Wärmeversorgung durch Contractoranlage für das Bauprojekt „Lohkampstraße 25 a/b“ in Hamburg Eidelstedt. Referenznummer der Bekanntmachung: OV 381-2021 aöd

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.foerdernundwohnen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=mLE0BbyN1uQ%253d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wärmeversorgung durch Contractoranlage für das Bauprojekt „Lohkampstraße 25 a/b“ in Hamburg Eidelstedt.

Referenznummer der Bekanntmachung: OV 381-2021 aöd
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09300000 Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

F & W Fördern und Wohnen AöR ("F & W") ist ein Tochterunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg

mit über 1.500 Mitarbeitenden und 150 Standorten. Als Sozialunternehmen ist es ihre Aufgabe, obdach- und

wohnungslosen, geflüchteten und Menschen, die es auf dem Wohnungsmarkt besonders schwer haben, sowie

Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung in Hamburg Wohnraum und Unterstützung zu geben.

Momentan gibt es in den Unterkünften von F & W mehr als 32 000 Plätze.

F & W errichtet derzeit ein Neubauvorhaben mit zwei Gebäuden im Hamburger Stadtteil Eidelstedt (Bezirk

Eimsbüttel) für 105 Personen, bestehend aus 46 Wohneinheiten und mit einer zu beheizenden Nutzfläche von

2.683 m2. Die Bauleistungen werden durch einen Generalunternehmer erbracht.

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die vollständige Wärmelieferung mit Heiz- und Brauchwasserwärme

für die beiden im Bau befindlichen Gebäude des Neubauvorhabens. Die Wärmelieferung muss aus einer

Heizzentrale mit Erdgas-BHKW und Erdgasspitzenkessel erfolgen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09320000 Dampf, Warmwasser und zugehörige Produkte
09323000 Fernwärme
45251200 Bau von Heizzentralen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Lohkampstraße 25 a/b Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Bieter übernimmt im Auftragsfall auf eigenes Risiko alle Aufgaben zur Wärmeversorgung der Gebäude.

Hierzu plant, errichtet, finanziert und betreibt er die Energieerzeugungsanlage und verkauft Wärme an F & W.

Während der Vertragslaufzeit obliegen dem Auftragnehmer der Betrieb und die Instandhaltung der technischen

Anlagen innerhalb seines Aufgabenbereiches, der durch die zu vereinbarenden Schnittstellen abgegrenzt wird.

Weitere Einzelheiten enthält die Funktionale Leistungsbeschreibung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 180
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Projektvertrag und Wärmelieferungsvertrag verlängern sich jeweils um weitere fünf (5) Jahre, wenn sie nicht

mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Einzelheiten

hierzu enthalten die Vergabeunterlagen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Zu den Verlängerungsoptionen siehe Ziff. II.2.7.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche

Erklärung abzugeben, die in den Angebotsunterlagen enthalten ist.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die Angebotsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse

abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise

müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5).

Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:

PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV. Ein

Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.

PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des

Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen

- Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters sowie ggf. zur

zuständigen Niederlassung.

Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen PL1 und PL2

entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft.

Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er

seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von F & W für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die

Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich F & W für ausgewählte Bieter und

etwaige Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen vor.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

WL1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.

WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen

vergleichbaren Leistungen (maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Umsätze mit der Planung, Errichtung,

Finanzierung und dem Betrieb von Energieerzeugungsanlagen zur Wärmeversorgung) in den letzten 3

abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine

Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von F & W für geeignet erachteter Belege nachweisen.

Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich F & W für ausgewählte Bieter und

etwaige Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen vor. F & W behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw.

Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, sonstige) in den letzten 3 Jahren.

TL2. Mindestens drei erfolgreich realisierte Referenzprojekte über die Ausführung von vergleichbaren

Leistungen in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag in den letzten maximal drei Jahren (Eigenerklärungen;

Stichtag: 01.09.2021) mit den Angaben gemäß Angebotsunterlagen. Maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind

Referenzen, die die Planung, Errichtung, Finanzierung und den Betrieb von Energieerzeugungsanlagen zur

Wärmeversorgung zum Gegenstand haben. Die Referenzprojekte können innerhalb der letzten drei Jahre

begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen worden sein.

Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Angebotsunterlagen mit den dort genannten Angaben

einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als fünf Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer

Einschlägigkeit.

Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt

abgegeben werden. F & W kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der

Referenzauftraggeber verlangen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu TL2: Es sind mindestens drei Referenzen einzureichen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Die Bieter (bei Bietergemeinschaft alle Mitglieder) haben eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung

eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hmb. Vergabegesetz abzugeben. Das in den Vergabeunterlagen beigefügte

Formblatt ist zwingend zu verwenden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/09/2021
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/12/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 13/09/2021
Ortszeit: 23:59

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare in den Angebotsunterlagen) können unter der in

Ziffer I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare der

Angebotsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder

Präzisierungen seitens F & W erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter

der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter

der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der

Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.

2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend,

jedoch spätestens bis zum 03.09.2021 über die Vergabeplattform gestellt werden. F & W behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.

3. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3 benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis

zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass F & W keinen Zugriff auf sie hat. Dem

Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.

4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit

Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. F & W kann Ausnahmen zulassen. Technische

Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.

5. F & W behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben.

Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der

Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.

6. Durch die Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen

vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf

das jeweilige Angebot. F & W wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung

der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem

Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der

Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und

Bewerber kommt es nicht an.

- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit

des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/08/2021