Neuausschreibung der D&O-Anschlussversicherungen (Exzedenten) Referenznummer der Bekanntmachung: 03-9-1-102
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10787
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kenfo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuausschreibung der D&O-Anschlussversicherungen (Exzedenten)
Der KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung ist mit rund 24 Mrd. EUR verwalteten Mitteln die größte öffentlich-rechtliche Stiftung Deutschlands und stellt mit der Verwaltung dieser Mittel die Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung des radioaktiven Abfalls sicher.
Gegenstand des Auftrags ist die Neuausschreibung der Anschlussversicherungen (Exzedenten-Versicherungen) einer seit 2018 bestehenden D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung, auch Organ- oder Managerhaftpflicht-Versicherung) zur Absicherung der persönlichen Haftungsrisiken der Leitungs- und Kontrollorgane der Stiftung. Die Beauftragung der Grundversicherung wurde in dem EU-Verfahren 2021/S 121-320289 erneuert.
Die D&O-Versicherung hat eine Laufzeit von einem Jahr, beginnend ab dem 1.1.2022.
Die Ausschreibung erfolgt in 7 Lose (= 7 Layer) a 15 Mio. EUR, beginnend ab dem ersten Attachment Point xs. 15 Mio. EUR.
Layer 1 xs. 15 Mio. EUR
KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R. Kurfürstenstr. 87 10787 Berlin
Anschlussversicherung (Exzedentenversicherung) mit einer Versicherungssumme von
- 5 Mio. EUR oder
- 10 Mio. EUR oder
- 15 Mio. EUR.
Attachment-Point siehe Bezeichnung des Loses. Jedes Los umfasst max. 15 Mio. EUR Versicherungssumme. Innerhalb eines Loses und damit eines Layers stellt der Auftraggeber nach der Wertung der Angebote mit Zuschlag nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen die Versicherungssumme und den exakten Attachment-Point fest.
Die Verträge in den Losen 1-7 beginnen am 1.1.2022, 0.00 Uhr mit einjähriger Laufzeit und verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht jeweils spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden.
Layer 2 xs. 30 Mio. EUR
KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R. Kurfürstenstr. 87 10787 Berlin
Anschlussversicherung (Exzedentenversicherung) mit einer Versicherungssumme von
- 5 Mio. EUR oder
- 10 Mio. EUR oder
- 15 Mio. EUR.
Attachment-Point siehe Bezeichnung des Loses. Jedes Los umfasst max. 15 Mio. EUR Versicherungssumme. Innerhalb eines Loses und damit eines Layers stellt der Auftraggeber nach der Wertung der Angebote mit Zuschlag nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen die Versicherungssumme und den exakten Attachment-Point fest.
Die Verträge in den Losen 1-7 beginnen am 1.1.2022, 0.00 Uhr mit einjähriger Laufzeit und verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht jeweils spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden.
Layer 3 xs. 45 Mio. EUR
KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R. Kurfürstenstr. 87 10787 Berlin
Anschlussversicherung (Exzedentenversicherung) mit einer Versicherungssumme von
- 5 Mio. EUR oder
- 10 Mio. EUR oder
- 15 Mio. EUR.
Attachment-Point siehe Bezeichnung des Loses. Jedes Los umfasst max. 15 Mio. EUR Versicherungssumme. Innerhalb eines Loses und damit eines Layers stellt der Auftraggeber nach der Wertung der Angebote mit Zuschlag nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen die Versicherungssumme und den exakten Attachment-Point fest.
Die Verträge in den Losen 1-7 beginnen am 1.1.2022, 0.00 Uhr mit einjähriger Laufzeit und verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht jeweils spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden.
Layer 4 xs. 60 Mio. EUR
KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R. Kurfürstenstr. 87 10787 Berlin
Anschlussversicherung (Exzedentenversicherung) mit einer Versicherungssumme von
- 5 Mio. EUR oder
- 10 Mio. EUR oder
- 15 Mio. EUR.
Attachment-Point siehe Bezeichnung des Loses. Jedes Los umfasst max. 15 Mio. EUR Versicherungssumme. Innerhalb eines Loses und damit eines Layers stellt der Auftraggeber nach der Wertung der Angebote mit Zuschlag nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen die Versicherungssumme und den exakten Attachment-Point fest.
