Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) für den Neubau des Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages (BIZ) und der Unterirdischen Kältezentrale (UKZ) VOEK 225-21 Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 225-21

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=406496
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=406496
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) für den Neubau des Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages (BIZ) und der Unterirdischen Kältezentrale (UKZ) VOEK 225-21

Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 225-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71317200 Dienstleistungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand sind Leistungen und Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten des Bauvorhabens.

Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator übernimmt Leistungen während der Planungsphase des Bauvorhabens. Hierbei handelt es sich um Leistungen gemäß Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen („RAB“) 30 Nummer 3. Es umfasst die projektspezifisch erforderlichen Leistungen während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens nach § 3 Absatz 2 BaustellV.

Außerdem übernimmt der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator Leistungen während der Ausführung des Bauvorhabens. Die Leistungen während der Ausführungsphase des Bauvorhabens umfassen Leistungen gem. RAB 30 Nummer 3.2. Die Leistungen sind für die ordnungsgemäße Erledigung im Allgemeinen erforderlich. Diese Leistungen werden grundsätzlich im Paket komplett beauftragt. Es umfasst die projektspezifisch erforderlichen Leistungen während der Ausführung des Bauvorhabens nach § 3 Absatz 3 BaustellV.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

11011 Berlin, Platz der Republik, Scheidemannstraße am Reichstagsgebäude

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für die Maßnahme Neubau des Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages (BIZ) und der Unterirdischen Kältezentrale (UKZ) werden Dienstleistungen einer Sicherheits- und Gesundheitskoordination vergeben.

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beabsichtigt die Errichtung des Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages (BIZ) und der Unterirdischen Kältezentrale (UKZ) (gemeinsam der „Bauvorhaben“).

Für das BIZ wurde vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) in enger Abstimmung mit dem Deutschen Bundestag, dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Land Berlin ein offener, zweiphasiger Wettbewerb durchgeführt. Der Gewinnerentwurf soll nunmehr umgesetzt werden.

Die Besucher des Deutschen Bundestags sollen zukünftig in ausreichend großen Räumlichkeiten durch zielgruppengerecht aufbereitete Informationen mit Vorträgen, interaktiven Rollenspielen, Filmen sowie auch internetgestützten Medien individuell und in Gruppen auf die Teilnahme an der Plenarsitzung von den Besuchertribünen aus angemessen vorbereitet werden. Weiterhin sollen Räume für das Zusammentreffen der Abgeordneten mit ihren Besuchergruppen sowie ein Bistro und ein Bundestagsshop errichtet werden.

Die Verbindung von BIZ und Reichstagsgebäude wird durch einen Besuchertunnel gewährleistet, so dass nur eine einzige Sicherheitskontrolle für die Besucher erforderlich wird.

Die Kälteerzeugung für das Reichstagsgebäude und das Besucherinformationszentrum (BIZ) wird künftig durch eine neu errichtete unterirdische Kältezentrale vor dem Reichstagsgebäude erfolgen. Des Weiteren ist durch den Entfall der öffentlichen Toiletten die Neuerrichtung von Toiletten erforderlich. Neben den Außenanlagen des BIZ und weiteren Eingriffen im Bereich der Sicherheitszone, gehören die Zaunanlagen und der Aha-Graben im Bereich des Sicherheitsperimeters vor dem Reichstagsgebäude zum Gesamtprojekt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 77
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Siehe Vertragsbedingungen (Bestandteil der Vergabeunterlagen: Anlage 3 der Bewerbungsbedingungen).

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung. Weiterhin hält sich der Auftraggeber vor, erforderliche, weitere Stufen und sonstige Leistungen einzeln oder im Ganzen optional zu übertragen. Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zuschlagsriterium und dessen Bewertung:

Die angebotenen Pauschalpreise und der gemittelte Stundensatz werden in Wertungspunkte umgerechnet.

