Arbeitgeberkommunikation Content Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-08-10-SYS-END
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitgeberkommunikation Content
Der AOK-Bundesverband sucht für die AOK-Gemeinschaft einen Content-Dienstleister zur Fortführung und Weiterentwicklung der gesamten Arbeitgeberkommunikation für verschiedene Kanäle - Print und Online sowie (Online-) Seminare und Social Media.
Im Rahmen seiner Aufgaben der Interessenvertretung und Unterstützung der AOKs und der Entwicklung zielgerichteter gemeinsamer Produkte und Strategien sowie der Markenpflege sucht der AOK-Bundesverband für die AOK-Gemeinschaft einen Content-Dienstleister zur Fortführung und Weiterentwicklung der gesamten Arbeitgeberkommunikation für verschiedene Kanäle - Print und Online sowie (Online-) Seminare und Social Media.
Die Arbeitgeberkommunikation soll das Image sowie die Wettbewerbs- und Marktposition der AOK bewahren, stärken und den Vertrieb mit interessanten Themen und konkreten Angeboten unterstützen.
Es werden die Angaben des Bewerbers zu seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß III.1.3) bewertet. Bezüglich der genauen Ausgestaltung der einzelnen Wertungskriterien sowie die jeweils zu erzielenden Punkte wird auf die Wertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb im Dokument Formblätter Teilnahmeantrag (Anlage A1 der Vergabeunterlagen) verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
2.) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter .
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
1. Referenzprojekte
Es sind Referenzen über in den letzten fünf Jahren (2016, 2017, 2018, 2019, 2020) ausgeführte Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind, in Form umfassender Fallbeispiele (keine Einzelmaßnahmen) vorzulegen. Bei noch laufenden Projekten ist ein Zwischenergebnis darzustellen.
Projekte als Eigenreferenzen der Bieter sind zugelassen.
Es muss mindestens je ein Referenzprojekt zu jeder der zwei von den Auftraggebern vorgegebenen Kategorien vorgelegt werden:
1.1 Mindestanforderungen an alle Referenzprojekte
Alle vorgestellten Referenzprojekte müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen:
- Ausführliche und nachvollziehbare Referenzprojekt-Darstellung mit folgenden Bestandteilen:
- Hintergrund/Problem/Herausforderung
- Aufgabe/Zielsetzung
- Strategische und prozessuale Herangehensweise
- Umsetzung
- (Zwischen-)Ergebnis
- Abdeckung der geforderten Kompetenz- und Aufgabenbereiche (vgl. Ziffer 1.4.2 der Einleitung zur Leistungsbeschreibung)
- Angabe, wie viele Mitarbeiter auf Vollzeitbasis (Full Time Equivalent) an dem Referenzprojekt durchschnittlich pro Jahr mitgearbeitet haben
- Auftraggeber mit Adresse
- Ansprechpartner beim Auftraggeber (mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse)
- Zeitraum der Erbringung der erbrachten Leistung (MM/JJ bis MM/JJ, Abschluss nicht vor 2016)
1.2 Referenzprojekt Kategorie 1: "B2B-Crossmedialität"
Das Referenzprojekt soll einen crossmedialen, ganzheitlichen kommunikativen Auftritt zu komplexen und erklärungsbedürftigen Produkten, Dienstleistungen und Services in der Kommunikation mit B2B-Fachzielgruppen - insbesondere die Fachkompetenz bei der ständigen Aufbereitung von Content ("always on") für die Bereiche Print und Online - zeigen.
1.3 Referenzprojekt Kategorie 2: "B2B-Webportal-Launch oder -Relaunch"
Das Referenzprojekt soll einen B2B-Webportal-Launch oder -Relaunch zeigen. Das dargestellte Portal soll modern, innovativ und hilfreich sein und als zentrales Vertriebs- und Kundenbindungsinstrument mit B2B-Fachzielgruppen dienen. Weitere grundsätzliche Anforderungen - neben einer gezielten Ansprache verschiedener Zielgruppen - sind hoher fachlich-redaktioneller Informationsgrad, das Bereitstellen von interaktiven Tools, eine professionelle Suchmaschinenoptimierung sowie eine enge Zusammenarbeit mit dem für die technische Umsetzung verantwortlichen Dienstleister (oder die technische Umsetzung inhouse mit eigenen Ressourcen).
An jeder eingereichten Referenz muss mindestens eine Person aus dem Kernteam (Ziffer 2) beteiligt gewesen sein.
2. Kernteam
Es ist ein Kernteam zu benennen, welches nur mit Zustimmung der Auftraggeber ausgewechselt werden darf.
2.1 Kernteam "Abdeckung der Kompetenz- und Aufgabenbereiche"
Für folgende Positionen sind namentlich die jeweiligen festen Ansprechpartner zu benennen. Dabei sind nicht die expliziten Benennungen einzelner Profile der Leistungsbeschreibung maßgebend, sondern die darin beschriebenen Kompetenzen. In einzelnen Fällen - wo sinnvoll und möglich - kann auch eine Abdeckung von Kompetenzen in Personalunion erfolgen.
