Unterhaltsreinigung und Sonderreinigungsarbeiten beim Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vdek.com
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung und Sonderreinigungsarbeiten beim Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Unterhalts- und Sonderreinigung in der Verbandzentrale des Verbandes der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Askanischer Platz 1, 10963 Berlin
Der Verband der Ersatzkassen e.V. vergibt ab dem 01.02.2022 die Unterhalts und Sonderreinigungsleistung für 3 Jahre mit der Option der einmaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Die Verbandszentrale hat eine Gesamtfläche von rund 8.000 m², verteilt auf 6 Etagen zuzüglich Tiefgarage und 3 Nebeneingängen.
Einmalig um ein weiteres Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister mit Angabe der Registernummer ggf. Kopie der Eintragung beifügen. (Bei ausländischen Bewerbern die Unterlagen gemäß §44 VgV) (Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweiterforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z.B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die berufliche Tätigkeit gibt.) (Anlage 18)
-Eigenerklärung zur Eintragung im Gewerbezentralregister über den Bewerber (bei ausländischen Bewerbern Unterlagen gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24EU) Falls vorhanden, Auszug aus dem Gewerberegister ggf. auch Kopie nach § 150 Abs. 1 Gewerbeordnung über den Bewerber nicht älter als 12 Monate.
- Qualitätsprofil Vorarbeiter
-Nichtvorliegen Ausschlussgründe nach GWB §§ 123, 124 GWB (Anlage 7)
-Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflicht i. H. v.Personen-/Sach-/ Vermögens-/Obhutschäden div. Haftungssummen je Schadenfall.(siehe Vertrag) (Anlage 9)
- Angabe Sundenverrechnungssatz (Anlage 14)
- bei Bedarf Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 8)
-bei Bedarf Unterauftragnehmer/Eignungsleihe und Verpflichtung (Anlage 19/19 a)
-Nachweis von mind. drei Referenzen (möglichst unter Angabe der vollständigen Adresse und Ansprechpartner) bei denen vergleichbare Verträge im Bereich Reinigung abgeschlossen wurden. Diese belegen eine umfassende Kenntnis der Thematik. Die Vergleichbarkeit ist darzustellen. Sollte der Auftragnehmer erst innerhalb der letzten der Jahre gegründet worden sein bzw. seine Tätigkeit aufgenommen haben, rei-
chen Sie ggf. vorhandene Referenzen ein und erläutern kurz,warum es nicht möglich ist, mehrere Referenzen einzureichen. (Anlage 21) - Besichtigungsnachweis (Anlage 13)
-Angaben zum Unternehmen und Ansprechpartner (Anlage 17)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichnung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Unterlagen erhalten Sie über die Plattform subreport in Verbindung mit der ELViS-ID: www.subrepot.de/E45245342 Zusätzliche Fragen über Vergabeunterlagen, das Anschreiben oder zur Ausführung stellen Sie bitte über die Plattform unter der o.g. ELViS-ID eine vorherige Anmeldung/ Registrierung bei subreport ist erforderlich. Fragen werden schnellstmöglich beantwortet und allen Bietern gleichförmig über die Plattform zur Verfügung gestellt.
Es findet am 31.08. 2021 eine verpflichtende Ortsbesichtigung statt. Weitere Informationen finden Sie in der Anlage1 (Informationsmemorandum)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) §134 Informations-und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Inform. über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2)Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Inform. nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Inform. durch den AG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen,in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche AG beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.