Maximal sind 1.000 Wertungspunkte erreichbar. Die Bewertung der Pauschalpreise fließt mit 90 % und die Bewertung der gemitterten Stundensätze mit 10 % in die Preisbewertung ein. Für den günstigsten Pauschalpreis erhält ein Bieter 900 Wertungspunkte und für den günstigsten gemittelten Stundensatz 100 Wertungspunkte.

Für einen Abstand von 1 % zum günstigsten Angebot erhält der Bieter 1 % weniger Punkte von der Maximalpunktzahl.

(Beispiele: Für einen Abstand von 10 % zum günstigsten Pauschalpreis erhält der Bieter 10 % weniger Punkte, dh. 810 Wertungspunkte. Für einen Abstand von 10 % zum günstigsten gemittelten Stundensatz erhält der Bieter 10 % weniger Punkte, dh. 90 Wertungspunkte).

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die RAB 30 beschreibt die für die Tätigkeit als Koordinator erforderliche Qualifikation und seine Aufgaben. Ein geeigneter Koordinator ist, wer über ausreichende und einschlägige baufachliche Kenntnisse, arbeitsschutzfachliche Kenntnisse und Koordinatorenkenntnisse sowie berufliche Erfahrung in der Planung und/oder der Ausführung von Bauvorhaben verfügt.

Er muss die Fähigkeit besitzen, Arbeitsabläufe systematisch, vorausschauend und gewerkübergreifend zu durchdenken, sich anbahnende Gefährdungen zu erkennen und die gebotenen Koordinierungsmaßnahmen zu treffen. Außerdem ist ein hinreichendes Maß an Sozialkompetenz erforderlich sowie die Fähigkeit zur Teamarbeit, zur Führung kooperativer Prozesse und sachdienlicher Kommu-nikation.

Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und über den Qualifikationsnachweis verfügen. Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Leistungen gehören, sofern sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen. Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern alle Partner die Anforderungen erfüllen.

Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung sind vorzulegen:

Zertifikat Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators gem. § 3 Baustelleverordnung (RAB 30) oder ein vergleichbarer Qualifikationsnachweis.

Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, nicht älter als 6 Monate.

Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB. Die Auftraggeberin stellt hierfür ein Formblatt zur Verfügung (Nachweis durch Eigenerklärung Formblatt 2: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Nachweis durch Eigenerklärung)

2. Nachweis des Bestehens oder rechtsverbindliche Erklärung für den Auftragsfall des Abschlusses einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1. Mindestjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für die Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination und in folgender Höhe: EUR 200.000,00 sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (Nachweis durch Eigenerklärung).

Zu 2. Nachweis des Bestehens oder rechtsverbindliche Erklärung für den Auftragsfall des Abschlusses einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von EUR 1,5 Mio. für Personenschäden sowie von EUR 1,0 Mio. für Sach- und Vermögensschäden (jeweils 2fach maximiert)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Ausreichende berufliche Erfahrungen des Bieters im Bereich Sicherheit und Gesundheitskoordination (Nachweis durch Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen mit Angaben des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers und weitere Angaben, die die Erfüllung der Mindestanforderungen belegen)

2. Einen Nachweis durch eine Eignungserklärung der durchschnittlich jährlichen Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren (Nachweis durch Eigenerklärung)

3. Angaben der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Nachweis durch Eigenerklärung, Diplom/Master Architektur- oder Ingenieurwesen, Nachweis der Zusatzausbildung zum SiGeKo nach RAB 30 oder vergleichbar und Nachweis der Zusatzausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1. berufliche Erfahrungen:

Es sind jeweils mindestens zwei Unternehmensreferenzen für Sicherheits- und Gesundheitskoordination nachzuweisen:

1) beim Neubau eines vergleichbaren Objekts. Zu den vergleichbaren Objekten zählen: Besucher- oder Informationszentren, Verwaltungs-, Büro-, Parlaments- oder Gerichtsgebäuden, Infrastrukturprojekte (z.B. Flughäfen), Bildungszentren, Hochschulen, Universitäten, Akademien, Hörsaal- und Kongresszentren sowie Kulturgebäuden mit vergleichbar hohem repräsentativen Anspruch. Komplexität von mind. HOZ IV gem. Anlage 10.2 zu § 35 Abs. 7 HOAI,

2) Abschluss der LPH 8 zwischen 01.01.2016 und dem Ablauf der Angebotsfrist,

3) Projektvolumen von mind. 50 Mio. EUR brutto (KG 200-500) pro Referenz,

4) mindestens Durchführung der Stufen 1 und 2 im Leistungsbild nach Ziffer 3 RAB 30 oder vergleichbarer Umfang der Leistungen.

