2021-10121 Versicherungsmakler-Dienstleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-10121
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
2021-10121 Versicherungsmakler-Dienstleistung
Leistungsgegenstand ist die Wahrnehmung der Versicherungsangelegenheiten der Autobahn GmbH des Bundes durch einen unabhängigen Versicherungsmakler.
Berlin
Leistungsgegenstand ist die Wahrnehmung der Versicherungsangelegenheiten der Autobahn GmbH durch einen unabhängigen Versicherungsmakler. Der Versicherungsmakler darf hinsichtlich der Vermittlung von Versicherungsverträgen nicht vertraglich an eine oder mehrere Versicherungsgesellschaft(en) gebunden sein, sondern muss die Interessen der Autobahn GmbH als treuhänderischer Sachwalter vertreten. Der Versicherungsmakler muss über bestehende Maklerinkasso-Vereinbarungen mit mindestens 3 Versicherern mit Sitz in Deutschland verfügen.
Ausgenommen vom Leistungsumfang ist der Bereich der Sozialversicherungen. Für die Autobahn GmbH bestehen derzeit Versicherungsverträge für folgende Sparten:
- Kfz
- D&O
- Sach-Inhalt
- Betriebshaftpflicht
- Drohnenhaftpflicht
- Vermögensschaden-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Grundfähigkeit
- Beihilfeablöse (Ausschreibung in Vorbereitung)
Die Leistung des Versicherungsmaklers umfasst sowohl die Betreuung und Verwaltung der bestehenden als auch der neu abzuschließenden und der ggf. zu kündigenden Versicherungsverhältnisse. Dazu gehört die regelmäßige Überprüfung des Bestandes, die Beratung hinsichtlich sinnvoller oder notwendiger Änderungen, das Unterbreiten von Vorschlägen zur Prämienoptimierung einschließlich deren Umsetzung. Darüber hinaus erstreckt sich die Leistung des Versicherungsmaklers auf die Abwicklung der Schadenfälle mit den Versicherern der Autobahn GmbH.
Für die Autobahn GmbH ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Versicherungsmakler eine umfassende Kompetenz im Bereich der Durchführung von Vergabeverfahren aufweist. Der Versicherungsmakler muss in der Lage sein, die Beschaffung der Versicherungsleistungen unter Beachtung aller notwendiger vergaberechtlicher Vorgaben zu begleiten und die Autobahn GmbH dabei umfassend zu unterstützen. Dies betrifft sowohl die Durchführung von nationalen als auch die Durchführung EU-weiter Vergabeverfahren.
Die Autobahn GmbH verfügt über einen Fuhrpark (Fahrzeuge und Geräte) mit mehr als 10.000 Einheiten. Die Betreuung der Kfz-Flotte ist daher ein wichtiger Bestandteil der Versicherungsmaklerdienstleistung. Kompetenz und Erfahrung des Versicherungsmaklers in der Betreuung von Kfz-Flotten sind daher zwingend erforderlich.
Die Versicherungsmaklerdienstleistung umfasst auch die Vermittlung, Beratung und Betreuung der organschaftlichen Risiken der Autobahn GmbH.
Ein weiterer Bestandteil der Versicherungsmaklerdienstleistung ist die Betreuung der Grundfähigkeitsversicherung für Beschäftigte im Gefahrenraum Autobahn und der in Anbahnung befindlichen Beihilfeablöseversicherung (Ausschreibung befindet sich in Vorbereitung) für einen Teil der Beschäftigten der Autobahn GmbH.
Der Auftrag kann einmalig um 12 Monate verlängert werden.
Der Auftrag kann einmalig um 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
1.1 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers
a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes F1-„Erklärung zum Unternehmen“(Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
2.1 Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber- /Bietergemeinschaft), der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate ist.
-Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
-Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
-Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zurAufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v 28.März 2014, S. 65, aufgeführt.
2.2 Nachweis der Erlaubnis zur Tätigkeit als Versicherungsmakler gemäß § 34d GewO
-Vorlage der Erlaubnis zur Tätigkeit als Versicherungsmakler gemäß § 34d GewO
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
3.1: Nachweis einer Betriebshaftpflicht-Versicherung
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F3.1). Gegebenenfalls Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn.
