Hydropflanzen Referenznummer der Bekanntmachung: 1286-SL-Hydropflanzen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hydropflanzen
Die BWI erwägt, für 4 Lose je einen (1) Rahmenvertrag mit einem (1) Unternehmen über die Bereitstellung von Mietleistungen für Hydropflanzsysteme (als Komplettlösung - Gestellung von Kübel, Pflanze, Hydrokultur inkl. Pflegeleistungen) auf den Büroflächen von BWI-Standorten in Frankfurt, Berlin, München, Rheinbach, Hilden, Bonn und Meckenheim zu vergeben.
Los 1 - Frankfurt am Main
Ziel ist der Abschluss eines (1) Rahmenvertrages mit einem (1) Unternehmen über die Miete und Pflege von 40 Hydropflanzsystemen (Pflanze, Gefäß und Substrat) für den Standort Frankfurt am Main.
Los 2 - Berlin
Ziel ist der Abschluss eines (1) Rahmenvertrages mit einem (1) Unternehmen über die Miete und Pflege von 76 Hydropflanzsystemen (Pflanze, Gefäß und Substrat), für die Miete und Pflege von 66 Stauraumbegrünungs-Hydropflanzsystemen (Pflanzen, Gefäß und Substrat) und die Pflege von 25 BWI-eigenen Pflanzen für den Standort Berlin.
Los 3 - München
Ziel ist der Abschluss eines (1) Rahmenvertrages mit einem (1) Unternehmen über die Miete und Pflege von 319 Hydropflanzsystemen (Pflanze, Gefäß und Substrat) für den Standort München.
Los 4 - Rheinland
Ziel ist der Abschluss eines (1) Rahmenvertrages mit einem (1) Unternehmen über die Miete und Pflege von 437 Hydropflanzsystemen (Pflanze, Gefäß und Substrat), für die Miete und Pflege von 10 Stauraumbegrünungs-Hydropflanzsystemen (Pflanzen, Gefäß und Substrat) und die Pflege von 25 BWI-eigenen Pflanzen für die Region Rheinland (Standorte Rheinbach, Hilden, Bonn, Meckenheim).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Frankfurt am Main
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65201
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Berlin
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65201
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 - München
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65201
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4 - Rheinland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65201
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.