Bahntechnisch freigegebene feste Absperrungen DB Netz AG Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51850
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bahntechnisch freigegebene feste Absperrungen DB Netz AG
Bahntechnisch freigegebene feste Absperrungen DB Netz AG - Rahmenvereinbarung über 5 Jahre, Optionen 3x 1 Jahr
15.810m normale/ 600m vollisolierte Feste Absperrung
625 Stück Halterung Sh2-Schieben
350 Stück Halterung Lf-Signale
Verwendung der FA nach Ril 132.0118A06
Los 1 und / oder Los 2 und/ oder Los 3 und/ oder Los 4.
Bahntechnisch freigegebene normale Feste Absperrung bis 50m, bis 150, bis 400m, bis 800m und je m über 800m
Bundesweit
Bahntechnisch freigegebene feste Absperrungen DB Netz AG - Rahmenvereinbarung über 5 Jahre, Optionen 3x 1 Jahr
Normale Feste Absperrung bis 50m, bis 150, bis 400m, bis 800m und je m über 800m - 15.810m, davon verbindlich 8.000m im Leistungszeitraum
Es werden 3x 1 Jahr optional für den AG ausgeschrieben
Es werden 3x 1 Jahr optional für den AG ausgeschrieben
Vollisolierte Feste Absperrung bis 50m, bis 150, bis 400m, bis 800m und je m über 800m
bundesweit
Bahntechnisch freigegebene feste Absperrungen DB Netz AG - Rahmenvereinbarung über 5 Jahre, Optionen 3x 1 Jahr
Vollisolierte Feste Absperrung bis 50m, bis 150, bis 400m, bis 800m und je m über 800m - 600m FA sind unverbindlich geplant
Es werden 3x 1 Jahr optional für den AG ausgeschrieben
Es werden 3x 1 Jahr optional für den AG ausgeschrieben
Halterung Sh2-Schieben mit Staffeln 5, 10, 15, 20, 25 Stück Halterungen für Sh2-Scheiben
bundesweit
Halterung Sh2-Schieben mit Staffeln 5, 10, 15, 20, 25 Stück Halterungen für Sh2-Scheiben - 625 Stück sind unverbindlich geplant
Es werden 3x 1 Jahr optional für den AG ausgeschrieben
Es werden 3x 1 Jahr optional für den AG ausgeschrieben
Halterung Lf-Signale mit Staffeln 5, 10, 15, 20, 25 Stück Halterungen für Lf 1,2 und 3-Signale
bundesweit
Halterung Lf-Signale mit Staffeln 5, 10, 15, 20, 25 Stück Halterungen für Lf 1,2 und 3-Signale - 350 Stück sind unverbindlich geplant
Es werden 3x 1 Jahr optional für den AG ausgeschrieben
Es werden 3x 1 Jahr optional für den AG ausgeschrieben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Zulassung zur Angebotsabgabe ist eine mit Teilnahmeantrag und für den gesamten Leistungszeitraum gültige Freigabeerklärung DB Netz AG in Bezug auf das anliegen-de Lastenheft 1.1 eine grundlegende Voraussetzung. D. h. ohne diese Freigabeerklärung DB Netz AG ist keine Teilnahme an der Angebotsphase dieses Vergabeverfahrens möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Diese Auktion wird gegebenenfalls im Rahmen der in Anlage 00.6 Strukturierte VV Basiskommunikation geschilderten weise erfolgen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.