Zu 2. Mitarbeiterzahlen

Durchschnitt der Mitarbeiterzahlen (VZÄ) einschl. nachweislich zur Verfügung stehender Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel, die mit vergleichbarer Leistungen beschäftigt sind: mindestens 3.

Zu 3. Technische Fachkräfte

Der Projektleiter SiGeKo muss namentlich festgelegt werden über einen akademischen Grad (Diplom/Master) in der Fachrichtung Architektur oder Ingenieur verfügen sowie wenigstens 5 Jahre Berufserfahrung mit vergleichbaren Leistungen haben. Außerdem muss diese Person eine Qualifikation als SiGeKo nach RAB 30 mit speziellen Kenntnissen gemäß RAB 30 oder vergleichbar sowie die Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit haben. Diese Person muss als Mindestanforderung nachweislich als Projektleiter bereits Erfahrungen mit mindestens einem vergleichbaren Projekt erbracht haben, die die folgenden Mindeststandards erfüllt:

1) beim Neubau eines vergleichbaren Objekts. Zu den vergleichbaren Objekten zählen: Besucher- oder Informationszentren, Verwaltungs-, Büro-, Parlaments- oder Gerichtsgebäuden, Infrastrukturprojekte (z.B. Flughäfen), Bildungszentren, Hochschulen, Universitäten, Akademien, Hörsaal- und Kongresszentren sowie Kulturgebäuden mit vergleichbar hohem repräsentativen Anspruch. Komplexität von mind. HOZ IV gem. Anlage 10.2 zu § 35 Abs. 7 HOAI,

2) Abschluss der LPH 8 zwischen 01.01.2016 und dem Ablauf der Angebotsfrist,

3) Projektvolumen von mind. 50 Mio. EUR brutto (KG 200-500) pro Referenz,

4) mindestens Durchführung der Stufen 1 und 2 im Leistungsbild nach Ziffer 3 RAB 30 oder vergleichbarer Umfang der Leistungen. (Nachweise: Eigenerklärung, Diplom/Master Architektur- oder Ingenieurwesen, Nachweis der Zusatzausbildung zum SiGeKo nach RAB 30 oder vergleichbar, und Nachweis der Zusatzausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit)

Stellvertreter mit einem Studienabschluss (Diplom/Master) in der Fachrichtung Architektur- oder Ingenieurwesen, mit einer Qualifikation SiGeKo nach RAB 30 oder vergleichbar, einer Qualifikation als Fachkraft für Arbeitssicherheit und Kenntnissen der speziellen, einem Koordinator nach der BaustellV obliegenden Aufgaben und Verpflichtungen nach RAB 30, der über mindestens jeweils 2 Jahre Berufserfahrung mit vergleichbaren Leistungen verfügt. (Nachweise: Eigenerklärung, Diplom/Master Architektur- oder Ingenieurwesen, Nachweis der Zusatzausbildung zum SiGeKo nach RAB 30 oder vergleichbar, und Nachweis der Zusatzausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit)

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/09/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/11/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 28/09/2021
Ortszeit: 12:01
Ort:

10623 Berlin, Fasanenstraße 87

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Öffnung erfolgt ausschließlich durch die Mitarbeiter*innen der Auftragsgeberin.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe online.de) heruntergeladen werden. Außer die Anlage 2 zu den Vertragsbedingungen „Vollständige Planungsunterlagen des vorläufigen Standes EW-Bau 05/2021“ und der Anlage 2a zu den Vertragsbedingungen „Erläuterungsbericht zur zur sicherheitstechnischen Betrachtung der EW-Bau“, diese werden zum Schutz der Vertraulichkeit, nach Einreichung der Verschwiegenheitserklärung (Anlage 6 der Bewerbungsbedingungen) zur Verfügung gestellt.

