Leistungen des Technischen Gebäudemanagements, Liegenschaft Reiterstaffel der Bundespolizei in Stahnsdorf, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Potsdam - VOEK 533-19 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 533-19
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen des Technischen Gebäudemanagements, Liegenschaft Reiterstaffel der Bundespolizei in Stahnsdorf, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Potsdam - VOEK 533-19
Die Dienstleistungen umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, welche für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der Liegenschaft, der Gebäude und der technischen Anlagen erforderlich sind und die Betreiberpflichten sicherstellen. Zyklische und termingerechte Wartungen und Inspektionen während und nach Ablauf der Herstellergewährleistung sind u.a. Bestandteil. Im Rahmen des Störungsmanagements wird 24 Stunden täglich und an 365/366 Tagen im Jahr ein Störungsdienst gewährleistet.
Die geforderten Leistungen sind entsprechend der DIN 31051 / EN 13306, DIN 32736, den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der VDMA 24186 zu erbringen.
Zu den Leistungen gehören die geordnete Übernahme der Anlagen zu Leistungsbeginn sowie die reibungslose Übergabe nach Leistungsende.
Zur Leistungserbringung ist ein CAFM-System einzusetzen, das software- als auch hardwareseitig den IT-Sicherheitsanforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entspricht.
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Den Mitarbeitern des Auftragnehmers (AN) ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Mitarbeiter von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden.
14532 Stahnsdorf, Alte Potsdamer Landstraße 92
Die Leistungserbringung erfolgt in folgenden Stufen:
-Start-Up-Phase
Stufe 1: beginnt mit Zuschlagserteilung
Stufe 2: beginnt am 01.10.2021
-Regelbetrieb: 01.01.2022 / 00:00 Uhr bis Vertragsende: 31.12.2025 (ggf. Verlängerung bis 31.12.2029)
-Vertragsauslaufphase mit Objektrückgabe bzw. -übergabe an die AG oder ggf. an einen neuen Dienstleister zu Ende des Leistungszeitraumes
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Leistungen in der Start-Up-Phase:
Während der Start-Up-Phase erfolgt die Einarbeitung des AN in sämtliche Aufgabenbereiche / Abläufe in Abstimmung mit der Auftraggeberin (AG).
Zu den wesentlichen Aufgaben und Pflichten des AN während der Start-Up-Phase gehören u. a.:
- Kennenlernen der Liegenschaft und der technischen Anlagen und Systeme
- Einweisung des Objekt- und des Servicepersonals in die Liegenschaft
- Einweisung des Objekt- und Servicepersonal in die Hausordnung des Nutzers
- Übernahme der technischen Anlagen und Systeme
- Übernahme und Vervollständigung der Anlagendokumentation und Einarbeitung in die Betriebsanweisungen der Hersteller sowie Vorbereitung aller weiteren Dokumentationsaufgaben gemäß der Leistungsbeschreibung
- Einbindung der Liegenschaft in alle vom AN genutzten EDV-Systeme zur Gebäudebewirtschaftung
- Zusammenstellung aller Informationen und Unterlagen, die zur Verfolgung der Gewährleistung von Bedeutung sind
- detaillierter Anlagenabgleich (Soll/Ist) der vertragsgegenständlichen Anlagen und Systeme
- Protokollieren der Übernahme
- Einrichtung der Büro- und Lagerstätten
- Teilnahme der Objektleiter an regelmäßig stattfindenden Besprechungen mit AG und Nutzer (Nutzergespräche)
- Begleiten von Einweisungen, Abnahmen und Übergaben
- Erstellung Notfallordner für den Bereitschaftsdienst
- Unterstützen bei der Beweissicherung
- Erstellung von Einarbeitungskonzepten für neue Objektmitarbeiter getrennt nach Objektleiter (OL) und Haustechniker (HT)
- Funktionsprüfung zur Feststellung des Zustandes technischer Anlagen (Prüfen der Anlage bei unterschiedlichen Lastzuständen auf einwandfreie Funktion, Kontrolle der Sicherheitsketten, Protokollieren der Maßnahmen und Prüfungen)
- Funktionsmessung (Prüfen der erforderlichen Mess- und Anzeigegeräte sowie der dazugehörigen Messstrecke, Protokollieren der Messwerte)
- Betreuung der Wartungsverträge
- Klärung und Abstimmung grundlegender Prozesse für die Instandhaltungsplanung, Instandsetzung und Berichtswesen
- kundenspezifische Anpassung des CAFM-Systems des AN und Klärung der objektspezifischen Anforderungen an das CAFM-System sowie Übernahme der Stammdaten, des Ersatzteillagers usw.
- Erstellung der AN-spezifischen Gefährdungsanalysen
- Aufbau des Monats- und Jahresberichtswesens
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Personal in der Start-Up-Phase:
Zur Übernahme der Liegenschaft hat der AN in ausreichendem Umfang Personal (Start-Up-Team) bereitzustellen, mit welchem ein reibungsloser und vollständiger Übergang der Dienstleistung auf den AN durchgeführt werden kann. Dem Start-Up-Team muss der vorgesehene Objektleiter (OL) angehören.
Ein mit Objektübernahmen erfahrener Projektleiter (PL) ist als Ansprechpartner für die AG zu benennen.
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Regelbetrieb
a) Durchführung von Leistungen des Technischen Gebäudemanagements:
- Betreiben
- Inspektion
- Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen
- DGUV Vorschrift 4 - Leistungen (ortsfeste und ortsveränderliche Anlagen und Betriebsmittel)
- Stellen der Verantwortlichen Elektrofachkraft
- Wartung
- Instandsetzung
- Optimieren
- Störungsmanagement
- ggf. Gewährleistungsüberwachung
- Berichten
- Dokumentieren
- Energiemanagement
- Stillstandsmanagement / Stillstandswartung
- Entsorgung
- Kommunikationsmanagement
- EDV
- Nutzung eines CAFM-Systems
- Instandhaltungsmanagement und Bereitschaftsdienst
- Objektleiter-Leistungen
- Haustechniker-Leistungen
an folgenden Anlagen der Kostengruppen gemäß DIN 276:
- 330 Außenwände (Außentüren und -fenster, Sonnenschutz)
- 340 Innenwände (Innentüren und -fenster)
- 360 Dächer (Dachfenster, Dachöffnungen, etc.)
- 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
- 420 Wärmeversorgungsanlagen
- 430 Lufttechnische Anlagen
- 440 Starkstromanlagen
- 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (ggf. ohne Telekommunikations- und Informationstechnische Anlagen)
- 470 Nutzungsspezifische Anlagen
- 480 Gebäudeautomation
- 550 Technische Anlagen in Außenanlagen
nach den allgemeinen Vorschriften/Normen und anerkannten Regeln der Technik wie:
-DGUV V4 Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
-DGUV V4 Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebmittel
-VDI 2035 Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen
-VDI 6022 Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen
-VDI 6023 Trinkwasser-/ Legionellen-Prüfung inkl. Chlorid- und Chlorat-Messung
-TrinkwV 2001 Trinkwasseruntersuchung gemäß der aktuellen Fassung
-BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung
-42. BImschV Bundesimmissionsschutzverordnung
-technische Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes
Zum Leistungsumfang gehören außerdem alle Wiederholungsprüfungen durch Sachverständige für alle prüfpflichtigen Anlagen.