3.2: Nachweis einer Vermögenshaftpflichtversicherung
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F3.2). Gegebenenfalls Vorlage der der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn.
zu 3.1.: Die Betriebshaftpflicht-Versicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 10 Mio. EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
- Für Vermögensschäden mindestens 10 Mio. EUR je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
zu 3.2: Die Vermögenshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Vermögensschäden mindestens 50 Mio. EUR je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr
zu 4.1 Liste der Referenzen des Bewerbers der letzten 5 Jahre (ab 2016), die Erfahrungen bei vergleichbaren Versicherungsmakler-Dienstleistungen belegen.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F4.1):
- Auftraggeber (AG), mit Kontaktstelle des AG
- Anzahl der Mitarbeiter des Auftraggebers
- Projektauftrag (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung. Der Bewerber hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen. Die Erfahrungen müssen sich auf vergleichbaren Versicherungsmakler-Dienstleistungen für Unternehmen vergleichbarer Größe mit Sitz in Deutschland und mindestens 1000 Mitarbeitern beziehen)
- Leistungszeitraum
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte Nachweis von dem anderen Unternehmen vorzulegen.
zu 4.2 Liste der Referenzen des Bewerbers der letzten 5 Jahre (ab 2016), die Erfahrungen über die Betreuung von Kfz-Flotten belegen.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F4.2):
- Auftraggeber (AG), mit Kontaktstelle des AG
- ziehende Einheiten
- Projektauftrag (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung. Der Bewerber hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen. Die Erfahrungen müssen sich auf die Betreuung von Kfz-Flotten mit jeweils mehr als 3.000 ziehenden Einheiten in Deutschland beziehen.)
- Leistungszeitraum
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte Nachweis von dem anderen Unternehmen vorzulegen.
zu 4.3 Liste der Referenzen des Bewerbers der letzten 5 Jahre (ab 2016), welche die unterstützende Tätigkeit des Bewerbers bei EU-weiten Vergaben nach GWB/ VgV öffentlicher Auftraggeber belegen.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F4.3):
- Auftraggeber (AG), mit Kontaktstelle des AG
- Projektauftrag (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung. Der Bewerber hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen. Die Erfahrungen müssen sich auf die unterstützende Tätigkeit des Bewerbers bei EU-weiten Vergaben nach GWB/ VgV öffentlicher Auftraggeber beziehen.)
- Leistungszeitraum
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte Nachweis von dem anderen Unternehmen vorzulegen.
zu 4.4 Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Darstellung des Betreuungsteams für die Autobahn GmbH im Versicherungsmakler-Unternehmen mit Angabe der Anzahl der Fachkräfte pro Sparte und deren Berufsabschluss, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Formblatt 4.4).
Folgende Mindestangaben sind zu erfüllen:
- Angabe eines erfahrenen Key-Account-Verantwortlichen als zentralen Ansprechpartner für die Autobahn GmbH (vgl. 2.1 Leistungsbeschreibung)
- Angabe von mindestens zwei erfahrenen Vergabespezialisten (vgl. 2.2 Leistungsbeschreibung)
- Angabe von mindestens 3 erfahrenen Kfz-Spartenspezialisten (vgl. 2.3 Leistungsbeschreibung)
- Angabe von mindestens zwei erfahrenen D&O-Spartenspezialisten (vgl. 2.4 Leistungsbeschreibung)
- Angabe von mindestens drei Personenversicherungs-Spezialisten für die Grundfähigkeits- und Beihilfeablöseversicherung (vgl. 2.5 Leistungsbeschreibung)
Die anzugebenden Fachspezialisten verfügen über eine fundierte Berufserfahrung und eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Versicherungskauffrau/-mann, oder einen Studienabschluss im Versicherungsbereich, oder einen juristischen Studienabschluss. Der Bewerber hat die fundierte Berufserfahrung mittels Kurzbeschreibung der einschlägigen Erfahrungen glaubhaft zu machen.
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte Nachweis von dem anderen Unternehmen vorzulegen.
zu 4.1 Es sind mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen, die die geforderten Erfahrungen abdecken. Die Referenzen gelten für Unternehmen mit vergleichbarer Größe mit Sitz in Deutschland und mindestens 1.000 Mitarbeitern.
zu 4.2 Es sind mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen, die die geforderten Erfahrungen abdecken.Die Referenzen gelten für Unternehmen mit vergleichbarer Größe mit Sitz in Deutschland. Der Referenzumfang muß sich auf die Betreuung einer Kfz-Flotte mit mindestens 3.000 ziehenden Einheiten beziehen.
zu 4.3 Es sind mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen, die die geforderten Erfahrungen abdecken. Die Beschreibung des Projektauftrages muss sich auf konkret benannte EU-weite Vergabeverfahren nach GWB/VgV beziehen.
zu 4.4 Es sind die Mindestangaben zu den technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, zu erfüllen. Je Spezialist hat der Bewerber die einschlägige Berufserfahrung glaubhaft zu machen und die abgeschlossene Ausbildung anzugeben. (Mindestbedingungen: Die anzugebenden Fachspezialisten verfügen über eine fundierte Berufserfahrung und eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Versicherungskauffrau/-mann, oder einen Studienabschluss im Versicherungsbereich, oder einen juristischen Studienabschluss)
Der Versicherungsmakler muss über bestehende Maklerinkasso-Vereinbarungen mit mindestens 3 Versicherern mit Sitz in Deutschland verfügen.
Der Nachweis erfolgt über die Einreichung einer formlosen Eigenerklärung. Die Nichteinreichung führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB)