten Zuschlagserteilung (§ 134 Abs. 2 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/08/2021