Transport von festen Gärresten (> 120 km) Referenznummer der Bekanntmachung: 1000002601
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bsr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Transport von festen Gärresten (> 120 km)
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Transport von ca. 47.500 to festen Gärresten von der Biogasanlage Berlin Ruhleben zu den verschiedenen Verwertungsanlagen.
Die Verwertungsanlagen befinden sich in einem Entfernungsradius von 120 km bis 220 km zur Biogasanlage Ruhleben.
Die zu transportierende Tonnage verteilt sich über den Vertragszeitraum wie folgt: ca. 22.500 to (2022), ca. 15.000 to (2023) und ca. 10.000 to (2024_Optionszeitraum).
Es besteht für den AG die Option, die Laufzeit einmalig um 12 Monate, bis zum 31.12.2024, zu verlängern. Diese Option kann bis zum 30.06.2023 ausgeübt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1),
- ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1),
- Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2),
- Erklärung über Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4).
- Erklärung, dass die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Versicherungen in der geforderten Höhe im Auftragsfall vorliegen werden (über Teil A, Anlage A0)
- Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Leistungszeitraums und –inhalts und der Auf-tragssumme über den Leistungszeitraum. (Teil A, Anlage A3),
- Nachweis einer gültigen Zertifizierung nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung für die ausgeschriebene abfallwirtschaftliche Tätigkeit und der erforderlichen Abfallschlüssel-Nummer (AVV-Nr. 190604), auch für Unterauftragnehmer,
- Fahrzeugtechnik (Teil A, Anlage A5).
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.