Denkmalgerechte Sanierung und Modernisierung Leuchtturm Neuwerk
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20359
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://immobilien-lig.hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Denkmalgerechte Sanierung und Modernisierung Leuchtturm Neuwerk
Der Leuchtturm der Insel Neuwerk gilt als ältestes erhaltenes Gebäude Hamburgs (Baujahr ca. 1300) und als ältester Leuchtturm Deutschlands. Der Leuchtturm weist aktuell erheblichen Sanierungsbedarf auf. Neben der äußeren und inneren Sanierung soll auch der Innenausbau im Sinne des Denkmalschutzes erneuert werden. Eine Bedarfsplanung zur Modernisierung und Weiterentwicklung der bestehenden Beherbergungsnutzung wird derzeit erarbeitet und wird ebenfalls Bestandteil der Aufgabenstellung. Eine detaillierte Aufgabenstellung und Auflistung der zu sanierenden Bauteile wird in der Verhandlungsphase verteilt.
Insel Neuwerk
Der Leuchtturm der Insel Neuwerk gilt als ältestes erhaltenes Gebäude Hamburgs (Baujahr ca. 1300) und als ältester Leuchtturm Deutschlands. Der Leuchtturm weist aktuell erheblichen Sanierungsbedarf auf. So zeigt beispielsweise das Mauerwerk wie auch die innere Balkenkonstruktion erhebliche Schädigungen auf, die eine Sanierung erforderlich machen. Auch die Kupferdachkonstruktion (Dachkonstruktion und Dachhaut) ist vielfach schadhaft und muss denkmalgerecht saniert werden. Im Turm selbst sind Einbauten und Innenausbauten aus verschiedenen Zeitschichten vorhanden, die überwiegend erhalten werden sollen.
Eine genaue Auflistung zu sanierender Bauteile wird in der Verhandlungsphase verteilt. Eine Baugrundverbesserung oder ggf. Nachgründung von Teilbereichen ist ebenfalls Bestandteil der Aufgabenstellung. Neben der äußeren und inneren Sanierung soll auch der Innenausbau im Sinne des Denkmalschutzes erneuert werden.
Eine Bedarfsplanung wird derzeit erarbeitet und wird ebenfalls Bestandteil der Aufgabenstellung. Neben dem Leuchtturm Neuwerk befinden sich ein altes Schulgebäude sowie eine Turnhalle, die sich im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg befinden. Beide Gebäude sollen für die Bearbeitung der Bauaufgabe genutzt werden.
Das Ziel der Sanierung besteht darin, die historische Originalsubstanz zu sanieren und die Nutzung zu erhalten, um somit das Baudenkmal in seinem historischen Bestand und seiner Einzigartigkeit als Wahrzeichen der Stadt Hamburg langfristig zu sichern.
Im Zuge der Sanierung soll auch das touristische Potential des Leuchtturms erhöht werden.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Leistungen zur Sanierung des denkmalgeschützten Leuchtturms Neuwerk. Die Gesamtkosten der Sanierungsmaßnahmen werden derzeit auf ca. [Betrag gelöscht] EUR geschätzt. Die Kosten können ggf. höher ausfallen.
Beabsichtigt ist die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 gem. § 34 HOAI 2013. Die Beauftragung erfolgt stufenweise (1-3,4, 5-7,8 und 9). Die Beauftragung steht unter Gremienvorbehalt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22081
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.hamburg.de/bsw
Ort: ohne
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rügeabhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.hamburg.de/bsw