Die Verträge in den Losen 1-7 beginnen am 1.1.2022, 0.00 Uhr mit einjähriger Laufzeit und verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht jeweils spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden.
Layer 5 xs. 75 Mio. EUR
KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R. Kurfürstenstr. 87 10787 Berlin
Anschlussversicherung (Exzedentenversicherung) mit einer Versicherungssumme von
- 5 Mio. EUR oder
- 10 Mio. EUR oder
- 15 Mio. EUR.
Attachment-Point siehe Bezeichnung des Loses. Jedes Los umfasst max. 15 Mio. EUR Versicherungssumme. Innerhalb eines Loses und damit eines Layers stellt der Auftraggeber nach der Wertung der Angebote mit Zuschlag nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen die Versicherungssumme und den exakten Attachment-Point fest.
Die Verträge in den Losen 1-7 beginnen am 1.1.2022, 0.00 Uhr mit einjähriger Laufzeit und verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht jeweils spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden.
Layer 6 xs. 90 Mio. EUR
KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R. Kurfürstenstr. 87 10787 Berlin
Anschlussversicherung (Exzedentenversicherung) mit einer Versicherungssumme von
- 5 Mio. EUR oder
- 10 Mio. EUR oder
- 15 Mio. EUR.
Attachment-Point siehe Bezeichnung des Loses. Jedes Los umfasst max. 15 Mio. EUR Versicherungssumme. Innerhalb eines Loses und damit eines Layers stellt der Auftraggeber nach der Wertung der Angebote mit Zuschlag nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen die Versicherungssumme und den exakten Attachment-Point fest.
Die Verträge in den Losen 1-7 beginnen am 1.1.2022, 0.00 Uhr mit einjähriger Laufzeit und verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht jeweils spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden.
Für Los 6 und 7 gilt: Hierbei handelt es sich um optionale Beauftragungen, die einseitig vom Auftraggeber beauftragt werden können. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf Ausübung dieser Optionen.
Layer 7 xs. 105 Mio. EUR
KENFO - Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung St.d.ö.R. Kurfürstenstr. 87 10787 Berlin
Anschlussversicherung (Exzedentenversicherung) mit einer Versicherungssumme von
- 5 Mio. EUR oder
- 10 Mio. EUR oder
- 15 Mio. EUR.
Attachment-Point siehe Bezeichnung des Loses. Jedes Los umfasst max. 15 Mio. EUR Versicherungssumme. Innerhalb eines Loses und damit eines Layers stellt der Auftraggeber nach der Wertung der Angebote mit Zuschlag nach Maßgabe der Bewerbungsbedingungen die Versicherungssumme und den exakten Attachment-Point fest.
Die Verträge in den Losen 1-7 beginnen am 1.1.2022, 0.00 Uhr mit einjähriger Laufzeit und verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht jeweils spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden.
Für Los 6 und 7 gilt: Hierbei handelt es sich um optionale Beauftragungen, die einseitig vom Auftraggeber beauftragt werden können. Es besteht kein Anspruch des Bieters auf Ausübung dieser Optionen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Erklärung, dass der Bieter als Erstversicherer durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft oder eines zuständigen Vertragsstaates des Abkommen über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) für die ausgeschriebene Versicherungssparte (Schaden- und Unfallversicherer) zugelassen ist.
2) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB und § 19 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 21 Abs.1 SchwarzArbG und§ 98c Abs. 1 AufenthG.
Es ist der Vordruck für die Erklärungen des Bieters zur Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden.
Die Ziffer 1) - 2) sind Mindestbedingungen für alle Lose.
1) Nachweis über ein Finanzkraftrating
1) Nachweis über ein Finanzkraftrating (nicht älter als 12 Monate, Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) mit folgendem Inhalt (Mindestanforderung):
a) Datum
b) Ausstellende Rating-Einrichtung/Agentur und
c) Rating "A" nach Standard & Poors oder Fitch oder mindestens "A2" bei Moody´s (Long Term) oder vergleichbares Rating einer anerkannten Ratingagentur
Die Ziffer 1) ist eine Mindestbedingung für alle Lose.
Siehe Abschnitt III.1.1 Befähigung zur Berufsausübung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YX4RM7S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de