1. Austausch der Schaltanlagenleittechnik im Pumpspeicherwerk Goldisthal und 2. Wertkontrakt über die Instandhaltung der Schaltanlagenleittechnik im Pumpspeicherwerk Goldisthal Referenznummer der Bekanntmachung: 2021001555
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vattenfall.de
Abschnitt II: Gegenstand
1. Austausch der Schaltanlagenleittechnik im Pumpspeicherwerk Goldisthal und 2. Wertkontrakt über die Instandhaltung der Schaltanlagenleittechnik im Pumpspeicherwerk Goldisthal
1. INVESTITIONSPROJEKT:
Das vorhandene Schaltanlagenleitsystem ist auf der verbindlich vorgeschriebenen Basis von Siemens Simatic PCS7 zu erneuern.
Leistungsumfang (siehe auch Anfrage/Vertragsentwurf 6001271860):
Neben der Auslegung / Engineering, Fertigung / Lieferung, Montage / Verkabelung, Ertüchtigung / Rückbau, Konfigurierung / Programmierung, Test / Inbetriebnahme und Nachweis der zugesicherten Eigenschaften / Probetrieb, ist die Dokumentation zu erstellen.
Für die Realisierung des Leitsystems (PCS7 - V9.1), für den 24/7-Betrieb, sind u.a. folgende Schwerpunkte umzusetzen:
- Aufbau von 6 Server- bzw. SPS-Schränken
- Ertüchtigung von 26 Steuerschränken
- Anpassungen in den verschiedenen Schaltanlagen, für die Signalbereitstellung
- Aufbau der Bussysteme (Feldbusse, Anlagen- und Terminalbus),
über vorhandene und neue (LWL-) Kabel
- Realisierung von 4 Automatisierungsstationen, mit 21 Peripheriesystemen und
Profibuskopplung zu 45 vorhandenen Siprotec-Schutzgeräten
- Realisierung von redundanten Domaincontrollern, OS- und Langzeitarchiv-Servern
- Realisierung von 6 OS-Clients, 2 Engineering-Stationen und einem RAS-Zugang
- Lieferung und Implementierung einer projektspezifischen Softwarebibliothek, sowie ca. 55 Prozessbildern,
für die Übernahme, Verarbeitung und Ausgabe bzw. Visualisierung von ca. 4.000 Signalen
- Aufbau der Verkabelung / Bedien- und Beobachtung, schrittweiser Schwenk / Test der Signale und abschließender Rückbau des Altsystems, inkl. Kabel
- Installation und Parametrierung aller Komponenten des Leitsystems unter Berücksichtigung der Vorgaben der IT-Sicherheit.
- Dokumentation des Systems und Schulung des Betriebspersonal
2. WERTKONTRAKT:
Der Wertkontrakt dient der Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Verbesserung) des SIEMENS PCS7 - Prozessleitsystems 2 (PLSzwei).
Dieses umfasst den Inhalt des Investitionsprojekts (siehe Anfrage/Vertragsentwurf 6001272072): "Austausch der Schaltanlagenleittechnik", mit allen Funktionen, Betriebsmitteln und Komponenten der Feld-, der Automatisierungs- und der Bedien- und Beobachtungsebene.
Weiterhin ist ein Bereitschaftssystem bereitzustellen, mit garantierten Reaktions- und Antrittszeiten zur permanenten Sicherstellung der IT-Sicherheit.
Die Laufzeit beträgt 5 Jahre zzgl. 3 Jahre Verlängerungsoption. Der Beginn der Laufzeit des Wertkontraktes richtet sich nach der Fertigstellung/Abnahme der Investitionsmaßnahme.
PSW Goldisthal
1. Austausch der Schaltanlagenleittechnik (SALT) einschließlich Dokumentation und 2. Rahmenvertrag über die Instandhaltung des unter 1. aufgeführten installierten SIEMENS PCS7 - Prozessleitsystems 2 (PLSzwei)
An das Investitionsprojekt schließt sich der Wertkontrakt an (Beginn und Laufzeit siehe oben).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Auftragsunterlagen
siehe Auftragsunterlagen
siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.1 GWB).
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.2 GWB).
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.3 GWB).
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 S.1 Nr.4 GWB).