2021_OV_RV IT-Beschaffung Endgeräte
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtundland.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.berlin.de/vergabeplattform/
Abschnitt II: Gegenstand
2021_OV_RV IT-Beschaffung Endgeräte
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Computer- und Kommunikationsgeräten, entsprechender Peripherie und Zubehör.
Der initiale Warenkorb besteht aus insgesamt 80 Einzelpositionen und gliedert sich in 6 Warengruppen:
1. Gruppe: PC (z.B. Mini-PC, Notebook oder Tablet-PC);
2. Gruppe: Apple-Geräte (z.B. iPhone und iPad)
3. Gruppe: Telefonie (z.B. Smartphones, Headsets, Freisprecheinrichtungen);
4. Gruppe: Peripherie (z.B. Monitor, Tastatur und Maus);
5. Gruppe: Zubehör (z.B. Netzteile, USB-Stick und Schutzhüllen);
6. Gruppe: Kabel und Adapter (z.B. Ethernet, USB, VGA und HDMI).
Die Bestellvorgänge erfolgen ausschließlich in elektronischer Form über ein vom Anbieter bereitgestelltes Online-Portal.
Details, weitere Ausführungen und Anforderungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die STADT UND LAND Wohnbauten GmbH zählt mit über 50.000 Wohnungen zu den sechs großen städtischen Immobilien-Dienstleistern des Landes Berlin. Die Bestände der STADT UND LAND prägen den Süden und Osten Berlins. Die heute etwa 400 mit IT-Arbeitsplätzen (APL) ausgestatteten Angestellten, sind auf die Zentrale in Berlin-Neukölln (ca. 200 APL) und ca. 10 weitere Standorte innerhalb Berlins mit 1 - 60 APL verteilt. Im Rahmen der Umsetzung der aktuellen IT-Strategie fand in den letzten Jahren die Migration der Arbeitsplatztechnik vom Thin Client zum Windows Client statt. Aufgrund der gestiegenen Anforderungen in Bezug auf mobile IT-Unterstützung wurde die überwiegende Mehrzahl der Arbeitsplätze mit mobilen Geräten (Notebooks, Tablet-PC und Smartphone) ausgestattet. Derzeit ist die Einführung von Cloud-Computing (insbesondere Office365 und AZURE in der Micro-soft-Cloud) in Vorbereitung.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Computer- und Kommunikationsgeräten, entsprechender Peripherie und Zubehör. Der initiale Warenkorb besteht aus insgesamt 80 Einzelpositionen und gliedert sich in 6 Warengruppen:
1. Gruppe: PC (z.B. Mini-PC, Notebook oder Tablet-PC);
2. Gruppe: Apple-Geräte (z.B. iPhone und iPad)
3. Gruppe: Telefonie (z.B. Smartphones, Headsets, Freisprecheinrichtungen);
4. Gruppe: Peripherie (z.B. Monitor, Tastatur und Maus);
5. Gruppe: Zubehör (z.B. Netzteile, USB-Stick und Schutzhüllen);
6. Gruppe: Kabel und Adapter (z.B. Ethernet, USB, VGA und HDMI).
Der Warenkorb stellt das Stammsortiment dar. Die darin enthaltenen Angaben, insbesondere Artikel und Menge dienen in erster Linie der Kalkulation und zur Vergleichbarkeit der Angebote. Die Ermittlung der Mengen erfolgte anhand von Vergangenheitswerten und Zukunftsschätzungen, wobei eine entsprechende Abnahme nicht garantiert wird. Erweiterungen bzw. Einschränkungen der Einzelpositionen müssen aufgrund von Marktveränderungen und/oder neuer Anforderungen möglich sein, ebenso der Wechsel auf Nachfolgegeräte.
Darüber hinaus soll die Möglichkeit bestehen, beliebige Produkte aus dem Gesamtangebot des Anbieters zu beziehen.
Die Bestellvorgänge erfolgen ausschließlich in elektronischer Form über ein vom Anbieter bereitgestelltes Online-Portal.
Details, weitere Ausführungen und Anforderungen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Der Vertrag endet spätestens nach vier Jahren zum 31.10.2025.