- Director Content-Strategy/Content-Architecture
- Client Service Director - übergeordneter Hauptansprechpartner
- Project Management - Printmedien/Digitale Medien - Projektleiter und Hauptansprechpartner im Tagesgeschäft
- Creative Director Text/Redaktion/Themen/Chefredakteur
- Creative Director Art/Design/Grafik
- Director Online-Marketing/Social Media
- Senior Digital-Publishing
- Senior Digital Channels & Performance (SEO/SEA)
Mit dem Teilnahmeantrag ist nachzuweisen/darzustellen, dass das Kernteam die Kompetenzen und Aufgabenbereiche abdeckt (Ziffer 4.2 der Einleitung der Leistungsbeschreibung).
Mit der Darstellung des Kernteams ist darzulegen, dass es sich überwiegend um festangestellte Mitarbeiter des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft handelt. Darüber hinaus können einzelne Mitglieder des Kernteams langjährige und in der erfolgreichen Zusammenarbeit auf gemeinsamen Projekten erprobte fest-freie Mitarbeiter des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sein. Der Bieter gibt eine zusätzliche Eigenerklärung zur Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten des Kernteams in Word-Format ab.
Darüber hinaus ist mit der Darstellung des Kernteams darzulegen, wie
- die Organisation der Betreuung der Auftraggeber
- Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Weiterbildungsmaßnahmen
- Vertretungsregeln
innerhalb des Teams umgesetzt werden.
Anhand von Lebensläufen ist die berufliche Befähigung der Mitglieder des Kernteams darzustellen. Die Lebensläufe sollen so verfasst sein, dass aus ihnen nachvollziehbar hervorgeht:
- berufliche Qualifikation (inkl. Kopien der Zeugnisse, aus denen die berufliche Qualifikation hervorgeht)
- Ausbildung und/oder
- Studium und/oder
- Volontariat und/oder
- Traineeprogramm und/oder
- vergleichbare Aus- oder Weiterbildung
- Berufs- und Projekterfahrung aus dem Dienstleistungsbereich (inkl. Nennung von Kunde/Auftraggeber und Aufgaben), vorzugsweise
- journalistische Kompetenz und Expertise
- im Bereich Kommunikation mit B2B-Fachzielgruppen
- in den Bereichen Sozialversicherungsrecht und angrenzende Rechtsgebiete sowie Betriebliche Gesundheitsförderung/Betriebliches Gesundheitsmanagement und/oder
- in der gesetzlichen Krankenversicherung und/oder
- im Gesundheitswesen und/oder
- in der privaten Versicherungswirtschaft
- Mitarbeit an den vorgestellten Referenzen
- sonstige Kompetenzen (Schwerpunkte, besondere Fähigkeiten und Erfahrungen)
Die Darstellung des Kernteams darf drei beschriebene DIN A4-Seiten pro Mitarbeiter mit maximal 5.400 Zeichen nicht übersteigen.
2.2 Kernteam "Experten Sozialversicherungsrecht und Betriebliche Gesundheitsförderung"
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft soll überzeugend, nachvollziehbar und glaubhaft darstellen, wie die für die Durchführung des Mandats erforderliche dauerhafte Expertise im Kernteam in den Bereichen Sozialversicherungsrecht und Betriebliche Gesundheitsförderung sichergestellt wird. Es ist dabei davon auszugehen, dass für den Bereich Sozialversicherungsrecht dauerhaft ca. 3-4 FTE und für den Bereich Betriebliche Gesundheitsförderung dauerhaft ca. 2-3 FTE benötigt werden.
Die Darstellung kann in diesem Stadium auf verschiedene- sich ggf. ergänzende- Weise erfolgen:
- durch konkrete Angabe schon vorhandener festangestellter oder fest-freier Mitarbeiter des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft inklusive ihrer fachlichen Qualifikation und ihrer Sicherstellung der fachlichen Expertise
- durch Darstellung der Vorgehensweise, wie ggf. vorhandene festangestellte oder fest-freie Mitarbeiter des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft durch hinzukommende Mitarbeiter ergänzt werden sollen
- durch Darstellung, wie grundsätzlich ein entsprechendes Team mit der geforderten Fachexpertise beim Bewerber/der Bewerbergemeinschaft aufgebaut werden soll
(1) Der Auftragnehmer weist spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nach, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Schäden wegen datenschutzrechtlicher Verstöße) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro pro Kalenderjahr abdeckt.
(2) Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags und Abwicklung aller Einzelverträge / Einzelabrufe aufrechterhalten. Auf Nachfrage der Auftraggeberin ist dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort
abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKRHZF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".