Sewage Water Heat Pump / MueVA Steam Turbine (SHP/MST) – Los 5 Dampfturbinen-Generatorsatz Referenznummer der Bekanntmachung: 2021003773
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 13353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vattenfall.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sewage Water Heat Pump / MueVA Steam Turbine (SHP/MST) – Los 5 Dampfturbinen-Generatorsatz
Das hier bekannt gemachte Los 5 des Dampfturbinen-Generatorsatzes enthält die Planung, Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme einer Gegendruck-Dampfturbinen-Anlage (inklusive Nebensysteme) mit einer elektrischen Leistung von rund 30 MW sowie einer thermischen Leistung von rund 110 MW im Rahmen des Projekts MüVA Steam Turbine in Berlin.
Die Vergabestelle beabsichtigt, zusätzlich zu dem zuvor genannten Los 5, die Ausführung in 4 weiteren Teillosen zu vergeben:
- Los 1 Wärmepumpenanlage (EU-Auftragsbekanntmachung 2021/S 148-395117)
- Los 2 Anlagentechnik (zum Aufbau der E- und Leittechnik sowie weiterführende Prozesstechnik) (EU-Auftragsbekanntmachung 2021/S 156-414506)
- Los 3 Bautechnik (Ausführungsplanung, alle bautechnischen Maßnahmen zur Errichtung des Maschinenhauses und des Einleitbauwerkes)
- Los 4 Abwasserdruckrohrleitung (zur Versorgung der Wärmepumpe mit gereinigtem Abwasser).
Sewage Water Heat Pump / MueVA Steam Turbine (SHP/MST) – Los 5 Dampfturbinen-Generatorsatz
Der Auftraggeber beabsichtigt die Errichtung einer Dampfturbinenanlage am Standort Reuter West in Berlin.
Das gesamte Beschaffungsvorhaben ist in 5 Hauptlose unterteilt:
Los 1: Wärmepumpenanlage (EU-Auftragsbekanntmachung 2021/S 148-395117)
Los 2: Anlagentechnik (EU-Auftragsbekanntmachung 2021/S 156-414506)
Los 3: Bautechnik (gesonderte TED-Veröffentlichung)
Los 4: Abwasserdruckrohrleitungen (gesonderte TED-Veröffentlichung)
Los 5: Dampfturbinen-Generatorsatz
Diese Veröffentlichung betrifft ausschließlich das Los 5 „Dampfturbinen-Generatorsatz“.
Das Los des Dampfturbinen-Generator-Satz enthält die Planung, Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme einer Gegendruck-Dampfturbinen-Anlage inklusive Nebensysteme mit einer Frischdampfleistung > 60 bar, ~ 450° C, > 150t/h sowie einer elektrischen Leistung von rund 30 MW und einer thermischen Leistung von rund 110 MW bestehend aus:
- Dampfturbinen-Generator-Satz inkl. Heizkondensator, Ölkühlung und MSR-Anlage
- Maschinentransformator
- Umleitstation inkl. Heizkondensator
- Reduzierstation und Armaturen-
Teil der Beschaffung ist für den Umfang von Los 5 auch ein Langzeit-Wartungsvertrag (im folgenden „LTSA“(Long Term Service Agreement) genannt).
Die (Gesamt-)Leistung ist in die Teilleistung „Errichtung Dampfturbinen-Generatorsatz“ und die Teilleistung „LTSA“ geteilt. Gleichwohl ist es in der Branche üblich, bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit derartiger Leistungen, die Teilleistungen „Errichtung Dampfturbinen-Generatorsatz“ und „LTSA“ gemeinsam zu bewerten. Dem folgend wird im Angebotsverfahren bei der Entscheidung über die wirtschaftlichste Lösung die übergreifende Wirtschaftlichkeit eines Angebots über die „Errichtung Dampfturbinen-Generatorsatz“ und den „LTSA“ bewertet. Deshalb wäre eine weitere Losaufteilung sinnlos. Näheres wird sich aus den Verdingungsunterlagen ergeben.
