Allgefahrensachversicherung und Ertragsausfallversicherung in Form einer Feuermehrkostenversicherung für den Flughafen BER (2022 bis 2025) Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2021-0177

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.berlin-airport.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17b0bde5367-286b40a39c81fa22
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp
I.6)Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Allgefahrensachversicherung und Ertragsausfallversicherung in Form einer Feuermehrkostenversicherung für den Flughafen BER (2022 bis 2025)

Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2021-0177
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
66510000 Versicherungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Allgefahrensachversicherung (im Folgenden "Sachversicherung") und Ertragsausfallversicherung in Form einer Feuermehrkostenversicherung (im Folgenden "Ertragsausfallversicherung").

Die Versicherungssumme der Sachversicherung zum Neuwert beträgt rund EUR 3.8 Mrd. (gemäß Wertzuschlag 2021), die Versicherungssumme der Ertragsausfallversicherung beträgt bei einer 12-monatigen Haftzeit EUR 50. Mio. als feste Versicherungssumme (auf erstes Risiko)

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
66515000 Schaden- oder Verlustversicherungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Vergabe ist die Allgefahrensachversicherung und Ertragsausfallversicherung in Form einer Feuermehrkostenversicherung für den Flughafen BER für die Jahre 2022 bis 2025.

Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst ein Jahr und beginnt zum 1. Januar 2022.

Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Ablauf schriftlich gekündigt wird.

Die maximale Vertragslaufzeit beträgt jedoch 4 Jahre, so dass das Vertragsverhältnis spätestens mit Ablauf des 31.12.2025 endet.

Die Versicherungssumme der Sachversicherung zum Neuwert beträgt rund EUR 3.8 Mrd. (gemäß Wertzuschlag 2021), die Versicherungssumme der Ertragsausfallversicherung beträgt bei einer 12-monatigen Haftzeit EUR 50. Mio. als feste Versicherungssumme (auf erstes Risiko).

Die Gesamtversicherungssumme der Sachversicherung beinhaltet sowohl sämtliche Bauten am Flughafen BER als auch den kompletten Sachbestand des "alten Flughafens Schönefeld". Es handelt sich somit um das komplette Betriebsgrundstück des neuen Flughafens BER.

Nach unverbindlicher Ersteinschätzung liegt der PML (Probable Maximum Loss) bei > EUR 1 Mrd. Der Selbstbehalt für die Feuergefahr ist einmal gestoppt und beträgt derzeit EUR 250.000. Eine HE /JHE für Feuer gilt als nicht vereinbart.

Versichert wird die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, 12521 Berlin einschließlich aller bestehenden und neu hinzukommenden Tochtergesellschaften.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 12
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Siehe zur Mindestzahl des Weiteren III.1.4

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Courtage und Arbeitsprovision

Für die Aufwendungen der Betreuung der Versicherungsverträge durch die FBB Airport Assekuranz Vermittlungsgesellschaft mbH wird mit den Angeboten (abzugeben erst nach gesonderter Aufforderung zur Angebotsabgabe) eine Courtage zu kalkulieren sein.

Der Courtagesatz beträgt einheitlich 17,5 % inkludiert in der angebotenen Nettoprämie.

Zwischen dem führenden Versicherer und den beteiligten Versicherern wird zum Ausgleich für die Kosten der Führungsarbeiten des führenden Versicherers eine Arbeitsprovision in Höhe von EUR 6.000 (inkl. USt.) = 100 % festgelegt. Der von dem jeweiligen beteiligten Versicherer an den führenden Versicherer zu leistende Provisionssatz ergibt sich anteilig gemäß seiner angebotenen und bezuschlagten Beteiligungsquote.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.

1)

Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail und, Telefonnummer.

2)

Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ("Vertrauliche Informationen"). Der AG stellt hierzu ein Formblatt Eigenerklärung - Vertraulichkeitserklärung zur Verfügung. Mit der Einreichung der gezeichneten Eigenerklärung Vertraulichkeit und Datenschutz werden die dortigen Bedingungen anerkannt.

3)

Dritte/Nachunternehmer können nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers für die Ausführung eingesetzt werden.

Der Bieter hat grundsätzlich vorgesehene Dritte/Nachunternehmer unter Verwendung des Formblatts Erklärung zum Einsatz Nachunternehmer zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen der Dritten/Nachunternehmer beizubringen.

