Leistungen der Objektplanung für Gebäude zur Erweiterung der Friedenauer Gemeinschaftsschule in modularer Holztafelbauweise, Rubensstraße 63, 12157 Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: TW-rube63_dfk2-0-OBJ

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10820
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/145574
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://my.vergabeplattform.berlin.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Leistungen der Objektplanung für Gebäude zur Erweiterung der Friedenauer Gemeinschaftsschule in modularer Holztafelbauweise, Rubensstraße 63, 12157 Berlin

Referenznummer der Bekanntmachung: TW-rube63_dfk2-0-OBJ
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Auf dem Grundstück der Friedenauer Gemeinschaftsschule soll ein temporäres Ausweichgebäude in modularer und präfabrizierter Holztafelbauweise entstehen. Das Bausystem soll mit seinem hohen Vorfertigungsgrad einen beschleunigten Bauablauf ermöglichen und die Demontier- und Wiederverwendbarkeit sicherstellen.

Der Leistungsumfang entspricht im Wesentlichen den Grundleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume gem. Anlage 10 zur HOAI 2021 und umfasst die Leistungsphasen 3-8.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Rubensstraße 63, 12157 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftrag beinhaltet Architektenleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 3 bis 8 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise sowie ggf. besondere Leistungen zu vergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst die LPH 3 teilweise, LPH 4 ganz, LPH 5 teilweise.

Der Standort Friedenauer Gemeinschaftsschule soll durch 2 zusätzliche Züge erweitert werden. Das Fliegende Klassenzimmer DFK 2.0 in modularer Holztafelbauweise, dient bis zur Erweiterung des Gesamtstandortes als Verfügungsgebäude.

Es ist als temporäres dreigeschossiges Schulgebäude in Holz-Tafelmodulen für insgesamt 2 Züge (1 Zug Grundstufe und 1 Zug Sekundarstufe) konzipiert.

Das DFK 2.0, rube63 wird auf dem Schulgrundstück als einzelnstehender, temporärer und in seinen Modulen wiederwendbarer Erweiterungsneubau zur bestehenden Schule errichtet und soll so als Muster für weitere Gebäude dieses Typs dienen und ist für eine Standzeit von etwa 10 Jahren konzipiert.

Der Bedarf im Einzelnen wird zwischen FM, Schulamt und Nutzer im Laufe des Planungsprozesses weiter abgestimmt werden.

Das zu planende Gebäude für rund 300 Schüler*innen gliedert sich in die drei Funktionseinheiten: Erschließung, Unterricht, Technik:

Die drei, nicht unterkellerten Geschosse ruhen auf einer flach gegründeten Unterkonstruktion, die OK Fußbodenebene EG befindet sich 0,4 m über der Geländeoberfläche. Der Gebäudezugang wird über Treppen und eine Rampe gewährleistet. Die vertikale innere Erschließung erfolgt über ein durchgehendes Treppenhaus und einen Aufzug sowie eine zweite, offene Treppenanlage.

Die horizontale innere Erschließung der Klassen-, Team- und Technikräume erfolgt in jeder der drei Ebenen über gemeinsam genutzte, ebene und schwellenfreie Flure.

Das Gebäude wird auf einem Kleinspielfeld auf dem Schulgrundstück errichtet. Es ist geplant, das DFK 2.0 nach Fertigstellung der Baumaßnahmen zu demontieren und anschließend an weiteren Schulstandorten temporär zu errichten.

Es liegt eine Vor- und Entwurfsplanung vor. Dieser Stand ist zu adaptieren, ggf. zu ergänzen und in die weiteren Leistungsphasen überzuleiten.

Das Bedarfsprogramm wurde am im April 2021 eingereicht und befindet sich derzeit in Prüfung. Das genehmigte Bedarfsprogramm wird bis voraussichtlich im September 2021 vorliegen.

Die EVU ist in Erarbeitung durch die zuständige Baudienstelle. Mit der genehmigten EVU wird bis voraussichtlich Anfang des Jahres 2022 gerechnet.