Um die jeweilige Verantwortung der Teilleistungen gerecht abzubilden, soll – branchenüblich – ein Vertrag über die „Errichtung Dampfturbinen-Generatorsatz“ und ein separater Vertrag über den „LTSA“ geschlossen werden. Möglich ist der Abschluss von zwei Verträgen mit einem Unternehmen, das in einem Angebot beide Leistungsteile (Verträge) gesondert anbietet. Ebenso ist es möglich, dass in einer Bietergemeinschaft ein oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft die „Errichtung Dampfturbinen-Generatorsatz“ übernehmen (d. h., das jeweilige Mitglied schließt den Errichtungs- Dampfturbinen-Generatorsatz -Vertrag) und ein oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft den „LTSA“ (d. h., das jeweilige Mitglied schließt den LTSA). Weitere Erläuterungen siehe auch: III.1.8.) Ausgeschlossen ist das Anbieten der Gesamtleistung („Errichtung Dampfturbinen-Generatorsatz“ und "LTSA") in nur einem Vertrag von einem Unternehmen. Ebenso ausgeschlossen ist das Angebot einer Teilleistung durch ein Unternehmen (z. B. „Errichtung Dampfturbinen-Generatorsatz“), welches für eine weitere Teilleistung einen Subunternehmer vorsieht (z. B. „LTSA“). Der Auftraggeber will unmittelbar denjenigen auswählen und mit ihm kontrahieren, der für die jeweilige Teilleistung verantwortlich ist.
Der Leistungsumfang der Errichtung des Dampfturbinen-Generatorsatzes wird in 2 Phasen unterteilt, wobei die zweite Phase optional ist. Nähere Einzelheiten hierzu siehe VI.3 B. 7 sowie in den Verdingungsunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber in beschriebener Form in deutscher Sprache der Nachweis der Einhaltung folgender Bedingungen beizubringen (jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.1) der Bekanntmachung vorzulegen):
Register A)
Anschreiben mit Darstellung des Unternehmens und dessen vollständiger Konzernstruktur (inklusive Besitzverhältnisse).
Register B) [MINDESTBEDINGUNG]
Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
Register C) [MINDESTBEDINGUNG]
Aktueller Nachweis des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
Register D) [MINDESTBEDINGUNG]
Aktueller Nachweis des Sozialversicherungsträgers über die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen, Unfallversicherungsbeiträgen und Rentenversicherungsbeiträgen oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
Register E) [MINDESTBEDINGUNG]
Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Register F)
Vorlage Mitgliedsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft oder gleichwertig.
Register G) [MINDESTBEDINGUNG]
Erklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 und 124 des GWB sowie § 21 AEntG und § 19 MiLoG. Dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) Bekanntmachung bereitgestellte Formblatt zu nutzen.
Register H [MINDESTBEDINGUNG]
Erklärung des Bieters, dass er den Vattenfall Verhaltenskodex für Lieferanten gelesen und verstanden hat. Der Kodex findet sich unter
„Unser Verhaltenskodex für Lieferanten“
http://corporate.vattenfall.de/uber-uns/beziehungen-zu-lieferanten/
Der Bieter erklärt weiter, dass er seine Leistungen in Übereinstimmung mit den UN Global Compact Prinzipien erbringen wird und verpflichtet sich ständig zu überwachen, dass seine Leistungsbringung und die seiner Zulieferer/Subunternehmer nachhaltig unter Einhaltung und Beachtung dieser Prinzipien erfolgt. Der Bieter erklärt, dass keine Abweichungen vom UN Global Compact für ihn oder einem seiner von ihm für die Leistungserbringung in Betracht gezogener Zulieferer/Subunternehmer gültig sind.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen (siehe nähere Erläuterungen unter VI.3):
- Teilleistung A „Errichtung Dampfturbinen-Generatorsatz“:
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.2), Register I und J der Bekanntmachung vorzulegen. Die einzelnen Nachweise unter III.1.2), Register K, L (A) und M der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.
