Modernisierung AL1 Referenznummer der Bekanntmachung: FE2-919-20210810
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://hochbahn.de
Adresse des Beschafferprofils: http://hochbahn.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung AL1
Modernisierung von sieben Zweikraftlokomotiven vom Typ AL1 zur Sicherstellung der weiteren uneingeschränkten Nutzung für mindestens 20 Jahren
Hamburger Hochbahn AG Steinstraße 20 20095 Hamburg
Modernisierung von sieben Zweikraftlokomotiven, im Folgenden - AL1- genannt, in Verbindung mit der
Hauptuntersuchung (BI) nach BoStrab § 57. Die Modernisierung ist für die Systeme der Antriebssteuerung, Traktionswechselrichter, Bordnetz- und Hilfsbetriebe-Umrichter, elektronische Bremssteuerung, elektrische Leitungen der Leistungselektrik und Signaltechnik durchzuführen. Zusätzlich erfolgt eine Erneuerung von Verschleißteilen des mechanischen Aufbaus. Der Auftrag umfasst das Engineering, die Fertigung und die Inbetriebnahme der modernisierten AL1 sowie eine vollständige Dokumentation des Leistungsumfangs des Auftragnehmers.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eintragung des Bewerbers in das Berufsregister oder Handelsregister (Ausschlusskriterium);
2. Kopie des Auszuges aus dem Gewerbezentralregister, Unternehmen können ausgeschlossen werden, sofern eine Eintragung enthalten ist, die die Eignung oder die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellt (fakultatives Ausschlusskriterium);
3. Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium);
4. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 (Ausschlusskriterium) und gem. §124 GWB (fakultatives Ausschlusskriterium) gegen ihn und seine Mitarbeiter vorliegen;
1. Erklärung zur Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren;
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre;
3. Erklärung über den Umsatz für vergleichbare Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sind, in den letzten 3Geschäftsjahren;
1. Nachweis eines Qualitätssicherungssystems nach ISO 9001-2008 oder gleichwertig;
2. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle die Fahrzeuge und/oder deren Komponenten nur in Fertigungsstätten bearbeitet werden, die nachweislich für die Fertigung und/oder Instandsetzung von EBO/BOStrab-zugelassenen Fahrzeugen und/oder deren Komponenten qualifiziert sind. Hierbei muss es sich um Fertigungsstätten des Auftragnehmers oder um Werkstätten eines Konzerns oder Firmen verbundenes Unternehmen handeln, dem
der Auftragnehmer angehört, oder um Werkstätten, in denen der Auftragnehmer als Generalunternehmer unter
Einbindung nachweislich qualifizierter und leistungsfähiger Subunternehmen die Leistungen erbringen lässt;
3. Nachweis der Befähigung des Bewerbers zur Durchführung schweisstechnischer Arbeiten an Eisenbahnfahrzeugen;
4. Nachweis der Befähigung des Bewerbers zur Durchführung klebetechnischer Arbeiten an Eisenbahnfahrzeugen;
5. Eigenerklärung über mindestens eine Referenz als Hauptauftragnehmer mit vergleichbarem Umfang (Zeitraum letzte 10 Jahre) über eine Schienenfahrzeugmodernisierung und oder - Neubau mit erfolgreicher Inbetriebnahme im ÖPNV oder SPNV in Deutschland. Die Angaben zu den Referenzen sollen eine
Beschreibung der wesentlichen Auftragsbestandteile und einen Ansprechpartner beim Auftraggeber enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3R49Q
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1048
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]