Vom Bieter wird umfangreiche Erfahrung im Holzbau erwartet. Den Schwerpunkt bilden hier Erfahrungen mit modularen Systemen, insbesondere im Holztafelbau.

Es wird die Begleitung des Partizipationsprozesses erwartet.

Die Vergabe der baulichen Leistungen soll mittels Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnis erfolgen. Hierbei ist die Vergabe auf möglichst wenige Vergabeeinheiten zu reduzieren.

Im Rahmen der Ausführungsplanung soll die vom Fachbereich Baumanagement entwickelte und in der Anlage beigefügte Entwurfsplanung mit Schwerpunktsetzung auf die Konstruktion optimiert und fortgeschrieben werden, mit dem Ziel, das Gebäude bis zum Ende des II. Quartals 2023 zu errichten.

Die Baumaßnahme DFK 2.0 ist Bestandteil der Berliner Schulbauoffensive BSO und wurde für die Investitionsplanung des Landes Berlin angemeldet. Eine Finanzierungszusage ist hiermit nicht verbunden.

Die vorläufig geschätzten Gesamtbaukosten (brutto) belaufen sich auf rund 7,8 Mio. € (brutto), davon rund 4,1 Mio. € für die KG 300 und rund 1,6 Mio. € für die KG 400.

Ggf. sind Preisgleitklauseln nach ABau im Rahmen der Ausschreibungen für Bauleistungen zu berücksichtigen

Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 410.H F der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben).

Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Darstellung Personalkonzept; Qualifikation und Erfahrung der vorgesehenen Mitarbeiter; Darstellung zur geplanten Zusammenarbeit mit dem AG, anderen Planern und zur Durchführung des Bauvorhabens / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen anhand von vergleichbaren Referenzprojekten mit ähnlicher Aufgabenstellung / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Darstellung der vorgesehenen und im Angebot enthaltenen Instrumente zur Einhaltung von Kosten, Terminen, Qualitäten; Sicherstellung der Mittelverausgabung und Dokumentation / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Beantwortung von Ad-hoc-Fragen bezogen auf die Inhalte des Angebots (während des Bietergesprächs) / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Beantwortung von Standardfragen (während des Bietergesprächs) / Gewichtung: 10
Kostenkriterium - Name: Angebot für die Gesamtleistung der Objektplanung bei Gebäuden einschl. Zuschläge, besonderer Leistungen, Nebenkosten / Gewichtung: 17
Kostenkriterium - Name: Stundensätze / Gewichtung: 3
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/12/2021
Ende: 31/07/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.

In der Summe werden für die objektiven Kriterien max. 100 Pkt vergeben:

1. Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (6 Pkt)

1.1 (6 Pkt) – Teilnahmeantrag mit einem mittleren jährlichen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Neubau im Hochbau) der letzten 3 Jahre (2018/2019/2020) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto)

2. Angaben zur Mitarbeiterstruktur (8 Pkt)

2.1 (8 Pkt) – In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerber werden im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 2 Architekten nachgewiesen. Davon werden mindestens 50 % der Architekten nachgewiesen, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten. Wenigstens dürfen es aber 2 Architekten sein, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten.

3. Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern (max. 24 Pkt)

Mit 0 Punkten wird das Unterkriterium bewertet, wenn die vorgesehenen Projektmitarbeiter nicht über eine abgeschlossene Fachhochschul- und/oder Hochschulausbildung oder gleichwertig verfügen.

3.1 Der/Die Projektleiter/in verfügt über:

3.1.1 (5 Pkt*) – 10 Jahre Berufserfahrung bei entsprechenden Dienstleistungen der Objektplanung im Hochbau (nach Diplom oder gleichwertig)

3.1.2 (3 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt mit modularen Systemen in Holztafelbauweise

3.1.3 (2 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 3 Jahren

3.2 Der/Die stellvertretende Projektleiter/in verfügt über:

3.2.1 (5 Pkt*) – 10 Jahre Berufserfahrung bei entsprechenden Dienstleistungen der Objektplanung im Hochbau (nach Diplom oder gleichwertig)

3.2.2 (3 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt mit modularen Systemen in Holztafelbauweise

3.2.3 (2 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 2 Jahren

3.3 (4 Pkt) – Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter verfügen insgesamt über Erfahrung in der Planung und Objektüberwachung im Hochbau von mindestens 5 Jahren.