- Teilleistung B „LTSA“:
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.2), Register I, J und L (B) der Bekanntmachung vorzulegen. Die einzelnen Nachweise unter III.1.2), Register K und M der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen
Soweit sich die Register auf die „Auftragssumme“ beziehen, ist hiermit die Auftragssumme für die jeweilige Teilleistung zu verstehen.
Register I) [MINDESTBEDINGUNG]
Aktuelle Auskunft einer Geschäftsbank des Bewerbers über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z.B. Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Kreditwürdigkeit (z.B. erkennbare Überschuldung) und zur Zahlungsfähigkeit.
Register J)
Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft.
Register K)
Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung einschließlich der Produkthaftpflicht- und Umwelthaftpflichtversicherung mit mind. 10 Mio. EUR Deckungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall und mind. 10 Mio. EUR für Vermögensschäden je Versicherungsfall.
Register L) (A) Nur für Bewerber der Teilleistung „„Errichtung Dampfturbinen-Generatorsatz“ [MINDESTBEDINGUNG]
Der Bewerber muss die finanzielle Leistungsfähigkeit unter anderem damit belegen, dass sein durchschnittlicher Jahresumsatz aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens der doppelten Auftragssumme des Gegenstandes dieser Auftragsbekanntmachung entspricht.
Register L) (B) Nur für Bewerber der Teilleistung „LTSA“
Angabe des mit der nachgefragten Leistung vergleichbaren Umsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Register M) [MINDESTBEDINGUNG]
Bestätigung, dass der Bewerber im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist, Bürgschaften
a) in Höhe von mindestens 10 % der Auftragssumme als Vertragserfüllungsbürgschaft
b) für sämtliche Vorauszahlungen
c) in Höhe von mindestens 5 % der Auftragssumme als Gewährleistungsbürgschaft
von einer Bank mit einem Minimum Rating mit einem stabilen Ausblick von BBB (Standard & Poor’s oder Fitch) oder Baa2 (Moody’s) beizubringen. Im Fall von mehreren Ratings gilt das niedrigste Rating. Unter dem Begriff „Auftragssumme“ ist für die Zwecke der Eignungsprüfung die vollständige vereinbarte Netto-Vergütung des künftigen Auftragnehmers zu verstehen, ohne dass nachträgliche Vergütungsänderungen, die sich aus der Durchführung oder Änderung des Vertrages ergeben, zu berücksichtigen sind.
Bewerber der Teilleistung B „LTSA“ müssen die Bestätigung nur für a) und c) abgeben.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen (siehe nähere Erläuterungen unter VI.3):
Zur besseren Übersichtlichkeit hat die Vergabestelle die von den Bewerbern unter dem Punkt III.1.3) vorzulegenden Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wie folgt unterteilt:
A. Anforderungen nur für die Teilleistung „Errichtung Dampfturbinen-Generatorsatz“
B. Anforderungen nur für die Teilleistung „LTSA“
C. Allgemeine Anforderungen (von Bewerbern/Bewerbergemeinschaften beider Teilleistungen zu erfüllen).
A. Teilleistung „Errichtung Dampfturbinen-Generatorsatz“
Die einzelnen Nachweise unter III.1.3), Register N der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.
Register N) [MINDESTBEDINGUNG]
Referenzangaben über vergleichbare Leistungen mit der ausgeschriebenen Leistung.
Referenzen über den Nachweis der erfolgreichen Realisierung von mindestens drei vergleichbaren (i. S. von II.2.4) Gegendruck-Dampfturbinenanlagen zur Fernwärmeversorgung in den vergangenen fünf Jahren, bezogen auf das Abnahmedatum, mit einer elektrischen Leistung von mindestens 20 MW sowie einer thermischen Leistung von mindestens 75 MW je Referenz-Projekt.
Aufstellung der Referenzen gemäß Formblatt (Anlage „SHP_MST_Los5_Formblatt Referenzen“) in tabellarischer Form jeweils unter konkreter Benennung der folgenden Angaben
Pro Referenz sind folgende Angaben zu tätigen:
- Auftraggeber: ...
- Datum Auftragsvergabe: ...