Leistungen der Schadensabteilung, wie insbesondere die Schadensbearbeitung, sowie die in Ziffer III.1.3) genannten Servicedienstleistungen sind entweder direkt vom Bieter selbst oder von einem vom Bieter kontrollierten konzernverbundenen Unternehmen vorzunehmen. Die Leistungserbringung durch (andere) Dritte/Nachunternehmer ist ausgeschlossen.

Eine Benennung von im Schadensfall einzubindenden Sachverständigen und Rückversicherern als Dritte/Nachunternehmer ist nicht erforderlich.

4)

Auftragnehmer und - soweit für die jeweilige Leistung erforderlich - einzusetzende Dritte/Nachunternehmer können nur Versicherungsgesellschaften sein, die über die entsprechende Zulassung nach §§ 8 ff., 61 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) oder vergleichbarer Rechtsvorschriften anderer EU-Mitgliedstaaten verfügen und dies mit der Bewerbung entsprechend in dem zur Verfügung gestellten "Formular" erklären.

Der Bewerber hat zu erklären, dass er die Anordnungen und Grundsätze der Solvency II- Richtlinie (Richtlinie 2009/138/EG) zur Prüfung und Leistungsfähigkeit des Rückversicherungsunternehmens stets beachtet hat und auch künftig beachtet.

Der Auftraggeber stellt hierzu das Formular "wirtschaftliche Leistungsfähigkeit / voraussichtlicher Umfang eines Angebotes" zur Abgabe der Erklärungen zur Verfügung.

5)

Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender Eignung erfolgen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber eine Erklärung zu einem aktuellen Rating der Rating Agentur Standard Poor’s mit mindestens der Ratingstufe A- im Teilnahmeantrag abzugeben und zu versichern, dass eine Verschlechterung des Ratings innerhalb der letzten vergangenen sechs Monate nicht eingetreten ist. Falls der Bewerber nicht bei der Rating Agentur Standard Poor’s gelistet sein sollte, hat er dies zu erklären und unter Angabe einer anderen vergleichbaren Rating Agentur eine vergleichbare erzielte Rating Stufe anzugeben. Die Annahme der Vergleichbarkeit steht unter dem Vorbehalt der Prüfung durch den Auftraggeber.

Der Auftraggeber stellt ein Formular "Referenzen" zur Verfügung.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bewerber hat eine Referenz einzureichen, die den jeweils unten genannten Mindestanforderungen entspricht, unter Mitteilung der nachfolgenden Angaben:

a) Art der Versicherung / Versicherungsgegenstand

b) Führungsquote / Beteiligungsquote

c) Gesamtversicherungssumme

d) Name und Anschrift des Auftraggebers (falls Nennung für den Bieter zulässig)

e) Ort

f) Versicherungsdauer - Dauer der Leistungserbringung (Beginn/Ende)

g) Anzahl der Versicherer im Konsortium (inkl. des Bieters)

h) bei Führungsangebot: Schadensregulierung durchführenden Versicherer (ja/nein)

i) zu versicherndes Risiko innerhalb der EU (ja/nein)

Für die vorstehenden Angaben und Erläuterungen zur Referenz ist das zur Verfügung gestellt "Formblatt Referenzen" zu verwenden:

Der Auftraggeber behält sich vor, zu der angegebenen Referenz ggf. eigene Nachforschungen anzustellen und/oder ggf. Informationen mittels Kontaktierung des jeweiligen Auftraggebers der jeweiligen Referenz einzuholen.

Stellt der Auftraggeber fest, dass die gemachten Angaben falsch sind oder der Bieter eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung des betreffenden früheren Auftrags erheblich und/oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat, behält sich der Auftraggeber vor, den jeweiligen Bieter von dem Verfahren mangels Eignung auszuschließen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderungen bei Führungsangeboten:

Vorlage einer Referenz

- über Sach- und Ertragsausfallversicherungsleistungen eines Flughafens,

- mit einer Gesamtversicherungssumme von über EUR 500 Mio.,

in der der Bewerber die Rolle des führenden Versicherers einnimmt,

- bei der die Ausführung der Leistung nach dem 1. Juni 2010 begonnen hat und abgeschlossen ist oder seit mindestens drei Monaten läuft,

- bei der die Schadensregulierung in Verantwortung des Bieters als führenden Versicherer durchgeführt worden ist,

- bei der das zu versichernde Risiko innerhalb der EU liegt,

- bei denen die jeweilige Führungsquote 20% oder mehr beträgt.

