Entwicklung, Programmierung und Implementierung einer Applikation (App) für modulare Lerntherapie Referenznummer der Bekanntmachung: MI471
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22043
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung, Programmierung und Implementierung einer Applikation (App) für modulare Lerntherapie
Im Rahmen des Projekts "Entwicklung einer Applikation (App) für modulare Lerntherapie im Bereich Mathematik" (AppLeMat) beabsichtigt die HSU, in Zusammenarbeit und im unmittelbaren Austausch mit dem Auftragnehmer eine App für den Einsatz in der digitalen Lerntherapie zur Behandlung von Rechenstörungen zu entwickeln und zu programmieren.
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Die HSU plant im Projekt AppLeMat die Entwicklung einer App für modulare Lerntherapie im Bereich Mathematik. Ziel des Projektes AppLeMat ist die Entwicklung und Evaluation einer therapeutischen Tablet-gestützten Anwendung in der Lerntherapie. Die Anwendung ist auf die Behandlung von Rechenstörungen ausgerichtet und soll im Rahmen schulischen Unterrichts, in lerntherapeutischen Praxen sowie auf individueller Ebene zum Einsatz kommen. Die Entwicklung des Programms wird auf bewährten Konzepten aufsetzen, zusätzlich aber neueren wissenschaftlichen Entwicklungen Rechnung tragen und die potenziellen Vorteile eines niedrigschwelligen Zugangs mittels Smartphones und Tablet nutzen. Dabei unterstützt das Programm effektiv die Überwindung der Rechenstörung, indem unmittelbares und korrektives Feedback gegeben wird, das Programm adaptiv die Schwierigkeit an die Leistungsentwicklung und das Ausmaß an Hilfestellungen der individuellen Bedürfnislage anpasst. Teil des Projekts wird es sein, Lernbedingungen, deren Nutzen lern- und medienpsychologisch erwiesen sind, in optimaler Weise zu kombinieren.
Endnutzer sind Kinder im Alter von 7-12 Jahren sowie die betreuenden Lerntherapeuten und Sonderpädagogen. Die inhaltliche Ausgestaltung der Übungsaufgaben erfolgt durch eine wissenschaftliche Arbeitsgruppe der HSU und der Universität Würzburg. Die zu entwickelnde App soll neben einer adaptiven Aufgabenstruktur sowohl eine Hilfestruktur und automatisches Feedback für die Kinder einbinden, als auch die Möglichkeit eines Remotezugriffs auf Basis eines Frontends für die Lerntherapeuten anbieten.
Für die Entwicklung der App steht der HSU ein Budget von maximal EUR 515.000,00 (brutto) zur Verfügung. Die HSU behält sich vor, Angebote, die diesen Kostenrahmen überschreiten, vom Verfahren auszuschließen.
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften möglichst von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht,
— dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
— der Bewerber in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge
entrichtet hat.
b) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß
gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen
wurden.
Bewerber sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein
Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften
von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand (Entwicklung einer Softwarelösung) vergleichbar sind. Mit den Angaben sollen die Bewerber einen durchschnittlichen Jahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR im Tätigkeitsbereich des Auftrags nachweisen.
b) Bestätigung, dass der Bewerber eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 1,5 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bewerber sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein
Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften
von jedem Mitglied):
a) Vorlage von Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die mit der zu vergebenden Leistung (Entwicklung einer Softwarelösung) vergleichbar sind, in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Die Bewerber dürfen auch Referenzen vorlegen, die mehr als 3 und bis zu 5 Jahre zurückliegen. Der Auftraggeber wird diese berücksichtigen, soweit dies erforderlich ist, um ausreichend Wettbewerb sicherzustellen. Mit den Referenzen sollen die Bewerber erfolgreiche Forschungskooperationen mit Hochschulen oder Fraunhofer-Instituten in den letzten fünf Jahren nachweisen.
b) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich wird,
c) Erklärung, dass das am Projekt beteiligte Personal der Bewerber für regelmäßige Treffen in der Metropolregion Hamburg zur Verfügung steht,
d) Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte, welche technische Ausrüstung und welche Softwarekomponenten sowie über wieviel freie Server-Kapazität der Bewerber für die Ausführung des Auftrages verfügt. Die Bewerber sollen ein Qualitätsmanagementsystem nachweisen.
e) Anzahl und namentliche Bezeichnung der erfolgreichen Publikationen (Marktreife) von Endanwendersoftware,
f) Erklärung, dass das zur Durchführung des Auftrags eingesetzte Personal die deutsche Sprache auf Muttersprach-Niveau beherrscht, aufgrund des therapeutischen Ansatzes der App und vor dem Hintergrund, dass förderbedürftige Kinder im Alter von 7 bis 12 Jahren Endnutzer der App sein sollen.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bewerber sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein
Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen.
Zulässig ist die Unterschrift in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur Verfügung. Bieter werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und
Faxnummer zu benennen.
2) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern (auch Rückfragen zum Teilnahmeantrag) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung
stellen.
3) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften, sind nicht zulässig. Bieter, die sich mit anderen Unternehmen zu Bewerber-/Bietergemeinschaften zusammenschließen und als solche einen Teilnahmeantrag einreichen, sind für die Dauer des Verfahrens daran
gebunden. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
4) Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal einen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere eine funktionale Leistungsbeschreibung, sowie zeitnah weitere Unterlagen zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber
wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV. Ziel des Verhandlungsverfahrens
ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren.
5) Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe in § 47 VgV wird hingewiesen.
6) Die HSU behält sich vor, einzelne Angebote, die den jeweiligen Kostenrahmen überschreiten vom Verfahren auszuschließen, sowie das Verfahren teilweise oder insgesamt aufzuheben, sollten ausschließlich Angebote oberhalb des Kostenrahmens eingehen.
7) Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
8) Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei dem Auftraggeber zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]