Rahmenvereinbarung Dienstrad-Leasing Referenznummer der Bekanntmachung: OV 063-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20246
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Dienstrad-Leasing
Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für die Mitarbeitenden im UKE-Konzern
UKE Martinistr. 52 20246 Hamburg
Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und deren in den Vergabeunterlagen im einzelnen bezeichneten Tochterunternehmen (zusammen im Folgenden UKE) streben den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Nutzung eines Dienstrad-Leasings an. Leasingnehmer wird der jeweilige Arbeitgeber des Mitarbeitenden, also das UKE oder das entsprechende Tochterunternehmen, sein. Vor dem Abschluss der jeweiligen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber muss die hierzu notwendige tarifliche Basis bestehen. Er schließt mit den Mitarbeitenden entsprechende Überlassungs- und Nutzungsverträge ab.
Das Angebot soll für alle rund 14.500 Beschäftigten des UKE gelten. Das UKE legt Wert auf ein großes Netz an Fahrradhändlern in Hamburg und der Metropolregion sowie umfassende Serviceleistungen. Das Projekt Fahrradleasing im UKE soll einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz bei den Mitarbeitenden des UKE durch eine Initiative des Arbeitgebers leisten.
Ziel ist es, den Mitarbeitenden ihr Wunsch-Fahrrad zu ermöglichen. Zur Gewährleistung der Attraktivität ist daher durch den Auftragnehmer ein umfangreiches Fahrradangebot bei mindestens 60 verschiedenen Fahrradfachhändlern bzw. Filialen im Hamburger Stadtgebiet, weiteren 100 in der Metropolregion Hamburg sowie bei Online-Fachhändlern anzubieten. Dadurch wird sichergestellt, dass das Angebot für die Mitarbeitenden eine große Bandbreite unterschiedlicher Fahrradtypen (u.a. City-Bike, Mountain-Bike, Trekking-Bike, Lastenfahrrad, Rennrad) und Fahrradmarken um-fasst.
Die Mitarbeitenden des UKE können auf Wunsch ein Fahrrad ohne und mit Motorunterstützung bis 25 km/h - sogenannte E-Bikes/Elektro-Fahrräder oder Pedelec (Pedal Electric Cycle - ohne Kennzeichen- und Versicherungspflicht) zur dienstlichen und privaten Nutzung, im Rahmen einer Dienstrad-Überlassung, nutzen. Es sollen ausschließlich neue Fahrräder und Pedelecs angeboten werden.
Das Leasingangebot muss sich auf Fahrräder mit einem Verkaufspreis zwischen 700 bis [Betrag gelöscht] EUR erstrecken. Die Beträge enthalten bereits die Umsatzsteuer und beziehen sich auf den tatsächlichen Kaufpreis des Fahrrades, der der oder dem Mitarbeitenden durch den Fahrradhändler angeboten wurde, einschließlich der aus dem gültigen Produktangebot konfigurierbaren Ausstattungsvarianten und Sonderausstattungen.
Voraussetzung für den Abschluss des Rahmenvertrags bzw. der Einzel-Leasingverträge ist eine gültige Vollkaskoversicherung, unter Ausschluss eines Selbstbehaltes für den Leasingnehmer und den Fahrradnutzer. Diese Fahrradversicherung wird vom Auftragnehmer unter Einbeziehung einer Versicherungsgesellschaft gestellt und läuft während der gesamten Laufzeit des Einzel-Leasingvertrages. Der Versicherungsschutz muss jeweils spätestens ab Gefahrübergang auf das UKE und/oder den Mitarbeitenden bestehen.
Zu Ziffer II.1.7 und Ziffer V.2.4 dieser Bekanntmachung: Der genaue Auftragswert wird aus Gründen des Wettbewerbs nicht veröffentlicht. Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von EUR 214.000,- wurde in dieser Ausschreibung erreicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung Dienstrad-Leasing
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97424
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.deutsche-dienstrad.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der genaue Auftragswert wird aus Gründen des Wettbewerbs nicht veröffentlicht. Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von EUR 214.000,- wurde in dieser Ausschreibung erreicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPR48V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.