Mindestanforderungen bei Beteiligungsangeboten:

Vorlage einer Referenz

- über Industrieversicherungsleistungen eines Flughafens,

- mit einer Gesamtversicherungssumme von über EUR 100 Mio.,

- in der der Bieter die Rolle des beteiligten Versicherers einnimmt,

- bei der die Ausführung der Leistung nach dem 1. Juni 2010 begonnen hat und abgeschlossen ist oder seit mindestens drei Monaten läuft,

- bei der das zu versichernde Risiko innerhalb der EU liegt,

- bei denen die jeweilige Beteiligungsquote 5% oder mehr beträgt.

Bei Führungsangeboten: Schadensabteilung

Bei Bewerbern für Führungsangebote muss eine Schadensabteilung vorhanden sein, die

- die Schadenbearbeitung unabhängig von der Höhe des Schadens auf Wunsch des Auftraggebers innerhalb von 24 Stunden nach Abgabe der Meldung in die Wege leitet, wobei Schadenfälle dem Bieter auch elektronisch gemeldet werden können,

- die Erstbesichtigung im Schadensfall bei Versicherungsschäden ab EUR 25.000,00 innerhalb von 48 Stunden (Montag-Freitag) durchführt,

- mit mindestens zwei deutschsprachigen Mitarbeitern in Deutschland besetzt ist und

- auf Wunsch des Auftraggebers einen festen und direkten Ansprechpartner für den Auftraggeber gewährleistet und diesen dem Auftraggeber benennt.

Bei Führungsangeboten: Servicedienstleistungen

Bei Bietern mit Führungsangeboten müssen die personellen und strukturellen Voraussetzungen für nachstehende Servicedienstleistungen vorliegen:

- Führung eines qualifizierten Jahresgespräches zum Inhalt des bestehenden Versicherungsvertrages,

- Beratungsleistungen bei der Identifikation und Bewertung von Risiken zur Schadenverhütung

- Beratung / Begleitung bei der Entwicklung, Ausführung und Umsetzung individueller Konzepte zur Schadenverhütung,

- Durchführung von Risikoanalysen, Schwachstellenanalysen im Unternehmen und ggf. Ertragsausfallanalysen,

- Beratung und Entwicklung von Brandschutzmaßnahmen,

- Beratung/Begleitung risikoverbessernder Maßnahmen,

- Schulungen und Trainings zur Steigerung des betrieblichen Sicherheitsniveaus,

- Ortsbesichtigungen.

Zum Nachweis genügt eine Eigenerklärung in dem "Formblatt Referenzen".

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge, die verspätet sind, werden ausgeschlossen.

Alle Bewerber, die die Mindeststandards erfüllen und gegen die keine anderen Ausschlussgründe vorliegen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern.

Die FBB behält sich die Aufhebung der Ausschreibung für die Fälle vor, bei denen weniger als 12 wertbare Teilnahmeanträge bzw. weniger als 12 wertbare Angebote eingegangen sind oder sich aus den wertbaren Teilnahmeanträgen bzw. den Angeboten ergibt, dass voraussichtlich weniger als 130 % der Kapazitäten angeboten werden. Diese Festlegung erfolgt vor dem Hintergrund der Erfahrungen der FBB bei der Ausschreibung vergleichbarer Leistungen.

In der Ausschreibung werden Kapazitätsbeschränkungen wie folgt vorgesehen:

Führender Versicherer: mindestens 26 % bis maximal 50 %

Beteiligte Versicherer: mindestens 5 % bis maximal 25 %

Da nicht alle Versicherer gemäß den Erfahrungen der Vergangenheit die maximalen Kapazitäten pro Los anbieten, wird ein hinreichender Wettbewerb nach Abwägung der Vergabestelle nur möglich werden, wenn wenigstens 12 wertbare Angebote und voraussichtlich Angebote für insgesamt 130 % der Kapazitäten vorgelegt werden.

Die Bewerber werden daher aufgefordert, die voraussichtlich anzubietenden Kapazitäten bereits im Teilnahmeantrag unter Verwendung des Formulars "Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit / voraussichtlicher Umfang eines Angebotes" zu benennen.

Das Recht zur vorzeitigen Einstellung gem. § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

keine

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

gemäß Vergabeunterlagen

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/09/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2021

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1)

Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Angebotsunterlagen

2)

Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA-2021-0177 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 03.09.2021, 12:00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind.

Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp.

Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.

3)

Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.

4)

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.

2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werdeen.

3. Gemäß § 160 Abs. 3 NR. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.

4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Verabekammer des Landes Brandenburg un ter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.

5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/08/2021