VI-2021-0005 Markterkundung Phosphorrecycling aus Klärschlammasche ASN 190111*
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE136630247
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10709
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bwb.de
Adresse des Beschafferprofils: www.bwb.de
Abschnitt II: Gegenstand
VI-2021-0005 Markterkundung Phosphorrecycling aus Klärschlammasche ASN 190111*
Mit der Änderung der Klärschlammverordnung vom 02.10.2017 sind die BWB verpflichtet, spätestens ab dem 01.01.2029 "den anfallenden Klärschlamm einer Phosphorrückgewinnung zuzuführen". Zur Entwicklung eines tragfähigen Entsorgungskonzepts für die anfallenden Klärschlammaschen führen die BWB eine Markterkundung nach § 28 Vergabeverordnung (VgV) durch.
Es soll geklärt werden, ob und wenn ja, welche Möglichkeiten es für eine rechtskonforme Ascheentsorgung mit Phosphor-Rückgewinnung gibt.
Das Markterkundungsverfahren wird ergebnisoffen durchgeführt und ist für beide Seiten unverbindlich. Die Teilnahme an der Markterkundung begründet keine Ansprüche auf die Durchführung oder Berücksichtigung in einem ggf. später durchzuführenden wettbewerblichen Vergabeverfahren.
Berliner Wasserbetriebe (Klärwerke Ruhleben und Waßmannsdorf)
Ziel dieses Markterkundungsverfahrens ist es, die Möglichkeiten einer gesetzeskonformen Ascheentsorgung ab 2029 zu erkunden.
Eine längerfristige Vertragsbindung für die Bereitstellung der Aschen ist für die BWB im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen vorstellbar.
Geschätzte Jahresmenge: 33.500 t
Die Asche soll vorzugsweise an einen Dienstleister übergeben werden, der die Abholung der Klärschlammaschen an den beiden Standorten des Auftraggebers und den Transport zur Weiterverarbeitung, die Durchführung der P-Rückgewinnung in einer Anlage des Dienstleisters, die Verwertung der erzeugten Phosphorprodukte sowie die Verwertung der entstandenen Rückstände voll umfänglich übernimmt.
Es sind nur Verfahren erwünscht, bei denen eine Abtrennung von Schwermetallen aus dem/den Recyclingprodukt/en erfolgt. Eine verfahrenstechnische Festlegung zur P-Rückgewinnung erfolgt nicht.
Interessierte Unternehmen können sich unter Bezug auf die Verfahrensnummer VI-2021-0005 bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle die Teilnehmerinformation und einen Fragenkatalog anfordern.
Eine Rückmeldung der Teilnehmer mit Beantwortung des Fragenkataloges wird bis spätestens 13.09.2021 erwartet.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach Eingang der beantworteten Fragenkataloge einzelne Teilnehmer zu Gesprächen einzuladen. Die Gespräche sollen Ende September bis Mitte November 2021 stattfinden.
Es besteht jedoch kein Anspruch der Teilnehmer auf Einladung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Verfahren nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession handelt. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines wettbewerblichen Verfahrens zur Erteilung eines öffentlichen Auftrags bzw. einer Konzession. Auch schließt
die Nichtteilnahme an dieser Markterkundung im Sinne von § 28 Abs. 1 VgV die Möglichkeit zur Beteiligung an einem späteren wettbewerblichen Verfahren zur Erteilung eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession nicht aus. Der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen ist für diese unverbindliche Markterkundung nicht eröffnet. Es handelt sich um eine freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Durchführung eines Markterkundungsverfahrens. Eine Erstattung der Kosten, die den Interessenten durch die Teilnahme an dieser Markterkundung entstehen sowie sonstige Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
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