- Auftrags- und Schlussrechnungswert: ...
- Darstellung der Projektgröße und -volumen: ...
- Hauptleistungsinhalte: ...
- Beginn und Ende der Leistungen: ...
- Anzahl der am Projekt beschäftigten Mitarbeiter des Bewerbers: ...
- Nennung der Verantwortlichen auf Seiten des Bewerbers und auf Seiten des Referenzauftraggebers: ...
- Nennung der Kontaktdaten des Referenzauftraggebers: ...
Eins der Referenzprojekte sollte nach den einschlägigen Bestimmungen wie z.B. Maschinenrichtlinie, Druckgeräterichtlinie, Produktsicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsschutzgesetz, DIN-EN oder DIN-Normen, technischen Regeln, VGB, VDI, VDE und VDS (oder vergleichbar) erbracht worden sein.
Der Auftraggeber ist berechtigt, eigene Erfahrungen mit den Bewerbern aus vergleichbaren Projekten zu berücksichtigen. Sollten nachweislich negative Erfahrungen vorliegen, kann der Auftraggeber den Bewerber zu einem persönlichen Aufklärungsgespräch einladen. Kann der Bewerber in dem Aufklärungsgespräch seine Eignung trotz der schlechten eigenen Erfahrungen des Auftraggebers nicht nachweisen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Bewerber von weiteren Verfahren als ungeeignet auszuschließen.
B. Teilleistung „LTSA“
Teilleistung „LTSA“: Register O und P der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.
Register O) [MINDESTBEDINGUNG]
Referenzangaben über Langzeitwartungsverträge (LTSA)
Vorlage von drei Referenzen, mit Vertragsabschluss nicht älter als zehn Jahre, über Langzeitwartungsverträge für vergleichbare Dampfturbinenanlage mit Angaben von:
- Referenz-Auftraggeber mit Kontaktdaten
- Referenz-Kraftwerk
- Dampfturbinen (Anzahl u. Modell)
- Instand zu haltender Anlagenumfang
- Datum Vertragsabschluss
- Enthaltene Ersatzteile (Pakete, keine Liste)
Dabei ist vom Bewerber pro Referenz jeweils das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) der Bekanntmachung) bereitgestellte Formblatt (Formblatt Referenzen LTSA) zu nutzen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, eigene Erfahrungen mit den Bewerbern aus vergleichbaren Projekten zu berücksichtigen. Sollten nachweislich negative Erfahrungen vorliegen, kann der Auftraggeber den Bewerber zu einem persönlichen Aufklärungsgespräch einladen. Kann der Bewerber in dem Aufklärungsgespräch seine Eignung trotz der schlechten eigenen Erfahrungen des Auftraggebers nicht nachweisen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Bewerber von weiteren Verfahren als ungeeignet auszuschließen.
Register P) [MINDESTBEDINGUNG]
Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist:
- Ein Servicecenter (inkl. Toolcenter) in Europa zu unterhalten,
- Die gesamte Auftragsabwicklung in deutscher Sprache (mind. C1) durchzuführen und
- Fernunterstützung: 24/7 Stunden zu gewährleisten.
C. Allgemeine Anforderungen (für beide Teilleistungen)
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.1.3) C Register Q, S und T der Bekanntmachung vorzulegen. Die einzelnen Nachweise unter III.1.3. C. Register R der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.
Register Q) [MINDESTBEDINGUNG]
Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe durch aktuell gültige Zertifikate. Alternativ ist der Nachweis eines vergleichbaren eingesetzten Qualitätsmanagementsystems zu erbringen.
Register R)
Nachweis eines beim Bewerber bestehenden Energiemanagementsystems (DIN EN ISO50001:2018 oder gleichwertig), alternativ ist auch der Nachweis eines gültigen Energieaudits nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) möglich.
Register S) [MINDESTBEDINGUNG]
Der Bewerber hat einen HSE-Fragenkatalog zu beantworten. Der Fragenkatalog wird durch die Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1)) bereit gestellt.
