2021-10100 Überbetriebliche Ausbildungszentren (ÜAZ) für Straßenwärter/ Straßen-wärterinnen in dem Bundesland Bayern und dem Gebiet der Bundesländer Rheinland-Pfalz/Saarland Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-10100
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
2021-10100 Überbetriebliche Ausbildungszentren (ÜAZ) für Straßenwärter/ Straßen-wärterinnen in dem Bundesland Bayern und dem Gebiet der Bundesländer Rheinland-Pfalz/Saarland
Die Autobahn GmbH des Bundes benötigt einen Vertragspartner in dem Bundesland Bayern und dem Gebiet der Bundesländer Rheinland-Pfalz/Saaralnd, die regionale ÜAZs zur Ausbildung von Straßenwärter/innen anbieten.
Je Los sollen folgende Leistungen ausgeführt werden:
- Bereitstellen einer Infrastruktur zu Zwecken eines Überbetrieblichen Ausbildungszentrums (ÜAZ) für Straßenwärter/innen
- Vermittlung der Kenntnisse im überbetrieblichen Teil des berufspraktischen Teils der Berufsausbildung für Auszubildende Straßenwärter/innen
- Bei Bedarf Durchführung der Fahrschulausbildung für die Auszubildenden Straßenwärter/innen für die Klassen B/C/CE, einschließlich aller erforderlichen Tests und Befähigungen
- Bei Bedarf Bereithalten von Unterbringungsmöglichkeiten und Verpflegung vor Ort für maximal einer der Teilnehmeranzahl der Auszubildenden entsprechenden Zahl
Bundesland Bayern
Leistungsgegenstand ist die Durchführung des überbetrieblichen Teils der Berufsausbildung entsprechend der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin“ vom 11. Juli 2002 (BGBl. I S. 2604; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04. Mai 2007 BGBl. I S. 672), sowie die gültige Fassung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter im jeweiligen Bundesland. Dem Auftragnehmer obliegt sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung im Rahmen des überbetrieblichen Ausbildungsteils. Er hat den vom Auftraggeber auf Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für die Berufsausbildung zum Straßenwärter erstellten Ausbildungsplan für die überbetriebliche Ausbildung anzuwenden. Die Berufsausbildung zum Straßenwärter ist gegliedert in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Der ausschließlich theoretische Teil wird in der Berufsschule absolviert. Der praktische Teil wiederum unterteilt sich in einen berufspraktischen und einen überbetrieblichen Teil. Die Vermittlung der Kenntnisse im überbetrieblichen Teil ist Bestandteil dieser Ausschreibung:
- Fahrschulausbildung: Bei der Fahrschulausbildung handelt es sich um eine „Soll-Leistung“. Die Fahrschulausbildung ist vom Auftragnehmer anzubieten, sollte er hierzu jedoch nicht in der Lage sein, ist das kein Ausschlusskriterium.
- Unterbringungsleistung und Verpflegung: Bei den Unterbringungsleistungen und Verpflegung handelt es sich ebenso um eine „Soll-Leistung“. Die Unterbringungsleistungen und Verpflegung sind vom Auftragnehmer anzubieten, sollte er hierzu jedoch nicht in der Lage sein, ist das kein Ausschlusskriterium.
Umfang der Leistungserbringung:
- Für die praktische Ausbildung gilt ein Verteilungsschlüssel von 1 Ausbilder: max. 15 Teilnehmer
- Für das Bundesland Bayern sind 28 Auszubildende geplant
Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bundesland Rheinland-Pfalz/Saarland
Leistungsgegenstand ist die Durchführung des überbetrieblichen Teils der Berufsausbildung entsprechend der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Straßenwärter/zur Straßenwärterin“ vom 11. Juli 2002 (BGBl. I S. 2604; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04. Mai 2007 BGBl. I S. 672), sowie die gültige Fassung der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Straßenwärter im jeweiligen Bundesland. Dem Auftragnehmer obliegt sowohl die praktische als auch die hierzu notwendige theoretische Unterweisung im Rahmen des überbetrieblichen Ausbildungsteils. Er hat den vom Auftraggeber auf Grundlage des Ausbildungsrahmenplans für die Berufsausbildung zum Straßenwärter erstellten Ausbildungsplan für die überbetriebliche Ausbildung anzuwenden. Die Berufsausbildung zum Straßenwärter ist gegliedert in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Der ausschließlich theoretische Teil wird in der Berufsschule absolviert. Der praktische Teil wiederum unterteilt sich in einen berufspraktischen und einen überbetrieblichen Teil. Die Vermittlung der Kenntnisse im überbetrieblichen Teil ist Bestandteil dieser Ausschreibung:
- Fahrschulausbildung: Bei der Fahrschulausbildung handelt es sich um eine „Soll-Leistung“. Die Fahrschulausbildung ist vom Auftragnehmer anzubieten, sollte er hierzu jedoch nicht in der Lage sein, ist das kein Ausschlusskriterium.
- Unterbringungsleistung und Verpflegung: Bei den Unterbringungsleistungen und Verpflegung handelt es sich ebenso um eine „Soll-Leistung“. Die Unterbringungsleistungen und Verpflegung sind vom Auftragnehmer anzubieten, sollte er hierzu jedoch nicht in der Lage sein, ist das kein Ausschlusskriterium.
Umfang der Leistungserbringung:
- Für die praktische Ausbildung gilt ein Verteilungsschlüssel von 1 Ausbilder: max. 15 Teilnehmer
- Für das Bundesland Rheinland-Pfalz/saarland sind 20 Auszubildende geplant
Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß „Verbindliche Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zu Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie“
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bundesland Bayern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bauindustrie-bayern.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bundesland Rheinland-Pfalz/Saarland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Kreuznach
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Postleitzahl: 55545
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.deula.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert.
2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen
grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info.
3. Fragen der Bieter sind über die E-Vergabe-Plattform des Bundes (als registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, spätestens bis zum 12.05.2021, 12.00 Uhr zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform des BMI an alle Bieter versendet.
4. Im Falle der Eignungsleihe oder im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern wird auf die Anlagen B-FBG, B-F-EL, B-F-UA sowie die Anlagen B-FVerpflichtungserklärung EL und B-F-Verpflichtungserklärung UA hingewiesen.
5. Im Falle der Eignungsleihe sind für die eignungsverleihenden Unternehmen die in Abschnitt III.1.1 Nr. 1-3 genannten Erklärungen und Nachweise einzureichen, die in Abschnitt III.1.2) und 1.3) nur in dem Umfang der Eignungsleihe.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]