BIM-Planung Erneuerung Verkehrsstation Immenstadt, Lph 1-4, optional Lph 5-7 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI48317
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BIM-Planung Erneuerung Verkehrsstation Immenstadt, Lph 1-4, optional Lph 5-7
Bahnhof Immenstadt im Allgäu
BIM-Planung Erneuerung Verkehrsstation Immenstadt
Lph 1-4
BIM Planung eines Haus - und
Mittelbahnsteig mit Personenunterführung
- Objektplanung Verkehrsanlage
- Objektplanung + TWP Ingenieurbauwerke
- Fachplanung 50 Hz
- Fachplanung Leit - und Sicherungstechnik
- Fachplanung Telekommunikationstechnik
- Vermessung
- Baugrundbeurteilung u. Gründungsberatung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BIM-Planung Erneuerung Verkehrsstation Immenstadt, Lph 1-4, optional Lph 5-7
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bahnhof Immenstadt im Allgäu
BIM-Planung Erneuerung Verkehrsstation Immenstadt
Lph 1-4
BIM Planung eines Haus - und
Mittelbahnsteig mit Personenunterführung
- Objektplanung Verkehrsanlage
- Objektplanung + TWP Ingenieurbauwerke
- Fachplanung 50 Hz
- Fachplanung Leit - und Sicherungstechnik
- Fachplanung Telekommunikationstechnik
- Vermessung
- Baugrundbeurteilung u. Gründungsberatung
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
LÄ 01:
Im Bereich der Baugrunduntersuchungen besteht Kamfmittelverdacht. Daher ist im Bereich der Bohr- und Sondierpunkte eine Kampfmittelfreimessung erforderlich. Um einen verzögerungsfreien Ablauf der Baugrunduntersuchungen zu ermöglichen und sicherzustellen, dass die technisch notwendigen Kampfmittelsondierungen durchgeführt werden, ist diese Leistung ebenfalls an den Haupt-AN übergeben worden.
Durch die Vergabe der Kampfmittelfreimessung als NT an den AN ist gewährleistet, dass die Freimessung sicher und vollständig an den benötigten Punkten erfolgt. Ebenso ist ein funktionierendes zeitliches Ineinandergreifen von Freimessung und Sondierung mit geringstmöglichem Eingriff in den Bahnbetrieb gesichert. Eine separate Vergabe würde mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer verspäteten Erstellung des Baugrundgutachtens führen. Dadurch verzögern sich Planungsabläufe,welche durch einen ohnehin knappen Terminplan Auswirkungen bis zur Antragseinreichung beim EBA haben können. Durch separate Kampfmittelsondierung und Baugrunduntersuchungen entsteht zudem ein Mehrbedarf an Sicherungsleistungen, welcher zu hohen Mehrkosten führen würde.