PPrBln 360_21 EU Web-Proxy-Farm und Web-Proxy-Cluster Referenznummer der Bekanntmachung: PPrBln 360_21 EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
PPrBln 360_21 EU Web-Proxy-Farm und Web-Proxy-Cluster
Beschaffung einer zentralen Web-Proxy-Farm sowie zwei Web-Proxy-Cluster incl. Lizenzen, Optimierungsunterstützung, Support und Schulung (genaue Angaben siehe Leistungsbeschreibung)
Berlin
Beschaffung einer zentralen Web-Proxy-Farm sowie zwei Web-Proxy-Cluster incl. Lizenzen, Optimierungsunterstützung, Support und Schulung (genaue Angaben siehe Leistungsbeschreibung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterium:
Zur ordnungsgemäßen Ausführung der Lieferung/Leistung ist eine auftragsbezogene Erfahrung des Bewerbers/Bieters unerlässlich.
Nachweis:
Die Erfahrung des Bewerbers/Bieters ist durch entsprechende Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren nachzuweisen. Es sind mindestens 2 Referenzprojekte mit Angaben über die wesentlichen Inhalte der erbrachten Leistungen, den Auftragswert, Auftragszeitraum sowie dem Auftraggeber mit Kontakttelefonnummer beizubringen.
Wirt-214 BVB u. Eigenerkl. zuTariftreue_Mindestentgelt_SV
Wirt-2141 BVB u. Erklaerung gem.Par1 Abs2 Frauen-FVO;
Wirt 2143 Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Verhinderung von Benachteiligungen
Wirt 2144 Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)
Wirt 215 ZVB / BVB Zusätzliche (ZVB) und Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
Wirt 2142 BVB Schutzklausel bei Leistungen von Beratungs- und Schulungsunternehmen
Leistungsbeschreibung
AGB zum EVB-IT Systemvertrag
EVB-IT Systemvertrag
Abschnitt IV: Verfahren
Berlin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wirt-124 EU Eigenerklaerung zur Eignung-EU
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Hierfür ist die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorzulegen oder die entsprechende Zertifikatsnummer anzugeben.
Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Folgende Unterlagen sind ausgefüllt dem Angebot beizufügen:
Wirt 124 Eigenerklärung zur Eignung
Wirt 2141 Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung
Wirt 213 Angebotsschreiben mit oder ohne Lose
Preisblatt
Antwortenkatalog einschließlich geforderter Unterlagen zur Leistungsbeschreibung
Eigenerklärung, dass der für die Schulung zum Einsatz kommende Dozent praktische Erfahrungen aus vergleichbaren produktiven Umgebungen mit der angebotenen Lösung besitzt.
Eigenerklärung, dass der für die Schulung zum Einsatz kommende Dozent vom Hersteller zertifiziert ist.
Vor Erteilung des Zuschlags ist auf gesonderte Anforderung die Zertifizierung des Dozenten nachzuweisen.
Soweit erforderlich:
Wirt-235 Unterauftraege_Eignungsleihe;
Wirt-238 Erklaerung der Bieter-Bewerbergemeinschaft
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
Vor Erteilung des Zuschlags ist auf gesonderte Anforderung eine Vita des Dozenten einzureichen.
Vor Erteilung des Zuschlags ist auf gesonderte Anforderung die Zertifizierung des Dozenten nachzuweisen.
Wirt-236 Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmer
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Dokument " Teilnahmebedingungen".
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]/20
Fax: [gelöscht]99