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b) Übernahme der Betreiberverantwortung für die vertragsgegenständlichen technischen Anlagen
Inspektionen im Rahmen der Betreiberpflichten beinhalten tägliche, wöchentliche und monatliche Inspektions- und Kontrollrundgänge zur Feststellung, Prüfung und Beurteilung der Funktionsfähigkeit der vertragsgegenständlichen Anlagen. Dazu gehören u.a.:
- regelmäßige Inspektions- und Kontrollgänge mit Sichtkontrolle und Dokumentation der gesamten Liegenschaft
- regelmäßige Überprüfung der Anlagen auf einwandfreien Zustand und richtige, bestimmungsgemäße Funktion
- regelmäßige Überprüfung des Brandschutzes sowie der Unfall- und Betriebssicherheit, z. B. DIN, VDE, UVV etc., Gefahrenstellen sind unverzüglich zu beseitigen/zu melden
- Durchführen von Leistungs- und Kontrollmessungen
- Aufzeichnen / Dokumentieren der Verbrauchsdaten
- Durchführen von Messungen, Datenerfassung, Auswertung und Übergabe der Ergebnisse im Auftrag der AG bzw. des Nutzers
- die Hinweispflicht auf Unzulänglichkeiten auch außerhalb des Vertrages, welche während der Inspektions- und Kontrollrundgänge auffallen
- monatliche Inspektionen zur Sicherstellung des ordnungsmäßen Zustandes/Funktion sämtlicher Türen mit Feststell- und/oder Schließeinrichtung (Türen mit und ohne Brandschutzfunktion), im Rahmen dieser Inspektionen sind darüber hinaus alle Türen der Liegenschaft einer Sichtkontrolle ihrer mechanischen Teile (Türklinken, Scharnieren, Schlössern, Schließzylinder etc.) zu unterziehen, einschl. Dokumentation und Weiterleitung von Mängeln an die AG
- Erstellen eines Inspektionsberichtes über jeden Inspektion- und Kontrollrundgang
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Personal im Regelbetrieb:
- Einsatz eines OL bzw. eines Vertreters, welche für die Koordination und Erbringung aller vertragsgegenständlichen Leistungen, die Gesamtaufsicht sowie für Sicherstellung der Qualität und Quantität der Leistungserbringung verantwortlich sind und Abläufe eigeninitiativ und aktiv steuern.
Anforderungen an den OL:
- mindestens Diplomingenieur (FH), Bachelor, Staatlich geprüfter Techniker, Meister, (DQR/EQR, mindestens Niveau 6) in der Fachrichtung der Elektrotechnik bzw. Versorgungstechnik, Gebäudetechnik oder vergleichbare Fachrichtung
- mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im technischen Gebäudemanagement mit vergleichbarem Aufgaben- und Verantwortungsbereich
- sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift (muttersprachliches Niveau) C1 nach GER
- hilfsbereites, höfliches und repräsentatives Auftreten in allen Situationen
- ausgeprägte service-orientierte Einstellung
- Führungsqualität
- Kenntnis der ISO-Zertifikate 9001 und 14000 und aller einschlägigen Gesetze, Normen und Richtlinien
- Umfassende Kenntnisse der Arbeitssicherheit
- gute Kenntnisse der MSR-/GLT-Technik
- gute Kenntnisse der einschlägigen Hard- und Software
- kaufmännische Kenntnisse und Verantwortung
- Bereitschaft zur Antragstellung für ein Führungszeugnis (BZR - Prüfung)
Es ist keine Präsenzzeit des Objektleiters arbeitstäglich zu gewährleisten.
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Einsatz mindestens eines Haustechnikers (HT) und seine Vertretung.
HT bzw. Vertreter müssen innerhalb der festgelegten Anwesenheitszeit vor Ort (ca. 15 Stunden wöchentlich, Abstimmung in der Start-Up-Phase) in der vertragsgegenständlichen Liegenschaft anwesend und ständig erreichbar sein. Die vertragsgegenständlichen Leistungen des HT sind in der Zeit von 07:00 bis 16:00 Uhr zu erbringen.
Anforderungen an die Haustechniker:
- Abschluss nach mindestens 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR, mindestens Niveau 4) der Elektrotechnik oder vergleichbare Fachrichtung
- mindestens 3-jährige Berufsausbildung (DQR/EQR, mindestens Niveau 4) in einem versorgungstechnischen Gewerk - mindestens ein Servicetechniker in der Fachrichtung Elektrotechnik (mit Schaltberechtigung für die im Leistungsverzeichnis beschriebenen techn. Anlagen), Sanitär-, Heizungs-/Lüftungs- und Klimatechnik.
- mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position
- sehr gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift
- hilfsbereites, höfliches und repräsentatives Auftreten in allen Situationen
- service-orientierte Einstellung
- Kenntnis der ISO-Zertifikate 9001 und 14000
- gute Kenntnisse der MSR-/GLT-Technik
- gute Kenntnisse der Arbeitssicherheit
- Ausbildungs- und Erfahrungsprofil als Elektrofachkraft (EFK), resp. elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP)- Bestellung durch die vEFK des AN
- Fachkraft für Feststellanlagen
- Bereitschaft zur Antragstellung für ein Führungszeugnis (BZR - Prüfung)
Die wesentlichen Aufgaben und Pflichten von OL und HT sind in der Leistungsbeschreibung benannt. Die regelmäßigen Leistungen werden in der Zeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr erbracht.
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Vertragsauslaufphase
Die Rückgabe umfasst die im Leistungsverzeichnis aufgeführten und ggf. im Vertragszeitraum installierten Anlagen, technischen Systeme bzw. Baugruppen, welche mittels Übergabeprotokoll an die AG oder den ggf. neuen Dienstleister übergeben werden müssen.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG zweimalig um zwei weitere Jahre verlängert werden, also längstens maximal bis 31.12.2029.
Der unter Ziffer II.2.7 genannte Termin zum Laufzeitbeginn ist der geplante Zuschlagstermin.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungen des Technischen Gebäudemanagements, Liegenschaft Reiterstaffel der Bundespolizei in Stahnsdorf, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Potsdam - VOEK 533-19
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Teltow
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14513
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:
- Angebotsschreiben (Anhang 0)
- Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anhang II)
- Bietergemeinschaftserklärung (Anhang III)
- Leistungsverzeichnis (pdf- und GAEB-Format -Anhang I.3)
- Eigenes schriftliches Konzept der Leistungserbringung
- Formblatt Preisgleitklausel Objektleiter/Haustechniker (Anhang I.1.a und b)
- Angaben zum verwendeten CAFM-System des AN (Anhang I.6)
- Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht älter als 3 Monate) oder gleichwertig
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Auf Anforderung der Vergabestelle sind vollständig ausgefüllt vorzulegen:
- die Bieterauskünfte mit Eigenerklärungen der Bietergemeinschaftsmitglieder (Anhang II)
- die Erklärungen und Verpflichtungserklärungen von Unterauftragnehmern bzw. Unternehmen, die einer Eignungsleihe zustimmen (Anhang IV)
- die entsprechend dem Hinweis im Vorwort ausgefüllte Bieterauskunft mit Eigenerklärung (Anhang II) für Unterauftragnehmer und Eignungsleiher
- Fachkundenachweise für die Elektrotechnische Fachkraft: erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung, z.B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektro-meister oder Elektrogeselle oder gleichwertig
- Fachkundenachweise für die Befähigte Person gem. TRBS 1203 über den Abschluss einer elektrotechnischen Berufsausbildung, die ausreichende Berufserfahrung (mind. 1 Jahr) im Bereich der Prüfung elektrischer Arbeitsmittel, die zeitnahe berufliche Tätigkeit im Bereich der Prüfung elektrischer Arbeitsmittel sowie eine angemessene Weiterbildung und die Durchführung von mehreren Prüfungen pro Jahr
- Nachweise der im Unternehmen zur Verfügung stehenden Verantwortlichen Elektrotechnischen Fachkraft (Qualifikationsnachweis über Abschluss auf dem Arbeitsgebiet der Elektrotechnik als staatlich geprüfter Techniker, Industriemeister, Handwerksmeister, Diplomingenieur, Bachelor bzw. Master oder gleichwertig sowie Bestellungsurkunde mit Aufgabenbereichen, Kompetenzen und Definition der damit verbundenen Abgrenzung der Verantwortung)
- Nachweis einer gültigen Zertifizierung des Unternehmens gem. VDI 6022 oder gleichwertig
- Nachweis als Fachkraft für Feststellanlagen des zum Einsatz vorgesehenen Personals als Haustechniker
- Nachweis des Abschlusses als Diplomingenieur (FH), Bachelor, Staatlich geprüfter Techniker, Meister (DQR/EQR mindestens Niveau 6) in einer dem technischen Gebäudebetrieb entsprechenden Fachrichtung: Elektrotechnik bzw. Versorgungstechnik und Gebäudetechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung des zum Einsatz vorgesehenen Personals als Objektleiter
- Nachweis der 5 Jahre Berufserfahrung des Objektleiters und seiner Vertretung im mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Aufgaben- und Verantwortungsbereich in Form eines Projekt-Lebenslaufs
- Nachweis des Abschlusses in einem Gewerk der Elektrotechnik oder Versorgungstechnik (Sanitär-/ Heizungs-/ Lüftungs- und Klimatechnik) oder einer vergleichbaren Qualifikation, nach 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) des zum Einsatz vorgesehenen Personals als Haustechniker
- Nachweis der 3 Jahre Berufserfahrung des Haustechnikers und seiner Vertretung im mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Aufgaben- und Verantwortungsbereich in Form eines Projekt-Lebenslaufs
- die VHB-Formblätter 221/222 bzw. 223 zur Preisklärung
Bei Angabe gleichwertiger Nachweise und Qualifikationen ist die Gleichwertigkeit vom Bieter zu erläutern.