4. Angaben zu den Referenzprojekten (max. 62 Pkt)**

Jedes der zwei Referenzprojekte wird mit bis zu 31 Pkt. bewertet. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle in Ziff. III.1.3 Nr. 2 aufgeführten Bedingungen a-f erfüllt sind.

4.1 (4 Pkt) – Die Bauwerkskosten (brutto) nach DIN 276 KG 200-600 betragen mindestens 5 Mio. EUR.

4.2 (2 Pkt) – Das Referenzprojekt hatte eine Baukostenobergrenze.

4.3 (5 Pkt) – Es wurde mit einer Holztafelbauweise realisiert.

4.4 (3 Pkt) – Es wurde der Partizipationsprozess begleitet.

4.5 (1 Pkt) – Es wurde bei laufendem Betrieb umgesetzt.

4.6 (3 Pkt) – Es handelt sich um ein Objekt der Honorarzone III.

4.7 (2 Pkt) – Es wurde nach den technischen und formellen Anforderungen der ABau oder einem vergleichbaren Regelwerk für öffentliches Bauen geplant und umgesetzt.

4.8 (3 Pkt) – Es wurde für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht.

4.9 (3 Pkt) – Es beinhaltet die Herstellung von Barrierefreiheit (mindestens mit einer Rampe und einem Aufzug).

4.10 (5 Pkt) – Der Projektleiter oder der stellvertretende Projektleiter, der als vorgesehener Leistungserbringer benannt wurde, war maßgeblich, d.h. als Projektleiter oder stellvertretende Projektleiter am Referenzprojekt tätig.

[* Je Monat Berufserfahrung wird ein 5/120 Punkt vergeben. Max. können 5 Punkte für 10 Jahre Berufserfahrung erreicht werden.]

[** Entsprechende Bestätigungen des AG sind auf Nachforderung einzureichen.]

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Mit dem Abschluss des Vertrags werden lediglich die nicht optionalen Teile der Leistung beauftragt. Die weiteren Leistungen, Leistungsstufen und Leistungsteile werden einzeln oder im Ganzen, ganz oder teilweise, schriftlich beauftragt. Voraussetzung für die Beauftragung weiterer Leistungsstufen ist die schriftliche Vereinbarung einer Baukostenobergrenze als Beschaffenheit. Weitere wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens (Baukostenobergrenze) und der Termine.

Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich explizit vor, einzelne Leistungen ganz oder in Teilen auch an Dritte zu vergeben.

Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 3 bis 8 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise zu vergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst die LPH 3 teilweise, LPH 4 ganz, LPH 5 teilweise.

Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung ist keine Honorarerhöhung abzuleiten.

Es sind weitere besondere und zusätzliche Leistungen optional zu übernehmen:

- Übernahme des bestehenden Raumbuches und Fortschreiben

- Begleitung des Partizipationsprozesses

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben

(keine abschließende Auflistung).

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der vom Auftraggeber bereitgestellte Bewerberbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen.

Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind Bewerberbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen.

Bewerber-/Bietergemeinschaften:

Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der im Bewerberbogen verlangten Angaben. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten einen separaten Bewerberbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ vorlegen.

Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):

Bei Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe sind pro Unternehmen ein separater Bewerberbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen.

Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):

Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen will, muss für die Unterauftragnehmer kein separater Bewerberbogen oder die „Eigenerklärung zur Eignung“ beigefügt werden. Der Hauptauftragnehmer muss jedoch im Bewerberbogen Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.

Bewerberbogen: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:

Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien/

Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen.

Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

[1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:

Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und [Betrag gelöscht] EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.

Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine Eigenerklärung im Bewerberbogen oder eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Vor Vertragsschluss muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.

Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern mit Eignungsleihe ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer mit Eignungsleihe eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.

[2.] Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV: gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

[zu 1] Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) ist spätestens zum Vertragsschluss zu bringen. Die Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung muss mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

[3.] Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.