- Eigenerklärung Zuverlässigkeit §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- BVB Tariftreue und Mindestentlohnung
- BVB Frauenförderung
- Datenschutzverpflichtungserklärung
- Erklärung Nachunternehmer
- Erklärung Bewerbergemeinschaften
- Formblatt Angaben zur Firma
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Bezeichnung des Bewerbungsunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe mindestens eines für dieses Verfahren zuständigen Ansprechpartners und eines Vertreters.
2. Eigenerklärung des Bewerbers über das Vorliegen einer Eintragung in das Berufsregister (z. B. Handelsregister). Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
3. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB – zwingende und fakultative Ausschlussgründe. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
4. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 23 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) und § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) und § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Diese Erklärung ist eine Mindestanforderung. Der Auftraggeber wird über den Teilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung (GewO), § 19 MiLoG anfordern und diesen seiner Entscheidung über die Eignung zugrunde legen.
5. Erklärung gem. § 9 BerlAVG, § 13 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten, je nach Anzahl der
Beschäftigten gemäß § 3 FFV eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen und sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich ebenfalls zur Durchführung solcher Maßnahmen bereit erklären. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.
Haftpflichtversicherung
Vorliegen einer branchenüblichen Haftpflichtversicherung für Sach- und Vermögensschäden.
Form des Nachweises: Kopie der Versicherungspolice bzw. vorhabenbezogene Zusage der Versicherung für den Fall der Beauftragung.
1. Referenzen
Mindestens drei Rahmenvertragskunden mit einem jährlichen Umsatz (Geschäftsjahre 2018 – 2020) von jeweils min. 150.000 € brutto.
Der Nachweis erfolgt in Form einer Eigenerklärung. Anzugeben ist der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefon-Nr. für evtl. Nachfragen, der Leistungszeitraum und der jährliche Umsatz.
2. Hersteller/Warengruppe
Das Angebot im Online-Portal muss herstellerneutral sein und alle Einzelpositionen des definierten Warenkorbs mit mehreren alternativen Artikeln verschiedener Hersteller bedienen können. Darunter müssen die jeweiligen Marktführer in den entsprechenden Segmenten vertreten sein. Die Mindestanforderungen an das Angebot des Online-Portals sind:
• mind. 50.000 Artikel im gesamten Shop über alle Warengruppen,
• mind. 250 Hersteller.
Der Nachweis erfolgt in Form einer Eigenerklärung, aus dieser müssen die oben geforderten Kriterien eindeutig erkennbar sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Angebot kann nur berücksichtigt werden, wenn die unter III.1 genannten Teilnahmen-/Mindestbedingungen erfüllt werden und der Nachweis in geeigneter nachvollziehbarer Form, vollständig und fristgerecht bei der unter I.1 genannten Stelle eingeht.
Das Angebot muss elektronisch erfolgen, die Papierform wird nicht zugelassen.
2. Die Vergabestelle behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bietern, die nach der Wertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen, Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf eine derartige Handhabung besteht jedoch nicht. Insbesondere kann die Vergabestelle aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder aus zeitlichen Gründen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise, insbesondere zur Eignung der Bieter oder der Nachunternehmer nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Ein solcher entsprechender Nachweis könnte etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisternachweis sein. Für die Bieterauswahl werden nur die geforderten und ggf. nachgeforderten Unterlagen berücksichtigt. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht gewünscht.
Der Auftraggeber stellt Interessenten unter der Internetadresse http.//www.berlin.de/vergabeplattform die Formulare zum Angebot zur Verfügung.
Die Unterlagen sind zum Nachweis der Einhaltung der Angebotsbedingungen der Bekanntmachung vom Bieter auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag vom Auftraggeber einzureichen. Der Antrag ist in der wie folgt bezeichneten Reihenfolge einzureichen:
1. Erklärung Bietergemeinschaft, sofern relevant,
2. Nachweise/Eigenerklärungen zur persönlichen Leistungsfähigkeit,
3. Nachweise/Eigenerklärungen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit,
4. Nachweise/Eigenerklärungen zur technischen Leistungsfähigkeit,
5. Versicherungsnachweise.
Macht ein Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der auf den Nachunternehmer entfallende Leistungsanteil zu benennen. Der Nachweis der Eignung ist für die Nachunternehmer ebenfalls zu erbringen.
Die Angebote sind elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe kann elektronisch in Textform nach BGB oder im Mantelbogenverfahren erfolgen.
ANGEBOTE IN PAPIERFORM WERDEN NICHT GEWERTET.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU vergeben hat, ohne dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]