Wärmeversorgung durch Contractoranlage für das Bauprojekt „Lohkampstraße 25 a/b“ in Hamburg Eidelstedt. Referenznummer der Bekanntmachung: OV 381-2021 aöd
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.foerdernundwohnen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wärmeversorgung durch Contractoranlage für das Bauprojekt „Lohkampstraße 25 a/b“ in Hamburg Eidelstedt.
F & W Fördern und Wohnen AöR ("F & W") ist ein Tochterunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg
mit über 1.500 Mitarbeitenden und 150 Standorten. Als Sozialunternehmen ist es ihre Aufgabe, obdach- und
wohnungslosen, geflüchteten und Menschen, die es auf dem Wohnungsmarkt besonders schwer haben, sowie
Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung in Hamburg Wohnraum und Unterstützung zu geben.
Momentan gibt es in den Unterkünften von F & W mehr als 32 000 Plätze.
F & W errichtet derzeit ein Neubauvorhaben mit zwei Gebäuden im Hamburger Stadtteil Eidelstedt (Bezirk
Eimsbüttel) für 105 Personen, bestehend aus 46 Wohneinheiten und mit einer zu beheizenden Nutzfläche von
2.683 m2. Die Bauleistungen werden durch einen Generalunternehmer erbracht.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die vollständige Wärmelieferung mit Heiz- und Brauchwasserwärme
für die beiden im Bau befindlichen Gebäude des Neubauvorhabens. Die Wärmelieferung muss aus einer
Heizzentrale mit Erdgas-BHKW und Erdgasspitzenkessel erfolgen.
Lohkampstraße 25 a/b Hamburg
Der Bieter übernimmt im Auftragsfall auf eigenes Risiko alle Aufgaben zur Wärmeversorgung der Gebäude.
Hierzu plant, errichtet, finanziert und betreibt er die Energieerzeugungsanlage und verkauft Wärme an F & W.
Während der Vertragslaufzeit obliegen dem Auftragnehmer der Betrieb und die Instandhaltung der technischen
Anlagen innerhalb seines Aufgabenbereiches, der durch die zu vereinbarenden Schnittstellen abgegrenzt wird.
Weitere Einzelheiten enthält die Funktionale Leistungsbeschreibung.
Projektvertrag und Wärmelieferungsvertrag verlängern sich jeweils um weitere fünf (5) Jahre, wenn sie nicht
mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Einzelheiten
hierzu enthalten die Vergabeunterlagen.
Zu den Verlängerungsoptionen siehe Ziff. II.2.7.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche
Erklärung abzugeben, die in den Angebotsunterlagen enthalten ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Angebotsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können auf der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse
abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise
müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5).
Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB) gemäß § 48 VgV. Ein
Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten.
PL2. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des
Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen
- Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters sowie ggf. zur
zuständigen Niederlassung.
Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen PL1 und PL2
entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er
seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von F & W für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die
Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich F & W für ausgewählte Bieter und
etwaige Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen vor.
WL1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen
vergleichbaren Leistungen (maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind Umsätze mit der Planung, Errichtung,
Finanzierung und dem Betrieb von Energieerzeugungsanlagen zur Wärmeversorgung) in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine
Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von F & W für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich F & W für ausgewählte Bieter und
etwaige Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen vor. F & W behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen.
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw.
Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, sonstige) in den letzten 3 Jahren.
TL2. Mindestens drei erfolgreich realisierte Referenzprojekte über die Ausführung von vergleichbaren
Leistungen in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag in den letzten maximal drei Jahren (Eigenerklärungen;
Stichtag: 01.09.2021) mit den Angaben gemäß Angebotsunterlagen. Maßgeblich für die Vergleichbarkeit sind
Referenzen, die die Planung, Errichtung, Finanzierung und den Betrieb von Energieerzeugungsanlagen zur
Wärmeversorgung zum Gegenstand haben. Die Referenzprojekte können innerhalb der letzten drei Jahre
begonnen, durchgeführt oder abgeschlossen worden sein.
Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Angebotsunterlagen mit den dort genannten Angaben
einzureichen. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als fünf Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer
Einschlägigkeit.
Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt
abgegeben werden. F & W kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der
Referenzauftraggeber verlangen.
Zu TL2: Es sind mindestens drei Referenzen einzureichen.
Die Bieter (bei Bietergemeinschaft alle Mitglieder) haben eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung
eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hmb. Vergabegesetz abzugeben. Das in den Vergabeunterlagen beigefügte
Formblatt ist zwingend zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen (inkl. Vordrucke und Formulare in den Angebotsunterlagen) können unter der in
Ziffer I.3 genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Vordrucke und Formulare der
Angebotsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder
Präzisierungen seitens F & W erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter
der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter
der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der
Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend,
jedoch spätestens bis zum 03.09.2021 über die Vergabeplattform gestellt werden. F & W behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3 benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis
zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass F & W keinen Zugriff auf sie hat. Dem
Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit
Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. F & W kann Ausnahmen zulassen. Technische
Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
5. F & W behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben.
Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der
Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
6. Durch die Abgabe eines Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen
vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf
das jeweilige Angebot. F & W wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung
der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem
Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und
Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.