Der Bewerber muss dabei die HSE-Ausschlusskriterien als Mindestbedingungen vollumfänglich erfüllen. Der Auftraggeber wird zudem die Antworten in dem HSE-Fragenkatalog gemäß den Bestimmungen, welche im Fragenkatalog aufgeführt sind, bewerten. Jeder Bewerber muss dabei eine minimale Punktzahl von 16 Punkten (= 30 Prozent) erreichen, um zum weiteren Verfahren zugelassen zu werden. Die konkrete Verteilung der zu vergebenden Punkte ergibt sich aus dem Fragenkatalog.
Register T) [MINDESTBEDINGUNG]
Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist
a) die Vertragsabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen,
b) Projektleiter, welche verhandlungssicher Deutsch (mind. C1) sprechen, in zur Auftragsabwicklung ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stellen und
c) Arbeitsverantwortliche vor Ort, welche fließend Deutsch (mind. B1) sprechen, zu stellen.
siehe Vertragsunterlagen.
siehe Vertragsunterlagen.
Sofern von den Bewerbern erklärt wird, dass mit der Bildung der Bietergemeinschaft (folgend "BiGe" genannt) kein Tatbestand i.S.v. § 1 GWB erfüllt wird (Eigenerklärung), sind BiGe zugelassen. Ein Zusammenschluss ist nur unter im Teilnahmewettbewerb qualifizierten Bewerbern bis spätestens zur Abgabe des 1. Angebotes möglich. Die Bewerbung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben. Es ist ein federführendes Mitglied zu benennen (bei den Teilleistungen „Erricht. Dampfturbinen-Generatorsatz“ und „LTSA“ jeweils 1 Mitglied pro Teilleistung). Dessen Vollmacht ist vorzulegen.
Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss enthalten, dass sich die Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftend konstituiert (dies gilt nicht für Bewerbergemeinschaften, die sich ausschließlich für die Teilleistungen „Erricht. Dampfturbinen-Generatorsatz“ und „LTSA“ zusammengeschlossen haben. Hier besteht die Bewerbergemeinschaft ausschließlich für das Vergabeverfahren und im Zuschlagsfalle wird der Vertrag für die Teilleistung „Dampfturbinen-Generatorsatz“ mit dem Bieter/der BiGe für die Teilleistung „Erricht. Dampfturbinen-Generatorsatz“ und für die Teilleistung „LTSA“ mit dem Bieter/der BiGe für die Teilleistung „LTSA“ geschlossen. Dementsprechend muss die Erklärung nur in dem Fall abgegeben werden, dass für eine der Teilleistungen eine Bewerbergemeinschaft gegründet wird und der Umfang der gesamtschuldnerischen Haftung muss sich nur auf die jeweilige Teilleistung beziehen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Formale Vorgaben an die Bewerbung
1. Die Bewerbung ist in beschriebener Form und in deutscher Sprache elektronisch unter: https://root.deutsche-evergabe.de/portal/ einzureichen.
Die Nutzung des Portals deutsche-evergabe.de ist für Bewerber und Bieter der Vattenfall-Projekte kostenfrei.
Teilnahmeanträge können dort abgegeben werden.
Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.
2. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung an der entsprechenden Stelle (Abschnitt "Eigene Anlagen") und bezeichnendem Dateinamen hochzuladen. Die entsprechenden Dateinamen sollten mit „Reg_“ beginnen, Abkürzungen zum Inhalt und Firma enthalten, eine Länge von 60 Zeichen und eine Größe von 20 MB nicht übersteigen.
(Beispiel: „Reg_A_UN-Praesent_Fa_XXXXXXXXXX_2021_XX_XX“).
"K.O.-Kriterien" sind Mindestbedingungen, "Mussangaben" müssen zwingend angegeben werden.
Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.1. zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.
3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.1. wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 9 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.
4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern.
5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen: .
a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit gemäß Ziffer III.1.1.), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern III.1.1. bis III.1.3. der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Bewerber hat in diesem Fall nachzuweisen, dass ihm der Nachunternehmer die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt (z.B. durch Verpflichtungserklärung).
b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die Nachweise gemäß Ziffern III.1.1. bis III.1.3. für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden.
Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen
7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z.B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
8. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein - nach Bewerberauswahl und Abgabe der Angebote bei begründetem Anlass bei einzelnen Bietern ein Audit im Rahmen eines sog. „sustainability risk assessments“ durchzuführen. Ein begründeter Anlass liegt insbesondere vor, wenn der Bieter seinen Sitz in einem CSR-Hoch-Risiko Land hat bzw. sich dort seine Produktionsstätten befinden. Eine Liste der Hoch-Risikoländer findet sich unter:
„CSR Risikoländer“
http://corporate.vattenfall.de/uber-uns/beziehungen-zu-lieferanten/
Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen des Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die Mindestbedingungen und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.
10. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem Wechsel des Auftraggebers. Es ist nicht auszuschließen, dass im Laufe des Vergabeverfahrens ein anderes Unternehmen Auftraggeber wird.
11. Fragen sind ausschließlich über das Fragen-und-Antworten-Tool der eVergabe zu stellen. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten.
12. Wenn und soweit gesetzlich zugelassen, können Eignungskriterien auch durch Verwendung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachgewiesen werden.
13. Die Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied einzeln – ist verpflichtet, eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen; dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1. der Bekanntmachung) bereitgestellte Formular zu nutzen.
B. Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe
Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können:
1. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich - unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien - wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen (Abschichtung).
2. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers.
3. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt vorhandener öffentlich-rechtlicher Genehmigungen.
4. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer von der Vergabestelle festzustellenden, wirtschaftlich vertretbaren Ausführung der Leistungen.
5. Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung noch nicht final geklärten Vorbedingungen der Dampferzeugung noch nicht mit Sicherheit feststeht, ob der mit dieser Ausschreibung (Los 5) nachgefragte Liefer- und Leistungsumfang zur Auftragsvergabe kommt. Um den kritischen Terminplan des Gesamtprojektes und des Kohleausstiegs am Standort halten zu können, ist es dennoch erforderlich, das Vergabeverfahren parallel zu veröffentlichen und durchzuführen. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer positiven Klärung der Dampferzeugung. Im Falle einer Einstellung dieses Vergabeverfahrens sind Kostenerstattungs-/Schadensersatzansprüche der Bewerber/Bieter ausgeschlossen.
6. Aufgrund der Einstufung des Auftragsgegenstandes als kritische Infrastruktur sowie des besonderen Gefährdungspotentials des Ausführungsortes auf dem bestehenden Kraftwerksstandort Reuter West und der sich daraus ergebenden Risiken für die öffentliche Sicherheit bei einem Ausfall bzw. einer Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit der Bevölkerung mit Fernwärme und Strom, macht die Vergabestelle von ihrem Recht nach § 41 Abs. 4 SektVO Gebrauch und wird die vollständigen Vergabeunterlagen nur denjenigen Bietern zur Verfügung stellen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Nur mit dieser Maßnahme kann der Schutz der Vertraulichkeit von Informationen wirksam realisiert werden.
7. Die Vergabestelle beabsichtigt, den Vertrag für die Planung des „Dampfturbinen-Generatorsatzes (inklusive Nebensysteme)“ in zwei Phasen zu unterteilen. Die erste Phase wird fest beauftragt und beinhaltet u.a. einen definierten Teil der Planung. Die zweite Phase wird zunächst nur optional beauftragt. Die Option kann vom Auftraggeber einseitig ausgeübt werden und hängt u.a. von bestandskräftigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und einer positiven finalen Investitionsentscheidung der zuständigen Aufsichtsgremien des Auftraggebers ab. Die zweite Phase beinhaltet u.a. die Ausführungsplanung, die Fertigung und Errichtung bis zur Inbetriebsetzung und Abnahme. Die Teilleistung „LTSA“ wird ebenso zunächst nur optional beauftragt.
8. Die Vergabestelle behält sich vor, in den Verdingungsunterlagen weitere Optionen bekannt zu geben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.1 GWB).
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.2 GWB).
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.3 GWB).
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer