Umbau ehem. Verwaltungsgeb. Klußmannstraße 3, zus. Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: FBG-2021-0031
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremerhaven
NUTS-Code: DE502 Bremerhaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27572
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://fbg-bremerhaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau ehem. Verwaltungsgeb. Klußmannstraße 3, zus. Trockenbauarbeiten
zusätzliche Trockenbauarbeiten
Bremerhaven
Das ehemalige Verwaltungsgebäude der Nordsee GmbH befindet sich direkt an der Kaje in Bremerhaven und wurde ursprünglich Ende des 19./ Anfang des 20 Jhd.
erbaut. Im Laufe der Jahre wurde es durch sich verändernde Umstände mehrfach umgebaut. Es handelt sich um einen dreigeschossigen massíven Baukörper, der
komplett unterkellert ist. Im Gebäudeinneren liegen die massiven Decken auf einer Stahlkonstruktion aus Trägern und Stützen auf, im Dach befinden sich Stahlfachwerkbinder, an denen die Decke des 2. OG aufgehängt ist. Das Gebäude diente hauptsächlich der Büronutzung mit Sozialräumen, Küche und Besprechungsräumen sowie EDV Räumen. Der Keller besteht in ca. einem Drittel aus einer Bunkeranlage, die übrigen Flächen wurden als Technikfläche oder Lager genutzt. Die Erschließung des Gebäudes erfolgte über drei vorhandene Treppenhäuser. Für den Baubetrieb wird ausschließlich das Nottreppenhaus am südlichen Gebäudeende genutzt.
Im Zuge der Arbeiten hat sich ergeben, dass zusätzliche Trockenbauarbeiten durchgeführt werden müssen.
EFRE
Abschnitt IV: Verfahren
Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbHLengstraße 127572 Bremerhaven
Es werden ausschließlich elektronische Angebote angenommen!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).