Quartierssanierung UW Tonndorf Referenznummer der Bekanntmachung: 2021004044
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22177
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-hamburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Quartierssanierung UW Tonndorf
Generalübernehmer für die Restrukturierung des 10- und 0,4-kV-Netzes im Umspannwerksbereich Tonndorf, die Vollsanierung der dafür erforderlichen Netzstationen sowie die Umsetzung des Fernsteuerungskonzeptes.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die gebündelte Vergabe an einen Generalübernehmer für
die Restrukturierung des 10- und 0,4-kV-Netzes im Umspannwerksbereich Tonndorf, die Vollsanierung der dafür
erforderlichen Netzstationen sowie die Umsetzung des Fernsteuerungskonzepts.
Das Umspannwerk Tonndorf versorgt im nordwestlichen Hamburg auf einer Fläche von ca. 10 km² ca. 6500
Kunden im Mittel-und Niederspannungsnetz.
Eckdaten des Ist-Netzes:
97 km Mittelspannungskabel
334 km Niederspannungskabel
105 Netzstationen
208 Kabelverteilerschränke
Das im Zuge des Projektes zu erstellende Ziel-Netz sowie die auszutauschenden Kabel und Netzstationen
werden im Wesentlichen vorgegeben.
Zur Projektumsetzung sind folgende Leistungen zu erbringen:
- Planung der notwendigen Prozessschritte vom Ist-Netz zum Ziel-Netz
- Erwirkungen aller notwendigen Genehmigungen (Aufgrabescheine, Trassengenehmigungen etc.)
- Koordination der Baumaßnehmen mit den zuständigen Behörden und anderen Interessenvertretern
- Schaltarbeiten im Mittel- und Niederspannungsnetz
- Montagen im Mittel- und Niederspannungs- und Fernmeldenetz
- Tiefbau und Kabellegung
- Sanierung von Netzstationen in Kompakt- und konventioneller Bauweise
- Standort-Akquise für Netzstationen
- Sanierung von Kabelverteilerschränken
- Neulegung, Sanierung und Demontage von Mittel- und Niederspannungs- und Fernmeldekabeln
- Erstellung der gesamten Dokumentation
Neben den einschlägigen Normen und Richtlinien gelten in nahezu allen Bereichen auch die entsprechenden
Werknormen der SNH.
Anzahl der Referenzen die vergleichbar mit dem Beschaffungsgegenstand sind.
Netzstationsausrüstung, Kompaktstationsbau und Schalthandlungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung und Nachweis zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
2. Eigenerklärung hinsichtlich Eintragungen im Gewerbezentralregister
3. Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens zwingender Ausschlussgründe nach § 123 Abs.1, 4 GWB
4. Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB
5. Eigenerklärung hinsichtlich des Vorliegens fakultativer Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG,
§ 19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG
1. Erklärung zum Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
2. Erklärung über die Vorlage von Bonitätsnachweisen
1. Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge
2. Eigenerklärung zur beabsichtigten Vergabe von Unteraufträgen im Rahmen der Leistungserbringung
3. Erklärung zu Qualitätsmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung
anwendet
4. Erklärung zu Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung
anwendet
5. Erklärung zu Arbeitssicherheitsmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung
anwendet
6. Erklärung zur Vertrags- und Auftragsabwicklung in deutscher Sprache
7. Erklärung und Nachweis zur Eignungsleihe (sofern zutreffend)
Es wird darauf hingewiesen, dass Angaben in Teilnahmeanträgen, die an anderen Stellen als in den Anlagen
angegeben werden, ggf. nicht berücksichtigt werden. Die vollständige Verwendung der vorgenannten Anlagen
ist zwingend. Änderungen sind unzulässig und können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen. Eine
Kosten- oder Aufwandsentschädigung für diesen Teilnahmewettbewerb wird nicht gewährt. Weiterhin wird auf II.2.9 verwiesen.
Unbefristete Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % des Netto-Preises sowie eine unbefristete Bürgschaft über 5 % des Netto-Preises für Mängelansprüche.
Siehe Vertragsentwurf.
Sofern von den Bewerbern erklärt wird, dass mit der Bildung der Bietergemeinschaft kein Tatbestand
i.S.v. § 1 GWB erfüllt wird, sind Bietergemeinschaften zugelassen. Ein Zusammenschluss ist nur bis zur
Abgabe der Bewerbung möglich. Die Bewerbung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu
unterschreiben. Es ist ein federführendes Mitglied zu benennen. Dessen Vollmacht ist vorzulegen. Die
Bewerbergemeinschaftserklärung muss enthalten, dass sich die Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch
haftend konstituiert. Weitere Angaben siehe Anlage 2 "Bewerbergemeinschaftserklärung".
Gemäß Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Siehe Vergabeunterlagen Anlage "Ablauf des Vergabeverfahrens und formale Vorgaben für den Teilnahmeantrag
(Bewerbung)".
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 12, 3 und 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) soweit der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160
Abs. 3 Nr. 1 GWB)
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr.2 GWB)
c) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr.3 GWB)
d) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs.3 Nr.4 GWB)