Umweltgerechte Entsorgung von Abfällen aus Abscheideranlagen der FHH einschließlich logistischer Dienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: FB 2021000609
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
Umweltgerechte Entsorgung von Abfällen aus Abscheideranlagen der FHH einschließlich logistischer Dienstleistungen
Die Finanzbehörde als Auftraggeber plant den Abschluss eines Vertrages über die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen aus Abscheideranlagen einschließlich logistischer Dienstleistungen für die Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH).
Altona
Umweltgerechte Entsorgung von Abfällen aus Abscheideranlagen einschließlich logistischer Dienstleistungen für die Dienststellen der FHH im Bezirk Altona.
zweimal um jeweils ein Jahr bis maximal zum 28.02.2026
Weiterhin endet der Vertag je Los automatisch mit dem erreichen der Höchstgrenzen. Die Höchstgrenze liegt 50% über den o.g. geschätzten Auftragswert (Schätzwert).
Bergedorf
Umweltgerechte Entsorgung von Abfällen aus Abscheideranlagen einschließlich logistischer Dienstleistungen für die Dienststellen der FHH im Bezirk Bergedorf.
zweimal um jeweils ein Jahr bis maximal zum 28.02.2026
Weiterhin endet der Vertag je Los automatisch mit dem erreichen der Höchstgrenzen. Die Höchstgrenze liegt 50% über den o.g. geschätzten Auftragswert (Schätzwert).
Eimsbüttel
Umweltgerechte Entsorgung von Abfällen aus Abscheideranlagen einschließlich logistischer Dienstleistungen für die Dienststellen der FHH im Bezirk Eimsbüttel.
zweimal um jeweils ein Jahr bis maximal zum 28.02.2026
Weiterhin endet der Vertag je Los automatisch mit dem erreichen der Höchstgrenzen. Die Höchstgrenze liegt 50% über den o.g. geschätzten Auftragswert (Schätzwert).
Harburg
Umweltgerechte Entsorgung von Abfällen aus Abscheideranlagen einschließlich logistischer Dienstleistungen für die Dienststellen der FHH im Bezirk Harburg.
zweimal um jeweils ein Jahr bis maximal zum 28.02.2026
Weiterhin endet der Vertag je Los automatisch mit dem erreichen der Höchstgrenzen. Die Höchstgrenze liegt 50% über den o.g. geschätzten Auftragswert (Schätzwert).
Mitte
Umweltgerechte Entsorgung von Abfällen aus Abscheideranlagen einschließlich logistischer Dienstleistungen für die Dienststellen der FHH im Bezirk Mitte.
zweimal um jeweils ein Jahr bis maximal zum 28.02.2026
Weiterhin endet der Vertag je Los automatisch mit dem erreichen der Höchstgrenzen. Die Höchstgrenze liegt 50% über den o.g. geschätzten Auftragswert (Schätzwert).
Nord
Umweltgerechte Entsorgung von Abfällen aus Abscheideranlagen einschließlich logistischer Dienstleistungen für die Dienststellen der FHH im Bezirk Nord.
zweimal um jeweils ein Jahr bis maximal zum 28.02.2026
Weiterhin endet der Vertag je Los automatisch mit dem erreichen der Höchstgrenzen. Die Höchstgrenze liegt 50% über den o.g. geschätzten Auftragswert (Schätzwert).
Wandsbek
Umweltgerechte Entsorgung von Abfällen aus Abscheideranlagen einschließlich logistischer Dienstleistungen für die Dienststellen der FHH im Bezirk Wandsbek.
zweimal um jeweils ein Jahr bis maximal zum 28.02.2026
Weiterhin endet der Vertag je Los automatisch mit dem erreichen der Höchstgrenzen. Die Höchstgrenze liegt 50% über den o.g. geschätzten Auftragswert (Schätzwert).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge mit dem Angebot elektronisch vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
1) Es ist der Vordruck Eignung (E1) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet einzureichen.
2) Mit dem Angebot ist der Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mitzuteilen (einzutragen im Vordruck Eignung).
3) Mit dem Angebot sind Angaben zu Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherungen zu machen (einzutragen in der eVergabe).
Wenn Mindestanforderungen an die Eignung nicht erfüllt sind, wird der Bieter ausgeschlossen.
Insbesondere bei Bietergemeinschaften sind die näheren Hinweise im Vordruck Eignung zu beachten. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Bietergemeinschaft (E8) einzureichen. Angebote, die keine vollständigen Erklärungen enthalten, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Nähere Angaben sind in den Vergabeunterlagen zu finden.
Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall für Personen- und Sachschäden mindestens 5 Mio. Euro (pro Versicherungsjahr zweifach maximiert) und für Vermögensschäden mindestens 500 TSD Euro (pro Versicherungsjahr zweifach maximiert) betragen.
Weiterhin hat der Bieter eine Umwelthaftpflichtversicherung in Höhe von 2 Mio. EUR abzuschließen.
4)Es sind zwingend die in dem Vordruck Eignung bzw. im Verfahrensbrief geforderten Referenzen einzureichen (E2).
5)Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb" Sammeln und Befördern (gemäß § 56 KrWG) (E3)
6)Bestätigte behördliche Anzeige gemäß § 53 KrWG (E4)
7)Bestätigte behördliche Erlaubnis gemäß § 54 KrWG (E5)
8)Nachweis über die Zulassung eines Fachkundigen gemäß § 15 (6) HmbAbwG (E6)
9) Nachweis über die Zulassung des Betriebes gemäß § 15 HmbAbwG (E7)
Insbesondere bei Bietergemeinschaften sind die näheren Hinweise im Vordruck Eignung zu beachten. Angebote, die keine vollständigen Erklärungen enthalten, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Nähere Angaben sind in den Vergabeunterlagen zu finden.
Es sind mindestens drei vergleichbare Referenznachweise vorzulegen. Als vergleichbare Referenzen gelten bisher durchgeführte Entsorgungsauftrage ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs (Losstruktur und -größe bezüglich der Anzahl der Abnahmestellen und des Liefervolumens) aus den letzten 3 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bietern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
Fragen von Bietern sind ausschließlich über die Bieterkommunikation unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bietern ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich.
Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
Neben den in Abschnitt III aufgeführten eignungsbezogenen Unterlagen sind seitens der Bieter ggfs. auch leistungsbezogene Unterlagen einzureichen. Nähere Angaben dazu können Sie den eigentlichen Ausschreibungsunterlagen entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.