Regierungsberatung Deutsche Beratergruppe Referenznummer der Bekanntmachung: 13005/008-09#026
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 13005/008-09#026
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Regierungsberatung Deutsche Beratergruppe
Regierungsberatung Deutsche Beratergruppe
Seit 1994 erfolgt die Unterstützung von Staaten in Mittel- und Osteuropa durch das Projekt
„Regierungsberatung Deutsche Beratergruppe / Wirtschaftspolitischer Dialog“. Ziel ist es, die wirtschaftlichen
Entwicklungen in diesen Ländern sowie ihre Integration in die Weltwirtschaft zu unterstützen.
Die Beratung wird auf Wunsch und Nachfrage von Institutionen der Partnerländer erbracht. Die konkreten
Themen für die wirtschaftspolitische Beratung werden von Institutionen und Regierungsstellen der
Partnerländer vorgeschlagen. Die Maßnahme wird aus Mitteln des BMWi finanziert und soll fortgesetzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Regierungsberatung Deutsche Beratergruppe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10627
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über
das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch
das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen
Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle
des BMWi zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße,
die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BMWi gerügt
werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BMWi dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit,
innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu
stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §
134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
durch das BMWi geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese
Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWi.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Seit 1994 erfolgt die Unterstützung von Staaten in Mittel- und Osteuropa durch das Projekt
„Regierungsberatung Deutsche Beratergruppe / Wirtschaftspolitischer Dialog“. Ziel ist es, die wirtschaftlichen
Entwicklungen in diesen Ländern sowie ihre Integration in die Weltwirtschaft zu unterstützen.
Die Beratung wird auf Wunsch und Nachfrage von Institutionen der Partnerländer erbracht. Die konkreten
Themen für die wirtschaftspolitische Beratung werden von Institutionen und Regierungsstellen der
Partnerländer vorgeschlagen. Die Maßnahme wird aus Mitteln des BMWi finanziert und wird fortgesetzt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10627
Land: Deutschland
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
1. Vertragsänderung - Anpassung an aktuelle Erfordernisse und Erweiterung um das Land Usbekistan
2. Vertragsänderung - optionale Laufzeitverlängerung bis 31.12.2021
3. Vertragsänderung - Anpassung an aktuelle Erfordernisse und Intensivierung der Beratung im Energiebereich
der Ukrainischen Regierung
Politische Lage, Reformen der ukrainischen Regierung vor allem im Energiebereich