490 - Dämmarbeiten an technischen Anlagen, Neubau UHZ Referenznummer der Bekanntmachung: OV 019-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20246
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uke.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
490 - Dämmarbeiten an technischen Anlagen, Neubau UHZ
490 Dämmarbeiten an technischen Anlagen - Neubau universitäres Herzzentrum UHZ
UKE Martinistr. 52 20251 Hamburg
490 - Dämmarbeiten an technischen Anlagen - Neubau universitäres Herzzentrum UHZ
Lieferung und Montage:
- ca. 24.000 m Dämmung für Regen-, Trinkwasser- und Nichttrinkwasserleitungen
- ca. 23.000 m Wärmedämmung für Heizwasserleitungen, Dampf und Kondensat
- ca. 8.000 m Kältedämmung für Klimakaltwasserleitungen
- ca. 19.000 m² Wärme-/Kältedämmung für eckige Luftleitungen und Formteile
- ca. 7.000 m Wärmedämmung für runde Luftleitungen und Formteile
- ca. 200 m² Brandschutzbekleidung L30/L90, Schalldämmung etc. für eckige Luftleitungen und Formteile
Zu Ziffer II.1.7 und Ziffer V.2.4 dieser Bekanntmachung: Der genaue Auftragswert wird aus Gründen des Wettbewerbs nicht veröffentlicht. Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von EUR 5.350.000,- wurde in der Gesamtmaßnahme erreicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
490 - Dämmarbeiten an technischen Anlagen, Neubau UHZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schöningen
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
Postleitzahl: 38364
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPR4FX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.