E-Health-Plattform für das Projekt PräVaNet der Charité Referenznummer der Bekanntmachung: AL 62/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://charite.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabeplattform.charite.de
Abschnitt II: Gegenstand
E-Health-Plattform für das Projekt PräVaNet der Charité
E-Health-Plattform für das Projekt PräVaNet der Charité
Berlin
Die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin schreibt im Rahmen des Projektes PräVaNet für den Interventionszeitraum von 30 Monaten eine E-Health-Plattform aus. Diese soll implementiert und genutzt werden und von allen Projektbeteiligten, inkl. der Patienten zugegriffen werden können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Gesamtumsatz und Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen : Nachzuweisen ist der Gesamtumsatz (netto) und Jahresumsatz (netto) mit den hier ausgeschriebenen oder vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019 und 2020).
Vergleichbare Leistungen sind Leistungen über die Implementierung und das Rollout von Softwarelösungen für eine E-Health-Plattform mit Patienten-App und Ärzte-Cockpit
zu Eignungskriterium 1: Gefordert ist ein Mindestumsatz mit vergleichbaren Dienstleistungsaufträgen in Höhe von 50 TEURO (netto) in jedem der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019 und 2020).
2. Unternehmensreferenzen: Nachzuweisen sind mind. 5 Verträge über früher ausgeführte Beratungsaufträge/Verträge aus den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020 oder aktueller).
Sofern es sich um Aufträge handelt, die in den letzten 3 Jahren noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht gewertet werden.
Vergleichbare Leistungen ist die Implementierung bzw. Verträge zur Bereitstellung einer E-Health-Plattform mit Patienten-App und Ärzte-Cockpit
zu Eignungskriterium 2: Gefordert sind 5 Referenzen über vergleichbare Leistungen, welche folgende Merkmale erfüllen:
a) Bei einer der drei Referenzen wurden mehr als 100 Patienten mit den Ärzten auf der E-Health-Plattform vernetzt
b) Bei zwei der 5 Referenzen wurde eine automatisierte Therapieplanungs- und -steuerung-Software integriert
siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle der Charité
Es sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls nur über https://vergabeplattform.charite.de ein.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]