[4.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der Leistungen, Bauwerkskosten nach DIN 276, gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.

Es werden insgesamt nur so viele Punkte vergeben, wie mit zwei Referenzen maximal erzielbar wären. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis f) erfüllt sind:

a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Nachunternehmerleistungen sein. (Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe eines Unterauftragnehmers sind entsprechend mehr Bewerberbögen mit den jeweils erbrachten Leistungen auszufüllen.)

b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein.

c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden.

d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein und dürfen max. 5 Jahre zurückliegen d. h. die Übergabe an den Bauherrn darf max. 5 Jahre zurückliegen (Stichtag: Tag vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).

e) In der Summe der Referenzen müssen die Leistungsphasen 3-8 erfüllt worden sein.

f) Bei dem Referenzprojekt muss es sich um einen Neubau in Modulbauweise handeln.

Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9) genannten Kriterien/Unterkriterien.

Es dürfen max. 2 Projektmitarbeiter, max. 2 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften (BG) und/oder Nachunternehmern (NU) ggf. in den einzelnen Bewerberbögen jeweils Felder frei. Sofern mehr als 2 Referenzen angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit der Anzahl der max. geforderten Projekte multipliziert.

Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten Eigenerklärung und des Bewerberbogens gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen:

- Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers

- Referenzschreiben der Auftraggeber zu den genannten 2 Referenzprojekten

- Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des im Bewerberbogen genannten Hauptbearbeiters und stellvertretenden Bearbeiters

Diese Unterlagen sind aus Datenschutzgründen nur auf Anforderung einzureichen.

Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.

Über die geforderten Unterlagen hinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens für den Projektleiter, den stellvertretenden Projektleiter, den Bauleiter und ggf. weitere Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten eingesetzt werden.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Nach § 75 (1) VgV Qualifikation des Auftragnehmers als Architekt/in.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml).

Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen elektronisch unterschrieben einzureichen:

— IV 4021 F Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung - Teil A (Wirt-2141),

— IV 407 F Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz (Wirt-240),

— IV 125 F Unteraufträge/Eignungsleihe (Wirt-235)

— IV 126 F Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen (Wirt-236)

— IV 128 F Erklärung der Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Wirt-238),

(Auflistung nicht abschließend.)

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/09/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Es sind der Bewerberbogen und die Eigenerklärung (IV 124 EU F) ausgefüllt einzureichen.

2. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ (Mit Hilfe der Suchmaske das Vergabeverfahren „TW-rube63_dfk2-0-OBJ“ öffnen).

3. Bei Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform liegt es in der Verantwortung des Bewerbers, sich Informationen zu Rückfragen und Änderungen einzuholen.

4. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich elektronisch über die dafür vorgesehene Funktion auf der Vergabeplattform zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote, die auf einem anderen Weg (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, werden ausgeschlossen.

5. Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.

6. Änderungen in den zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig.

7. Der Bewerberbogen und die Eigenerklärung müssen auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.

8. Die Frist für Rückfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gemäß § 20 (3) Nr. 1 VgV endet am 06.09.2021.

9. Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.

Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 (1) Nr. 3 i.V.m. § 6 (3) bis (6) des Berliner Datenschutzgesetzes sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.

10. Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.

11. Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die in Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle.

12. Wettbewerbsbeschränkende Absprachen führen zum Ausschluss aus dem Verfahren und berechtigen auch nach Abschluss des Vertrages zur Kündigung durch den Auftraggeber.

13. Für die Teilnahme am Verfahren wird von der Vergabestelle keine Aufwandserstattung, Entschädigung oder Vergütung gewährt; dies gilt auch für den Fall, dass das Verfahren gleich zu welchem Zeitpunkt abgebrochen wird.

14. Alle Teilnehmer am Verfahren verpflichten sich, die Ihnen im Rahmen dieses Verfahrens bzw. bei Vertragsausführung bekannt werdenden Informationen vertraulich zu behandeln.

15. Es gelten die „Bewerbungsbedingungen Teilnahmewettbewerb EU“ gemäß IV 1220EU der ABau Berlin.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).

Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/08/2021