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Im Leistungsverzeichnis (LV) müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im LV führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
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Zuschlagskriterien sind 1. der Angebotspreis des LV in Euro und 2. das schriftliche eigene Konzept zur Leistungserbringung, mit der Gewichtung 70% Angebotspreis, 30% Konzept.
Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl (der Summe aus erreichter Punktzahl aus Angebotspreis - max. 70 Punkte - und aus der Konzeptbewertung - max. 30 Punkte).
1. Punktzahl Wertungskriterium Preis Angebot XY = Preis niedrigstes Angebot x 70 Pkt. / Preis Angebot XY
2. Punktzahl Wertungskriterium schriftliches Konzept wird aus der Bewertung der Teilkonzepte und deren Gewichtung ermittelt:
-Teilkonzept Start-Up-Phase und Vertragsauslauf- und Übergangsphase , Gewichtung: 3%
-Teilkonzept Wartungs-, Inspektions- und Prüfmanagement, Gewichtung: 15 %,
-Teilkonzept Störungsmanagement, Gewichtung 12%.
Die Teilkonzepte sind mithilfe vorgegebener Aussagepunkte zu erläutern, diese sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Es sind entsprechend maximal 30 Punkte erreichbar.
Die Bewertung erfolgt im Wege der Punktevergabe von 0 Punkten (ungenügend) bis 10 Punkten (sehr gut) je Aussagepunkt. Die je Aussagepunkt vergebene Punktzahl wird mit dem diesem Aussagepunkt entsprechenden Teilgewichtsprozentsatz (an der jeweiligen Gewichtung der Teilkonzepte) in Punkten multipliziert und durch 10 dividiert. Die auf dieser Grundlage ermittelten Werte für die einzelnen Aussagepunkte werden abschließend addiert und ergeben die Gesamtpunktzahl für das schriftliche Konzept.
Das Gesamtkonzept ist auf maximal 6 DIN A4 Seiten (ohne Deckblatt und Inhaltsverzeichnis) zu erläutern (Schriftart Arial, Schriftgröße 12, Zeilenabstand 1,5). Übersteigt die Seitenzahl des eingereichten Gesamtkonzeptes die geforderten 6 Seiten, fließen diese nicht mehr in die Bewertung ein.
Weitere Details sind der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu entnehmen.
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Bei Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Referenzen müssen alle geforderten Angaben enthalten.
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Ortsbesichtigungen sind empfohlen und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungen können im Zeitraum vom 03.05.2021 bis 07.05.2021 durchgeführt werden. Besichtigungstermine sind bis zum 29.04.2021 über den E-Mail-Kontakt: [gelöscht] zu vereinbaren. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert.
Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und zu Grundlagen der Angebotskalkulation vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind mit dem formblatt Frage-Antwort nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 14.05.2021, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Nach den Nutzungsbedingungen der e-Vergabe-Plattform muss der Bieter, der ein Angebot abgibt, mit der korrekten Bezeichnung seines Unternehmens registriert sein.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: [gelöscht]
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de