Nagelsweg: Unterhalts-und Sonderreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 1003419
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dak.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nagelsweg: Unterhalts-und Sonderreinigung
Die DAK-Gesundheit sucht einen Vertragspartner, der im Objekt "Nagelsweg" (20097 Hamburg) die Unterhalts- und Sonderreinigung und erbringt. Das Gebäude hat eine Bruttogeschossfläche von ca. 83.000 qm.
Der Auftragnehmer kann bei Bedarf und auf entsprechenden schriftlichen Abruf der DAK-Gesundheit von dieser mit Stundenlohnarbeiten, die nicht Gegenstand der Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnisse sind (z.B. Sonderreinigungen, Reinigung nach Bau-, Maler und sonstigen Arbeiten), aber in dem Preisblatt (Anlage B2) anzubieten sind, beauftragt werden (Option).
Der Auftragnehmer stellt der DAK-Gesundheit eine Kommunikationsplattform in Form eines Online-Kundenportal zur Organisation der Tätigkeiten, Dokumentation und Kommunikation (insb. für Reklamationen) zur Verfügung und richtet für zwei Ansprechpartner der DAK-Gesundheit jeweils einen Zugriff ein.
Die Einzelheiten der Leistung, insbesondere der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag und seinen Anlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung (Anlagen B1) und dem Leistungsverzeichnis (Anhang 1 zu Anlage B1).
DAK-Gesundheit Nagelsweg 27-31 20097 Hamburg
Die DAK-Gesundheit sucht einen Vertragspartner, der im Objekt "Nagelsweg" (20097 Hamburg) die Unterhalts- und Sonderreinigung und erbringt. Das Gebäude hat eine Bruttogeschossfläche von ca. 83.000 qm.
Der Auftragnehmer kann bei Bedarf und auf entsprechenden schriftlichen Abruf der DAK-Gesundheit von dieser mit Stundenlohnarbeiten, die nicht Gegenstand der Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnisse sind (z.B. Sonderreinigungen, Reinigung nach Bau-, Maler und sonstigen Arbeiten), aber in dem Preisblatt (Anlage B2) anzubieten sind, beauftragt werden (Option).
Der Auftragnehmer stellt der DAK-Gesundheit eine Kommunikationsplattform in Form eines Online-Kundenportal zur Organisation der Tätigkeiten, Dokumentation und Kommunikation (insb. für Reklamationen) zur Verfügung und richtet für zwei Ansprechpartner der DAK-Gesundheit jeweils einen Zugriff ein.
Die Einzelheiten der Leistung, insbesondere der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag und seinen Anlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung (Anlagen B1) und dem Leistungsverzeichnis (Anhang 1 zu Anlage B1).
Die DAK-Gesundheit hat das Recht, die Laufzeit des Vertrags dreimal um je 1 Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit bis zum 31.08.2027 zu verlängern.
1. Option:
Der Auftragnehmer kann bei Bedarf und auf entsprechenden schriftlichen Abruf der DAK-Gesundheit von dieser mit Stundenlohnarbeiten, die nicht Gegenstand der Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnisse sind (z.B. Sonderreinigungen, Reinigung nach Bau-, Maler und sonstigen Arbeiten), aber in dem Preisblatt (Anlage B2) anzubieten sind, beauftragt werden.
2. Option:
Die DAK-Gesundheit hat das Recht, die Laufzeit des Vertrags dreimal um je 1 Jahr bis zu einer maximalen Laufzeit bis zum 31.08.2027 zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Anlagenkonvolut Datenschutz (Anlage B3): Hierbei ist es ausreichend, wenn die Datenschutzerklärung (Anlage B3) von einem unterschriftsberechtigten Mitarbeiter des Bieterunternehmens unterzeichnet bzw. signiert und mit dem Angebot eingereicht wird. Es ist nicht erforderlich, dass mit dem Angebot die von allen für den Einsatz vorgesehenen Mitarbeiter unterzeichneten Datenschutzerklärungen eingereicht werden.
Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung in Ziffer 3 der Anlage B4 von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern zu unterzeichnen und ein Mitglied als geschäfts- und federführendes Mitglied anzugeben. Dieses vertritt die Bietergemeinschaft gegenüber der DAK-G und ist zur Abgabe bzw. Entgegennahme von Erklärungen sowie Zahlungen für die gesamte Bietergemeinschaft berechtigt.
Soweit keine Bietergemeinschaft besteht, ist die Erklärung in Anlage B4 (Ziffer 3) nicht auszufüllen.
Beruft sich der Bieter darauf, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er seinem Angebot ein Verzeichnis beifügen, in dem die durch den Nachunternehmer auszuführenden Leistung bezeichnet und der Nachunternehmer benannt ist (Ziffer 4 der Anlage B4). Weitere Eignungsnachweise für Nachunternehmer müssen mit dem Angebot nicht eingereicht werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch vom Nachunternehmer für die im Nachunternehmerverzeichnis bezeichneten Leistungsbereiche die nach Ziffer III. lit. (1) (b) und (c), (2) und (3) in den Bewerbungsbedingungen genannten Eignungsnachweise vorzulegen. Hierzu wird die DAK-G den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Einreichung der Eignungsnachweise auffordern.
(1) Bestätigung des Haftpflichtversicherer über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in Kopie bzw. eine Kopie des aktuell noch bestehenden Versicherungsvertrages unter Einhaltung der Vorgaben von Ziffer 1 der Anlage A1
(2) Eigenerklärung Pflichten (Anlage B4)
Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung in Ziffer 3 der Anlage B4 von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern zu unterzeichnen und ein Mitglied als geschäfts- und federführendes Mitglied anzugeben. Dieses vertritt die Bietergemeinschaft gegenüber der DAK-G und ist zur Abgabe bzw. Entgegennahme von Erklärungen sowie Zahlungen für die gesamte Bietergemeinschaft berechtigt.
Soweit keine Bietergemeinschaft besteht, ist die Erklärung in Anlage B4 (Ziffer 3) nicht auszufüllen.
Beruft sich der Bieter darauf, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er seinem Angebot ein Verzeichnis beifügen, in dem die durch den Nachunternehmer auszuführenden Leistung bezeichnet und der Nachunternehmer benannt ist (Ziffer 4 der Anlage B4). Weitere Eignungsnachweise für Nachunternehmer müssen mit dem Angebot nicht eingereicht werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch vom Nachunternehmer für die im Nachunternehmerverzeichnis bezeichneten Leistungsbereiche die nach Ziffer III. lit. (1) (b) und (c), (2) und (3) in den Bewerbungsbedingungen genannten Eignungsnachweise vorzulegen. Hierzu wird die DAK-G den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Einreichung der Eignungsnachweise auffordern.
(1) Eigenerklärung betreffend die Eignung (Anlage A1)
(2) Referenzliste (einzutragen in Ziff. 4 der Anlage A1) über 3 nach Inhalt/Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten 4 Jahren unter Angabe des Leistungsinhalts und der Vertragslaufzeit, des Auftragswertes (netto) und des Vertragspartners einschließlich der Kontaktdaten des Ansprechpartners (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse).
Durch jede Referenz müssen folgende Mindestanforderungen nachgewiesen werden:
- die Referenz muss zum Zeitpunkt der Angebotsfrist min. 2 Jahre durchgängig, d.h. ohne Unterbrechung, erbracht worden sein;
- die Referenz wurde nicht vorzeitig wegen Schlechtleistung beendet (Anknüpfungspunkt für etwaige Prüfung nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. 125 f. GWB);
- die Referenz muss jeweils einen Standort zum Gegenstand haben, an dem arbeitstäglich mindestens 47.000 qm an Gesamtgrundfläche zu reinigen sind. Davon muss (1) eine der Referenzen zusätzlich belegen, dass einmal im Monat zusätzlich mindestens 32.000 qm in diesem Standortobjekt zu reinigen sind, und (2) die zwei anderen Referenzen müssen zusätzlich belegen, dass jeweils einmal im Monat zusätzlich mindestens 25.000 qm in diesem Standortobjekt zu reinigen sind.