2) Alle Nachweise können in Form von Eigenerklärungen erfolgen, soweit sich aus der Ausschreibung nicht etwas anderes ergibt. Alle vom Auftraggeber unter dem unter Ziff. 1.3 genannten Link bereitgestellten Formblätter sind zwingend zu verwenden.

3) Beabsichtigt der Bieter keine Bietergemeinschaft zu bilden, zum Nachweis seiner Eignung aber auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beispielsweise im Wege einer Unterbeauftragung oder in sonstiger Weise zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bieter auch für den jeweiligen Eignungsleihgeber die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmern durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen (§ 47 VgV). Auf das Formblatt „Verpflichtungserklärung Eignungsleihgeber“ wird verwiesen.

4) Falls eine Unterauftragsvergabe ohne Eignungsleihe beabsichtigt ist, sind die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen.

5) Neben den Vergabeunterlagen, werden auch alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Vergabeunterlagen, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen über die Vergabeplattform unter dem Link unter I.3) bereitgestellt. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt grundsätzlich ohne eine weitere Registrierung. Eine freiwillige Registrierung bis zur Abgabe der Angebote ist möglich und wird ausdrücklich empfohlen. Sie bietet den Vorteil, dass die registrierten Bieter über Änderungen und Ergänzungen der Vergabeunterlagen sowie mögliche Bieterfragen automatisch informiert werden. Bieter, die sich nicht registrieren lassen, müssen sich selbstständig über mögliche Änderungen bzw. Ergänzungen der Vergabeunterlagen oder Bieterfragen sowie deren Beantwortung auf der Plattform informieren. Unterlassen die betreffenden Bieter die Beschaffung der neuen bzw. geänderten Unterlagen (z. B. geänderte Fristen, ergänzte Unterlagen), gelten die hierin enthaltenen Informationen dennoch für und gegen diese Bieter. Angebote sind in elektronischer Form bis zum Ende der Frist für die Abgabe von Angeboten ausschließlich über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de einzureichen. Hierfür ist eine Registrierung erforderlich.

Hinweise gemäß § 11 Abs. 3VgV:

Die zur Nutzung der e Vergabe Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e Vergabe Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots Assistenten (AnA) und der Signatur Client für Bieter (Sig Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e Vergabe Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform bestimmt.

Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e Vergabe Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e Vergabe Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf www.evergabe-online.de bereit.

6) Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die dem Bieter für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.

7) Geforderte Erklärungen und Nachweise gem. Checkliste in den Formblättern Angebot (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen „Übersicht der Formblätter“) sind mit dem Angebot, spätestens zu dem in IV.2.2 genannten Termin vorzulegen.

Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der in IV.2.2 genannten Frist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers nachgereicht werden. Werden auf diese Weise nachgeforderte Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb der Nachforderungsfrist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Nicht nachgefordert werden: ausgefülltes Angebotsformblatt und bepreiste Leistungsbeschreibung.

8) Datenschutzinformation für am Verfahren beteiligte Dritte:

Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Datenschutzinformation der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Anlage 8 der Bewerbungsbedingungen Datenschutzerklärung BlmA) zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bewerber vorab zu informieren.

Die Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte (Bieterfragen), die ausschließlich über die e Vergabe Plattform (www.evergabe-online.de) bzw. per Email an [gelöscht]. de einzureichen sind, endet am 16.09.2021, 12.00 Uhr. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ausschließlich über die e Vergabe Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.

Bei technischen Fragen zur e Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an e Vergabe HelpDesk:

Telefon: +49 (0) 22899 610 1234, E-Mail: [gelöscht]

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundesimmobilien.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/08/2021