Lieferung und Inbetriebnahme eines H2-/NH3-Pulverreaktors Referenznummer der Bekanntmachung: V_2021-0889
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.iwt-bremen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.iwt-bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Inbetriebnahme eines H2-/NH3-Pulverreaktors
Das Leibniz-Institut für Werkstofforientierte Technologien - IWT, Bremen, benötigt die Komponenten eines Pulverreaktors zur Einbringung von Wasserstoff in einen pulverförmigen Eisenbasiswerkstoff.
Wasserstoff oder Stickstoff sollen in einem pulverförmigen Eisengrundstoff gelöst werden. Dieser Eisengrundstoff wird dem Reaktor in einer geschlossenen Kartusche zugeführt und wird nach dem Prozess auch in dieser Kartusche aus dem Reaktor entnommen, wobei die Atmosphäre im Behälter einstellbar sein muss (z. B. Argon-Atmosphäre mit einstellbarem Sauerstoffgehalt). Dadurch soll das Pulver nach der H2-/N2-Anreicherung in einer bestimmten Atmosphäre unter Ausschluss von Luft dem nächsten Prozessschritt zugeführt werden.
Das Gerät ist zu liefern und vor Ort in Betrieb zu nehmen.
Für weitere Informationen siehe Pkt. II.2.4)
28359 Bremen
In den nachfolgenden Kapiteln sind die Anforderungen und Kriterien an den zu beschaffenden Pulverreaktor aufgeführt. Dabei ist zu beachten, dass alle aufgeführten Kriterien vom Hersteller erfüllt werden müssen. Sollten eines oder mehrere der unten genannten Mindestanforderungen für die Maschinenkonfiguration nicht wie gefordert abgebildet werden können, so wirkt sich dieses auf den geplanten Einsatz und die Verwendungsmöglichkeiten der Maschine aus und wird zum Ausschluss des Angebots führen.
Eigenschaften des zu verwendenden Pulvers:
Eine Pulvermasse von insgesamt mindestens 1,5 kg muss im Pulverreaktor verarbeitet werden können. Dies entspricht einem Pulvervolumen von 0,6 l bei der für das LPBF-Verfahren (Laser Powder Bed Fusion) typischen Partikelgröße von 20-63 μm.
1.1 Pulverhandling
Das Metallpulver wird außerhalb des Reaktors unter einem Digestorium in zwei Kartuschen eingefüllt. Ein mögliches Kartuschenkonzept ist in Abbildung 1 dargestellt. Die Kartusche muss auf einer Seite geöffnet werden können (z.B. Deckel oder Flansch), um sie mit dem Pulver zu befüllen oder das Pulver zu entnehmen. Dies ist auch zur Reinigung notwendig. Die Kartusche muss auch die notwendigen Reaktorelemente (z.B. mögliche Einbauten zur Einstellung des Strömungsfeldes etc.) enthalten. Die Gaszufuhr wird auf der einen Seite der Kartusche angeschlossen, die Abgasleitung eventuell auf der anderen Seite (oder wo immer für das Reaktorkonzept geeignet). Alle Gasleitungen müssen in der Nähe der Kartusche mit Ventilen verschlossen werden können. Die Ventile müssen leicht vom Gasversorgungs-/Abgassystem getrennt werden können, so dass die Kartusche mit geschlossenen Ventilen entfernt werden kann, damit die inerte Atmosphäre zur Vermeidung von Oxidation aufrecht gehalten werden kann.
Die Kartuschen müssen während des Prozesses bewegt werden können, um während der Reaktion eine Kanalbildung im Pulver zu vermeiden.
1.2 Reaktorkonzept
Der Reaktor muss explosionsdruckfest ausgelegt sein, damit er in einem Labor sicher betrieben werden kann. Es ist ein Zweikammeraufbau erforderlich, wobei der umgebende Druckbehälter explosionsdruckfest ausgelegt sein muss und die darin befindlichen Kartuschen nur im Druckgleichgewicht mit dem Druckbehälter betrieben werden dürfen. Der Druckbehälter wird inert gespült (z. B. mit Argon), um im Falle einer Leckage der Kartuschen den Eintritt einer reaktiven Atmosphäre in die Umgebungsatmosphäre zu verhindern.
Der Druckbehälter muss evakuierbar sein und einen maximalen Betriebsdruck von 10 bar unter H2- oder NH3-Atmosphäre zulassen. Die Pulverkartuschen werden in den Druckbehälter eingesetzt und müssen im Druckbehälter mit den zur Verfügung stehenden Gasen (O2, Ar, H2, NH3) gespült werden können, wobei stets ein Druckausgleich zwischen Druckbehälter und Kartusche erfolgen muss. Die dünnwandigen Kartuschen sind somit der eigentliche Reaktionsraum und können in korrosiven Atmosphären wie NH3 ein Verschleißteil sein.
Die Kartuschen müssen mit einem Heizsystem auf eine Temperatur von mindestens 1.000 °C aufgeheizt werden können. Da die Kartuschenwände dünn sein können, sind hier schnelle Aufheiz- und Abkühlraten erreichbar. Die Kartuschen müssen vom Reaktorraum thermisch isoliert sein. Sie müssen während des Prozesses in Bewegung gehalten werden, um das Pulver permanent zu mobilisieren und die Bildung von Kanalstrukturen zu vermeiden.
Der Druckbehälter muss mit Wasser gekühlt werden können, um Reaktionen mit den Reaktorwänden zu vermeiden. Die Reaktorwand ist mit einer Beschichtung zu versehen, die sowohl die Korrosion durch NH3- als auch die H2-Aufnahme reduziert.
Weitere Vorgaben entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Weitere Wertungskriterien sind dem beigefügten Dokument „227 - Gewichtung der Zuschlagskriterien“ zu entnehmen.
Das Gerät ist zu liefern und vor Ort in Betrieb zu nehmen.
Inbetriebnahme soll bis zum 29.04.2022 erfolgen.
Ein Überschreiten des Wertes von 700.000,00 € (Netto) führt zwingend zum Ausschluss.
Verschiebt sich die Beauftragung, verschieben sich auch Beginn und Ende der Laufzeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zur Eintragung ins Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
- 124LD - Eigenerklärungen zur Eignung Liefer-Dienstleistungen
Sicherheitsleistungen: Es wird eine Bürgschaft über 50% des Auftragswertes benötigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen in elektronischer Form:
Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Kommunikation:
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Angebotsabgabe:
Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Angebote können nur elektronisch in Textform abgegeben werden.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln.
Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt - Meine Vergaben - unter dem B_I code D442913873 im Bereich - Mitteilungen - bzw. - Angebot -.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529
Entsprechend der Regelungen in §160 GWB
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfverfahren gemäß der §§ 160 ff GWB bei der unter VI.4.1. genannte Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit
– der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften in dem Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfantrages erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
– Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
– Mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §
135 Abs.1 Satz 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]