„Wartung TGA Geb. 2“, ECA-2021-054 Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2021-054
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de
Abschnitt II: Gegenstand
„Wartung TGA Geb. 2“, ECA-2021-054
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Erbringung von Dienstleistungen für die technische Wartung, Inspektion, Prüfung sowie das Störungsmanagement für das Gebäude 2 des Auftraggebers.
10969 Berlin
Für die Bundesdruckerei GmbH ist die technische Wartung, Inspektion, Prüfung sowie das Störungsmanagement für das eigene Gebäude 2 in 10969 Berlin, Kommandantenstraße 18, zu erbringen.
Leistungen zum Vertragsbeginn (Leistungen Start-up-Phase);
Regelbetrieb:
• Wartung der technischen Anlagen,
• Prüfungen der technischen Anlagen,
• Inspektion der technischen Anlagen (Eigenleistung des AG sind der Preistabelle, Anlage 3.1–3.4 des Vertrages, zu entnehmen),
• Pflege der Bestandsdokumentation/-daten und des Anlagenverzeichnisses,
• Objektleiteraufgaben;
Störungsmanagement: Rufbereitschaft, Annahme und Koordinierung von Störungsmeldungen, Störungsbeseitigung und deren Dokumentation;
Leistungen auf Abruf/ Zusatzbeauftragungen, z. B. Instandsetzungen;
Leistungen zum Vertragsende.
Der Vertrag beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung. Zunächst erfolgt eine Start-Up-Phase. Der Regelbetrieb ist für den 01.01.2022 avisiert.
Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum 31.12.2022. Die Vertragslaufzeit verlängert sich danach jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht die Bundesdruckerei der Vertragsverlängerung mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ablauf des laufenden Vertragsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit über den 31.12.2025 hinaus ist ausgeschlossen.
Verlängerungsoption (siehe Ziffer II.2.7)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angaben gemäß Bewerber- / Bieterselbstauskunft (z.B. zum Sitz des Unternehmens, Steuernummer und Umsatzsteuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur);
- aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung (nicht älter als 6 Monate);
- aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO für das Unternehmen oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes (nicht älter als 6 Monate);
- Erklärung zu Ausschlussgründen.
Angaben gemäß Bewerber- / Bieterselbstauskunft, hier u.a.
- Angaben zum Netto-Gesamtumsatz der vergangenen 3 Jahre;
- Angaben zum Netto-Umsatz hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der vergangenen 3 Jahre;
- Angaben zur Anzahl der in den vergangenen 3 Jahren jeweils durchschnittlich im gesamten Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer;
- Angaben zur Anzahl der in den vergangenen 3 Jahren jeweils durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen.
- Vorlage von Referenzerklärungen (mindestens drei Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren) in Bezug auf vergleichbare Dienstleistungen im Bereich technisches Gebäudemanagement,
jeweils unter Angabe des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument I.4 Referenzerklärung),
der Beschreibung der Leistung(en),
des Leistungszeitraums,
des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz oder Mengen) und des Leistungserbringers.
mindestens drei Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind gemäß § 55 VgV Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Portal subreport einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei ausschließlich über den oben genannten Link zur Verfügung gestellt.
Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung notwendig; eine solche wird aber insbesondere im Hinblick auf die Versendung zusätzlicher Bewerberinformationen dringend empfohlen. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige Benachrichtigung bei neuen Informationen bieten kann. Die Bieter werden daher gebeten, den Posteingang des Online-Portals subreport eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue Informationen zum Vergabeverfahren zu prüfen.
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Bieter haben die Möglichkeit, sich im Hinblick auf die Angebotserstellung einen Überblick über die beim Auftraggeber vorhandenen Gegebenheiten zu verschaffen. Die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung ist nicht zwingend vorgesehen, wird jedoch empfohlen. Interessierte Unternehmen haben sich zur Vereinbarung eines Termins rechtzeitig über die Funktion „Nachrichten“ des Online-Portals subreport an die Vergabestelle des Auftraggebers zu wenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der derzeit gültigen Fassung.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 (§ 134 GWB) geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.