Die DAK-G behält sich ausdrücklich vor, die eingereichten Referenzen durch Nachfrage bei den Referenzgebern zu überprüfen. Bei nicht zufriedenstellender Qualität hinsichtlich min. 2 der dargestellten 3 Referenzen kann das Angebot des Bieters ausgeschlossen werden. Das Angebot kann gleichfalls ausgeschlossen werden, wenn eine Referenz trotz anderweitiger Angabe des Bieters durch den Referenzgeber vorzeitig wegen Schlechtleistung beendet wurde.
(3) Darstellung des Unternehmens (einzutragen in Ziff. 5 der Anlage A1) unter Angabe von:
- Leistungsspektrum und Schwerpunkte;
- Standorte im In- und Ausland, insbesondere Nennung und Darstellung des Standortes/der Standorte, von welchem/n aus die Leistung erbracht wird;
- Umsatz des Bieters in 2017/2018/2019 und Schätzung 2020;
- Gesamtanzahl der Mitarbeiter in 2017/2018/2019/2020
(4) Kopie des Nachweises einer aktuell bestehenden Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (mindestens DIN EN ISO 9001:2015) oder gleichwertige Bescheinigung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes einzureichen.
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Hierzu ist die Bietergemeinschaftserklärung in Ziffer 3 der Anlage B4 von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern zu unterzeichnen und ein Mitglied als geschäfts- und federführendes Mitglied anzugeben. Dieses vertritt die Bietergemeinschaft gegenüber der DAK-G und ist zur Abgabe bzw. Entgegennahme von Erklärungen sowie Zahlungen für die gesamte Bietergemeinschaft berechtigt.
Soweit keine Bietergemeinschaft besteht, ist die Erklärung in Anlage B4 (Ziffer 3) nicht auszufüllen.
Beruft sich der Bieter darauf, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er seinem Angebot ein Verzeichnis beifügen, in dem die durch den Nachunternehmer auszuführenden Leistung bezeichnet und der Nachunternehmer benannt ist (Ziffer 4 der Anlage B4). Weitere Eignungsnachweise für Nachunternehmer müssen mit dem Angebot nicht eingereicht werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch vom Nachunternehmer für die im Nachunternehmerverzeichnis bezeichneten Leistungsbereiche die nach Ziffer III. lit. (1) (b) und (c), (2) und (3) in den Bewerbungsbedingungen genannten Eignungsnachweise vorzulegen. Hierzu wird die DAK-G den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Einreichung der Eignungsnachweise auffordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
# freiwillige Vor-Ort-Besichtigung:
Die Bieter können während der Angebotsfrist, d.h. ab Veröffentlichung der Ausschreibung bis zum Ende der Angebotsfrist einmalig die Räumlichkeiten des Objekts "Nagelsweg" (Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg) besichtigen. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Vor-Ort-Besichtigung. Ein Ausschluss eines Angebots wegen einer Nichtteilnahme an einer Vor-Ort-Besichtigung erfolgt daher nicht.
Sofern der Bieter eine Vor-Ort-Besichtigung wahrnehmen möchte, stellt er die Anfrage für einen Besichtigungstermin über das Kommunikationsportal des Deutschen Vergabeportals unter Benennung von 2 Alternativterminen, die er besichtigen möchte. Die DAK-G prüft die Verfügbarkeit und teilt dem Bieter dann einen konkreten Termin mit. Dem Bieter wird eine Teilnahmebestätigung ausgehändigt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRXYYC1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Bieter können sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn, wenden. Auf die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."